Ok, also nehmen wir an im August wird es tabellenwirksam und 4 Monate werden rückwirkend bezahlt.
Auf die paar Kröten Erhöhung zahlen wir bei einer nachträglichen Auszahlung aufgrund es höheren Monatsbrutto wesentlich mehr Steuern. Glänzend gelöst wieder.
Das ist Quark. Du bezahlst gleich viel Einkommensteuer, egal, wann im entsprechenden Jahr dir die Mittel zugeflossen sind.
Schon klar. Aber Du zahlst unterm Strich mehr Steuern, je höher das Brutto umso höher die Belastung. Kalte Progesssion und so.
Mein alter AG in der PW hat das 13. Monatsgehalt auf die 12 Monate im Jahr aufgeteilt ausbezahlt. Die steuerliche Belastung war dann niedriger als mit einer kompletten Auszahlung im Dezember.
Ob die Erhöhung im April oder nachgezahlt im August kommt, hat 0 Auswirkung.
In Worten Null.
Selbst die Aufteilung des 13. Gehalts hat 0 Auswirkung.
Bei der Einmalzahlung sieht aus folgenden Grund scheinbar „schlimm“ aus.
Du hast jedes Jahr einen Arbeitnehmerfreibetrag. Der wird jeden Monat zu 1/12 berücksichtigt. Damit ist der Freibetrag dann bis auf den letzten Cent bei dir angekommen. Beim 13. Monatsgehalt kann daher der Freibetrag nicht noch einmal berücksichtigt werden.
Dieses Jahr sollte der Freibetrag 12096 € betragen. Auf diese Menge Gehalts zahlst du keine Steuern. Du möchtest aber noch mehr Freibetrag haben, wenn ich dich richtig verstehe.
Daher schrieb ich vorhin sinngemäß, dass dir elementare Fakten zu den Steuerabzügen fehlen.