Und ich habe dir schon 1000 mal gesagt, dass mit dem Heizungsgesetz nicht mehr jeder eine Autonomie über seine Heizung hat. (Eigentümergemeinschaft).
Du hast tausendmal rumgelört, aber offenbar nicht das Gesetz verstanden, so scheint es zumindest, denn du hattest diese Autonomie auch schon vorher nicht, bzgl. ETH oder ZH.
Hier mein Kenntnisstand:
Haste ne ZH, haste eine Eigentümergemeinschaft, die entscheidet, wie schon immer (noch nie Autonomie).
Haste ne ETH, dann kannst du sie austauschen, wie schon immer (weiterhin Autonomie)
Willst oder wolltest du eine WP für deine Wohnung oder ne Splitklima draußen anbringen, dann musstest auch da schon vor dem Heizungsgesetz deine Eigentümergemeinschaft zustimmen lassen, wg. bauliche Maßnahme, wie schon immer. (noch nie Autonomie)
Will die Wohnungsgemeinschaft weiterhin ETHs machen, so kann sie es entscheiden (so wie immer schon).
Will die Wohnungsgemeinschaft den Weg von ETHs zur ZH machen, so kann sie es entscheiden (so wie immer schon).
Also die Autonomie eines Wohnungsbesitzern ist in den nächsten Jahren nicht stärker eingeschränkt worden als vorher durch die GEG.
Das einzige, nach meinem Kenntnisstand, was sich durch die GEG geändert hat, dass durch die Eigentümergemeinschaft, bei denen es ETH gibt, innerhalb einer 5jahres Frist, nachdem die erste ETH ausgetauscht wurde, eine Entscheidung getroffen werden muss, ob die Gemeinschaft auf (vollständige oder teilweise) ZH wechselt oder weiter ETH betrieben werden dürfen,
Und dass es eine Zwangsentscheidung gibt, wenn die Eigentümergemeinschaft sich
nicht einig wird, ob sie (ganz oder partiell) ZH oder ETH machen will! Dann wird die Gemeinschaft gezwungen eine ZH zu machen (ja, da ist er dein Autonomieverlust, weil deine Miteigentümer sich nicht für weiter so mit ETH oder Wechsel auf ZH entscheiden wollten.
Fazit: Wenn du jetzt eine ZH hast, dann hat sich an deine Autonomie nix geändert. Da war schon immer mitgefangen mit gehangen.
Wenn du jetzt eine ETH hast und willst eine ZH, dann gilt das selbe vorher wie nachher mitgefangen mit gehangen.
Wenn du jetzt eine ETH hast, dann wirst du in den nächsten 18 Jahren nicht mehr und nicht weniger als vorher eingeschränkt in deinen Entscheidungen, was du damit machst, da hat die GEG dich nicht eingeschränkt. Eigenständige ne WP draußen dran hängen ging auch schon vorher nicht. Und deine Gastherme gegen eine neue austauschen geht weiterhin wie gehabt.