Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923332 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1035 am: 12.04.2022 08:36 »
Ich zitiere:

Zitat
Mit Blick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr zur amtsangemessenen Alimentation versicherte die Bundesinnenministerin: „Wir werden für Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger eine zielorientierte und sachgerechte Lösung finden und sicherstellen, dass der Bund auch künftig verfassungsgemäß alimentiert. Wenn das zusätzliches Geld kostet, dann muss es uns dies wert sein.“

Oder auch: Still ruht seitdem der See.

Das war übrigens Anfang Januar.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1036 am: 12.04.2022 09:09 »
Ich zitiere:

Zitat
Mit Blick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr zur amtsangemessenen Alimentation versicherte die Bundesinnenministerin: „Wir werden für Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger eine zielorientierte und sachgerechte Lösung finden und sicherstellen, dass der Bund auch künftig verfassungsgemäß alimentiert. Wenn das zusätzliches Geld kostet, dann muss es uns dies wert sein.“

Oder auch: Still ruht seitdem der See.

Das war übrigens Anfang Januar.

Wusste garnicht, dass der Bund aktuell verfassungsgemäß alimentiert. Warum also was ändern wenn es passt?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1037 am: 12.04.2022 09:11 »
Nunja. Zumindest wurde bisher nicht vom BVerfG darauf hingewiesen, dass dem nicht so sein könnte. :)

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1038 am: 12.04.2022 09:12 »
ja über das "auch künftig" hat sich schon im Januar meine ganze Dienststelle amüsiert.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1039 am: 12.04.2022 10:33 »
Ja der Druck wird immer höher für das BMI, zum 01.07. wird das wohl nichts mehr werden, denn sonst müsste der Referentenentwurf schon längs da sein.

Wie schon beschreiben, die Bund zahlt Famillienzuschlag Stufe 4 insgesamt 826,00 €, die meisten Bundesländer zahlen über 1.200,00 - 1600,00 €.  Spitzenreiter ist Thüringen mit 1.640,00 €. Die meisten Bundesländer zahlen dann noch Stellenzulage, uns zwar 100 € im Monat, bei einigen gibt es wie in Berlin noch 900,00 € im Jahr Sonderzulage.

Man könnte schon verzweifeln, was sich der Bund hier leistet!

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1040 am: 12.04.2022 10:35 »
Wobei hier auch ausdrücklich erwähnt sein sollte, dass auch bei dem Vorgehen der Länder nicht abschließend geklärt ist, ob dies verfassungskonform ist.

Wenn man die Diskussionen vergleicht scheint es so zu sein, dass die Beamten der Länder eine höhere Grundbesoldung a la Bund fordern und die Beamten des Bundes Familienzuschläge a la Länder.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1041 am: 12.04.2022 10:39 »

Man könnte schon verzweifeln, was sich der Bund hier leistet!

..allerdings ist das Grundgehalt beim Bund schon mit am Höchsten...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1042 am: 12.04.2022 10:54 »
Ja der Druck wird immer höher für das BMI, zum 01.07. wird das wohl nichts mehr werden, denn sonst müsste der Referentenentwurf schon längs da sein.

also Druck hat in dem Laden glaube ich niemand  ;D

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1043 am: 12.04.2022 10:56 »
Was nützt es beim Bund, wenn das Grundgehalt am Höchsten ist und die Ländern durch andere Besoldungsbestandteile (Familienzuschlag, Stellenzulage, Strukturzulage, Sonderzuwendung) den Bund dann um Längen überholen!

Mich macht das wirklich fassungslos!

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1044 am: 12.04.2022 11:08 »
Mich als kinderloser Single interessieren keine Kinderzuschläge. Ich will 8%-10% mehr Grundgehalt. Gerne auch einen Ortszuschlag.

fragezeichen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1045 am: 12.04.2022 11:55 »
Mich als kinderloser Single interessieren keine Kinderzuschläge. Ich will 8%-10% mehr Grundgehalt.
Und ich als singleloses Kind will 20% mehr Grundgehalt!

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1046 am: 12.04.2022 12:08 »
@Bastel - ich verstehe Dich! Das Land Berlin macht das über die weiteren Besoldungsbestandteile:

- Sonderzuwendung ghD 900,00 € - monatlich 75,00 €
- Stellenzulage ghD - monatlich 98,00 €
- Berlin Zulage - monatlich 150,00 €

Das sind zusammen 346,00 € monatlich mehr, die das Land Berlin zahlt für einen Single, der Bund hat natürlich das höhere Grundgehalt, Berlin hat aber durch die Tarifverhandlungen aufgeholt (1300 € Coronaprämie steuerfrei, ab 1.12. 2,8% mehr Besoldung)
Selbst das arme Land Berlin hat den Bund eingeholt und bei Familien mit Kindern überholt unfassbar!

Kimonbo

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« Antwort #1047 am: 12.04.2022 12:09 »
Ich auch.
Zum 31.12. muss es eine saftige Erhöhung geben und dann werden wieder die Polizisten, Krankenschwestern und andere arme aus dem Arbeits-Pöbel für unsere Erhöhung hinhalten! Endlich 

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1048 am: 12.04.2022 12:10 »
Ich auch.
Zum 31.12. muss es eine saftige Erhöhung geben und dann werden wieder die Polizisten, Krankenschwestern und andere arme aus dem Arbeits-Pöbel für unsere Erhöhung hinhalten! Endlich

Polizisten sind auch Beamte ;) Meistens zumindest :D

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1049 am: 12.04.2022 12:53 »
...Polizisten sind- weil hoheitliches Handeln - immer Beamte
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen