Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4016216 times)

Lichtstifter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 134
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13290 am: 07.08.2024 11:47 »
Widerspruch geht immer nur für das laufende Jahr. Spätestens Mitte Dezember einreichen, damit es sicher ankommt.

Wir haben hier einen Sammelthread, der das Wichtigste zusammenfast. Da haben wir auch ein Musterschreiben drinnen, für einen möglichen Widerspruch.

Die errechneten Werte könnten eine angemessene Alimentation darstellen. Wenn man danach gehen würde, könnte man dies relativ unkompliziert in ein neues BBesG gießen.

Da man aber "aus fiskalischen Gründen" nichts ernsthaft unternehmen möchte, lebt es sich entspannter, erstmal mit gar nichts zu rechnen.

Der Besolder ist sich für keine Idee zu schade, auf unseren Schultern zu sparen, wohl wissentlich, dass hier kein Einklang mit dem GG mehr herrscht.

Derzeit ist keine Klage gegen den Bund beim BVerfG anhängig. Da muss man erstmal hinkommen. gegenwärtig werden unsere Widersprüche noch nicht beschieden. Daher stehen wir gerade noch auf der Stelle.

Deshalb ist ganz viel Geduld notwendig. Wir sprechen hier von Jaaahren. Viele hoffen, dass das BVerfG bald ein deutliches Zeichen setzt und diese Trickserei dann ein Ende hat.



Wojazer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13291 am: 08.08.2024 08:33 »
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als bislang stiller Mitleser möchte ich mich hier mit einem neu veröffentlichten Urteil aus Berlin einbringen. Es entspricht der Voraussage von Swen.

Gericht hält Besoldung von Berliner Juniorprofessoren für verfassungswidrig
Die Bundeshauptstadt bezahlte in den vergangenen Jahren ihre Juniorprofessoren zu schlecht, findet das VG Berlin und legt die Besoldungsvorschriften dem BVerfG vor.
Es kommt nicht selten vor, dass das BVerfG entscheiden muss, dass ein Bundesland seine Beamtinnen und Beamten zu schlecht bezahlt – auch in der Justiz. Diesmal geht es jedoch um den Wissenschaftsbereich, genau genommen um eine Juniorprofessur. Der Kläger im Verfahren vor dem VG Berlin war im Rahmen einer solchen von 2012 bis 2017 als Beamter auf Zeit nach der Besoldungsgruppe W1 bezahlt worden. Die Besoldung lag demnach im Steuerjahr 2012 in der ersten Erfahrungsstufe – für einen Single ohne Kinder und Kirchenzugehörigkeit – bei 3.180,77 Euro netto.
Dies empfand der Wissenschaftler als viel zu gering und klagte gegen die Besoldung. Das VG gab ihm nun in der Sache recht (Beschluss vom 03.07.2024 – 26 K 133/24). Dabei orientierte sich das Gericht an den Grundsätzen, die das BVerfG in diversen Entscheidungen zur amtsangemessenen Besoldung aufgestellt und bestätigt hat. Der Kammer ging es dabei besonders um den Abstand der Besoldungs- zur Tariflohnentwicklung und die bereits früher festgestellte Verletzung des sog. "Mindestabstandsgebots" der niedrigsten Beamtenbesoldung zum Grundsicherungsniveau. Außerdem erachtete das Gericht den Abstand zwischen der Besoldung von den nur auf Zeit verbeamteten Juniorprofessorinnen und -professoren zu derjenigen für auf Lebenszeit ernannte für nicht gerechtfertigt. Schließlich seien die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche beider Berufsgruppen ähnlich.
VG: Sparmaßnahmen dürfen nicht nur zulasten von Beamten gehen
Nicht gelten ließ das VG auch den Einwand, dass das Land Berlin eben sparen müsse. Eine verfassungswidrige Unteralimentation könne nicht durch eine angespannte Haushaltslage gerechtfertigt werden, betonte die Kammer. Dies schon deshalb, weil man keine umfassende Haushaltskonsolidierung vorgenommen, sondern einseitig zulasten von Beamtinnen und Beamten gespart habe.
Die Berliner W 1-Besoldung kann, da sie formalgesetzlich geregelt ist, nur durch das BVerfG gekippt werden, weshalb das VG Berlin sie nun Karlsruhe vorlegte. Durch ein Teilurteil wies es jedoch die Klage ab (26 K 323.13), da der Wissenschaftler über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit seiner Besoldung hinaus auch bereits eine Verurteilung des Landes zur Nachzahlung konkreter Beträge verlangt hatte. Dem stehe der besoldungsrechtliche Gesetzesvorbehalt entgegen, so das Gericht. Im Zweifel müsse man eben abwarten, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen habe.
Über die Besoldungsvorschriften muss nun also das BVerfG entscheiden. Gegen die Klageabweisung im Hinblick auf die Nachzahlung steht dem Kläger dagegen ein Antrag auf Zulassung der Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg offen.
VG Berlin, Beschluss vom 03.07.2024 - 26 K 133/24
Redaktion beck-aktuell, mam, 7. August 2024

Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-berlin-26k133-24-besoldung-berlin-juniorprofessoren-verfassungswidrig?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=LTO+Presseschau+Daily+-+Aug+8%2C+2024+7%3A30+AM

Viele Grüße, Wojazer

Lichtstifter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 134
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13292 am: 08.08.2024 09:53 »
Zitat
Dem stehe der besoldungsrechtliche Gesetzesvorbehalt entgegen, so das Gericht. Im Zweifel müsse man eben abwarten, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen habe.
Über die Besoldungsvorschriften muss nun also das BVerfG entscheiden.

"Dura lex, sed lex."

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 546
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13293 am: 08.08.2024 10:13 »
Tja, hart in der Tat.

Wie Du weiter oben so schön schriebst: " ... kann Jaaare dauern ..."

Kritik: Viel zu wenige "a´s"😁

Ich erhoffe und erwarte - außer ein paar Brotkrumen - vom Dienstherren nichts mehr.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 810
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13294 am: 08.08.2024 11:28 »
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/Ein-Mysterium-wie-Scholz-auf-diese-Aussage-kommt-article25144639.html
Wirtschaftsweise Veronika Grimm zur Haushaltsplanaufstellung der Bundesregierung.

Sehr interessant insgesamt. Sie schlägt sich eindeutig auf die Seite des Finanzministers und gegen Scholz.
Viel wichtiger m.E. ist aber ihre Aussage, dass der Haushalt auf jeden Fall verfassungsgerecht sein muss, denn ein erneuter vom BVerfG aufgehobener Haushalt würde enorm das Vertrauen in die Regierung zerstören, denn eine Regierung, die sich nicht an ihre eigenen Regeln hält, ist nicht hinnehmbar (sinngemäß).

Dieser angesprochene Vertrauensbruch wird bei den Beamten auch enorm sein, wenn die nächsten Jahre die Urteile des BVerfG eintrudeln. Jeder, auch die Beamten, die sich bisher um das Geschehen keine Gedanken machen, wird dann Widerspruch gegen seine Besoldung einlegen müssen, wenn er nicht viel weniger verdienen will, als der Kollege am Schreibtisch gegenüber.

Vielleicht denkt sich die Regierung aber auch, "und ist der Ruf erst ruiniert", regiert es sich ganz ungeniert.

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 689
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13295 am: 08.08.2024 11:37 »

Vielleicht denkt sich die Regierung aber auch, "und ist der Ruf erst ruiniert", regiert es sich ganz ungeniert.

Die Regierenden wissen, dass sie bis dahin in der Versenkung verschwunden sein werden.

Lichtstifter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 134
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13296 am: 08.08.2024 11:47 »
Hinter der Ampel gibt es Netzwerke mit neoliberaler Agenda.

Dies erklärt auch, warum der Juniorpartner FDP irgendwie alles torpediert.

https://www.youtube.com/watch?v=Et2_w5fFXpA

Bevor man wieder auch Bürgergeldbezieher herabblickt sollte man mal nach oben schauen, wo es um die großen Stücke vom Kuchen geht.

Warzenharry

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 361
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13297 am: 08.08.2024 11:52 »
Das Video ist aber sehr wirr. Ich hoffe du glaubst nicht alles.

Powernapster

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13298 am: 08.08.2024 12:49 »
Hinter der Ampel gibt es Netzwerke mit neoliberaler Agenda.

Dies erklärt auch, warum der Juniorpartner FDP irgendwie alles torpediert.

https://www.youtube.com/watch?v=Et2_w5fFXpA

Bevor man wieder auch Bürgergeldbezieher herabblickt sollte man mal nach oben schauen, wo es um die großen Stücke vom Kuchen geht.

Ich kann bei der Ampel sehr vieles erkennen. Eine "Neoliberale Agenda" sehe ich beim besten Willen nicht.
Wohl aber Sozialismus, Leistungsfeindlichkeit und nicht zuletzt ein in Teilen hahnebüchenes Verständnis von Demokratie, Meinungsfreiheit und Rechtsstaat.

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 606
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13299 am: 08.08.2024 14:04 »
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/Ein-Mysterium-wie-Scholz-auf-diese-Aussage-kommt-article25144639.html
Wirtschaftsweise Veronika Grimm zur Haushaltsplanaufstellung der Bundesregierung.

Sehr interessant insgesamt. Sie schlägt sich eindeutig auf die Seite des Finanzministers und gegen Scholz.
Viel wichtiger m.E. ist aber ihre Aussage, dass der Haushalt auf jeden Fall verfassungsgerecht sein muss, denn ein erneuter vom BVerfG aufgehobener Haushalt würde enorm das Vertrauen in die Regierung zerstören, denn eine Regierung, die sich nicht an ihre eigenen Regeln hält, ist nicht hinnehmbar (sinngemäß).

Dieser angesprochene Vertrauensbruch wird bei den Beamten auch enorm sein, wenn die nächsten Jahre die Urteile des BVerfG eintrudeln. Jeder, auch die Beamten, die sich bisher um das Geschehen keine Gedanken machen, wird dann Widerspruch gegen seine Besoldung einlegen müssen, wenn er nicht viel weniger verdienen will, als der Kollege am Schreibtisch gegenüber.

Vielleicht denkt sich die Regierung aber auch, "und ist der Ruf erst ruiniert", regiert es sich ganz ungeniert.

Und wieder die gleiche Leier.
Jeder sei es der FinMinister, der Kanzler und nun die Wirtschaftsweise traegt die Verfassung wie ein grosses Schild vor sich her und betont gebetsmuehlenartig wie wichtig es ist, die VErfassung einzuhalten und das der Haushalt verfassungskonform sein muss.
Das ist auch richtig so, aber sobald es um die Alimentation in der derzeitigen Form geht interessiert sich keiner der Herren oder Damen fuer die Verfassung und die derzeitige Rechtsprechung des BVerfG und das nun schon seit Jahren. Im Gegenteil man unternimmt wildeste Bemuehungen und Verrenkungen um den Anschein zu wahren die Verfassungsmaessigkeit wieder herzustellen bzw den Eindruck zu erwecken man nehme die Rechtsprechung ernst und werde diese entsprechned umsetzen.
Man macht sich offensichtlich Sorgen das die Politik in der Bevoelkerung bei einem erneuten Urteil aus Karlsruhe an Vertrauen verliert. Man scheint sich nicht dessen bewusst zu sein was es bedeutet wenn die Beamten also die Exekutive sich in breiter Front verrraten fuehlt und das Vertrauen in die Dienstherren nicht mehr vorhanden ist. Das was Battis als Verfassungskrise anreisst.
Ja wir koennen nur das Geld ausgeben was wir in der Kasse haben, soweit so gut, aber das den Beamten ihr  Recht auf eine verfassungsgemaesse Alimentation nicht zugestanden wird um den Haushalt nicht zu belasten ist ein Sonderopfer und es soll mal wieder durch die Beamten erbracht werden.
Wenn die Kasse nicht gefuellt genug ist, muss eben auf breiter Front an allen Stellen zur Not gespart werden und eben nicht nur einseitig und dann noch bei einer Klientel die sich A. nicht wehren kann, da sie in einem besonderen Treueverhaeltnis steht und ihr gewisse Grundrechte eingeschraenkt bzw genommen sind und B.  die zur Aufrechterhaltung der staatlichen Funktionalitaet unabdingbar ist.

Und wenn ich abschliessend ueber diese Idee des Partnereinkommens nachdenke, frage ich mich was ist den mit den Zusatzeinkommen unserer Parlamentarier sei es das des Partners oder aber auch die endlosen Nebeneinkommen, wo man sich die Frage stellen muss wie kann bei so manchem noch das Mandat ausgeuebt werden.
Wenn wir bei den Beamten ueber Anrechnung reden dann sollte das auch ins Auge gefasst werden bei den Damen und Herren die solches fuer die Beamten beabsichtigen zu beschliessen. Dann muesste so mancher oder manche eventuell einzahlen statt zu kassieren.

BRUBeamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 210
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13300 am: 08.08.2024 16:11 »
Alle winden sich und am Ende heisst es wie immer, "Ich kann mich nicht erinnern" oder "Wir müssen jetzt nach vorne schauen". Alles nur blablabla.... Was fehlt ist eine medienwirksame und öffentliche Klarstellung seitens des BVerfG, bezüglich der Trickserei und abstrakten Versuchen zur Haushaltaufstellung, Amtsangemessene Aliementation und so weiter.
Sicherlich für den einen oder anderen Politiker dann die unbequeme Warheit aber wenigsten dann mal endlich Klarheit.

Hoffentlich hat dann mal der Spuk ein Ende!

InternetistNeuland

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 275
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13301 am: 08.08.2024 17:10 »
Könnte man gegen den neuen Haushalt 2025 eigentlich Klage einreichen mit der Begründung, der Posten für Personalkosten der Bundesbeamten / Soldaten ist 10 Milliarden Euro zu niedrig? Somit ist allein durch den Haushalt bereits eine amtsangemessene Alimentation unmöglich?

Soweit ich weiß, müssen Entscheidungen die den Haushalt betreffen ja schneller getroffen werden als Entscheidungen die eine Alimentation betreffen  ;D

Warzenharry

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 361
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13302 am: 08.08.2024 20:07 »
Das müsste auch via Individualverfassungsbeschwerden möglich sein, wenn man glaubhaft darlegen kann, dass man durch das neue Haushaltsgesetzt direkt in seinen Rechten verletzt wird.

Den Brückenschlag müsste man eigentlich machen können. Fraglich ist nur, ob hier die Tatsache, dass es noch keine gerichtliche Feststellung, dass auch die Bundesbesoldung verfassungswidrig ist, erfolgt ist, die Sache im Keim erstickt.

Was sagen die anderen belesenen / oder was sagt Swen?  :D

Schönen Abend noch?

Maximus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 156
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13303 am: 08.08.2024 20:38 »
Wir sind schon im dritten Quartal 2024 und vom Verfassungsgericht ist weiterhin nichts zu hören. Im letzten Jahr wurde von einigen hier im Forum - auch von Swen - beschwichtigend darauf hingewiesen, dass es sich um eine komplizierte Rechtsmaterie handelt und das Verfassungsgericht den "großen Wurf" vorbereitet...was nunmal etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Wieviel Vorbereitungszeit brauchen die denn noch? Aus meiner Sicht kann es für die Verzögerung nur 3 Gründe geben:

a) Überforderung
b) Überlastung
c) wollen keine Staatskrise auslösen und suchen nach der Zauberformel (ggf. geheime Absprachen)

Meine Geduld mit dem Verfassungsgericht (ich weiß, die sind für den Schlamassel nicht verantwortlich) ist jedenfalls am Ende.

InternetistNeuland

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 275
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13304 am: 08.08.2024 21:16 »
Wir sind schon im dritten Quartal 2024 und vom Verfassungsgericht ist weiterhin nichts zu hören. Im letzten Jahr wurde von einigen hier im Forum - auch von Swen - beschwichtigend darauf hingewiesen, dass es sich um eine komplizierte Rechtsmaterie handelt und das Verfassungsgericht den "großen Wurf" vorbereitet...was nunmal etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Wieviel Vorbereitungszeit brauchen die denn noch? Aus meiner Sicht kann es für die Verzögerung nur 3 Gründe geben:

a) Überforderung
b) Überlastung
c) wollen keine Staatskrise auslösen und suchen nach der Zauberformel (ggf. geheime Absprachen)

Meine Geduld mit dem Verfassungsgericht (ich weiß, die sind für den Schlamassel nicht verantwortlich) ist jedenfalls am Ende.

Ehrlicherweise muss man sagen, dass letztes Jahr an Klagen anderer Bundesländer gearbeitet wurde. Ab 2024 wurde der Fokus auf Berlin umgelegt und hier könnte es wirklich zu einer härteren Entscheidung kommen, da gegen Berlin 2020 bereits ein Urteil gefällt wurde ohne dass dieses umgesetzt wurde.

WANN das steht allerdings in den Sternen.