Ich weiß nicht, warum das nicht realistisch sein sollte. Vielleicht nicht in der Wahrnehmung des Haushaltsgesetzgebers. Aber wenn in den unteren Besoldungsstufen die 15% über Bürgergeld nicht eingehalten sind und darauf aufbauend eine lineare Tabelle der Besoldung erfolgt, die sicherlich schon was die Ämterwertigkeit und den Mindestabstand angeht auf Kante genäht ist, dann wird der Gesetzgeber eigentlich in Richtung 30% gehen müssen. Es sei denn der Gesetzgeber hofft auf eine Anordnung aus Karlsruhe, um sich die Hände in Unschuld zu waschen. Dann allerdings dürften die 30% noch wohlwollend bemessen sein.
Leider nein, diese 30% sind nicht darstellbar. Hier genügt ein Blick in die Stellungnahme des Richterbunds, in der die Eingangs- und Endämter mit dem Durchschnittsgehalt von Beschäftigten mit gleichem Anforderungsniveau tabellarisch verglichen werden. Es fällt zwar auf, dass die Besoldung klar erkennbar unterhalb der "Außenwelt" liegt, eine 30%ige Erhöhung würde das allerdings deutlich überkompensieren.
Ferner -und ich glaube, dass haben viele noch gar nicht verstanden- führen die hier ins Feld geführten, verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Besoldung insbesondere in den ganz unten liegenden Gruppen zu einem mathematisch nicht auflösbarem Problem.
Konkret:
A) Der Beamte hat Anspruch auf eine Nettoalimentation für sich und seine Familie, die oberhalb des Existenzminimums zu liegen hat.
B) Der Beamte ist amtsangemessen zu besolden. Nichtleistungsbezogene Zulagen (wie Familienzuschläge) sind auf das absolute Minimum zu begrenzen. Binnenabstände sind zu wahren.
Für eine 4k-Familie mit 2 Kindern unter 14 Jahren beträgt der Umrechnungsfaktor im Nettoäquivalenzeinkommen bei 2,1. Im Bürgergeldbezug (also dem Existenzminimum) liegt dieser sogar fast bei 3.
Selbst wenn ich hier eine gewisse, durch Kinder bedingte Einschränkung des Lebensstandards hinnehme, lässt sich aus diesen Vorgaben kein Modell entwickeln, in dem keine signifikante Übervorteillung entsteht (die dann ihrerseits erneut in einer verfassungsrechtlichen Problematik endet).
Das "Problem" ist die 4K-Familie und der Faktor, um den sich der finanzielle Bedarf gegenüber einer Einzelperson bei ungefähr gleichem Lebensstandard unterscheidet. "Technisch" betrachtet lässt sich das nur lösen, wenn wesentliche Teile der Alimentation der Familie nicht über das Grundgehalt oder Zulagen realisiert werden.
Noch mal: Das geht nicht "gegen" Beamte, oder soll Euch eine verdiente Aufstockung der Bezüge verwehren ... Mit den vorgegebenen Regeln und Leitplanken lässt sich das alles nur gar nicht abbilden.