Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923393 times)

xyz123

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 286
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1920 am: 04.10.2022 11:50 »
Also die Gewerkschaften könnten diesmal wirklich was "reißen", denn wir haben als Verhandlerin des Bundes die linke Nancy Faeser, da bin ich mal auf Ihre Argumentationen gerade am Anfang der Verhandlungen sehr gespannt.

Wie schon im Forum geschrieben wird man sich auf 24 Monate Vertragslaufzeit einigen. Das könnte dann so aussehen:
ab 1. April 2023 - lineare Erhöhung von 5-6%
ab 1. April 2024 - lineare Erhöhung von 5-6%

Und für die ersten 3 Monate und für das laufende Jahr wird man eine steuerfreie Prämie aushandeln. Da die Bundesregierung ja gegenüber der Wirtschaft eine "große Klappe" hat, muss man hier klotzen statt kleckern. Deswegen mindestens 1.500 € für jeden, ich tendiere eher zu 2.000 - 2.500 €.
Jedenfalls diese Tarifverhandlungen werden für den Bund und die Kommunen sehr sehr teuer!

Da wird dennoch nicht viel kommen, die Frau will doch gewählt werden, und alles was in BILD, Focus, Spiegel oder wer weiß welche Zeitung noch so alles gegen uns ist, wird es nicht geben.

Prämien sind schön aber nicht wiederkehrend. Also eher was für Leute die nur ans jetzt denken.

ich persönlich hoffe erstmal auf die Angleichung der Arbeitszeiten. Kann nicht sein, dass wir seit 2009? "übergangsweise" 2,5 Wochen um Jahr unbezahlt mehr arbeiten. Wenn die schon argumentieren, sie hätten kein Geld uns anständig zu bezahlen, dann sollen sie uns wenigstens nicht mehr arbeitenlassen als vorgesehen.

Natürlich träume auch ich von eine amtsangemessenen Besoldung. Scheinbar kann der öffentliche Dienst in anderen Bereichen auch vernünftig bezahlen. Zum Beispiel indem ein Angestellter E8 TVV mit 13.Monatsgehalt Netto genauso viel bekommt wie ein Bundesbeamter A11, und das in Niedersachsen wo wir doch alle wissen wie schlecht in Niedersachsen bezahlt wird.

Auf Bild Niveau würde ich mich jetzt darüber beschweren, dass der TVV-Mensch zu viel bekommt :D
Nein der ist sein Geld sicher wert, nur wir werden halt verarscht.


das mit der E8 ist natürlich krass. Ich habe es jetzt nicht nachgerechnet, aber falls das stimmt, ist das ja ein Skandal.

"Entgeltgruppe E 8 gilt typischerweise für Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung, vergleichbar mit dem mittleren Dienst bei Beamten."

Floki

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1921 am: 04.10.2022 12:12 »
Zumindest ein schneller Blick in die jeweiligen Entgelt- und Besoldungstabellen zeigt, dass TVV E8 mit 13. Monatsgehalt bei weitem netto nicht soviel wie ein A11-Bund bekommt.

Da würde mich mal die genauen Zahlen interessieren.

xyz123

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 286
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1922 am: 04.10.2022 12:12 »
und noch erschreckender die Rechnung von Herrn Silberbach in der Berliner Zeitung:

"Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Ich habe vorhin das Bürgergeld angeführt. Ab dem 1. Januar bekommt eine vierköpfige Familie mit den neuen Regelsätzen 1619 Euro, dazu Heizkosten und Wohnung. Also nicht Wohngeld, sondern die Wohnung komplett bezahlt. Ein A7er bei der Bundespolizei, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, bekommt brutto 2900 Euro. Zieht man Steuern und Krankenversicherung ab, dann ist er bei 1700 oder 1800 Euro. Davon zahlt er aber seine Miete, gerade wenn er hier als Bundespolizist in Berlin unterwegs ist. Wissen Sie, was das für eine Hausnummer ist?"


Ich bin gleich schon am Wochenanfang sprachlos, wenn ich sowas lese ...

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,192
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1923 am: 04.10.2022 12:28 »
Mit 2 Clicks und dem Besoldungsrechner hätte man Ulrich Silberbach billige Polemik nachweisen können anstatt hier so einen Schwachsinn zu posten. Einen A7 Bundespolizisten mit 2 Kindern der nur 2900€ brutto verdient, existiert vermutlich nicht. Selbst ein blutiger Anfänger verdient in seinem ersten Jahr 3000€ brutto (2535€ netto StKl3). Nach einem Jahr kommt die Polizeizulage hinzu. Davon muss nach m. K. aufgrund freier Heilfürsorge nicht mal PKV für den Beamten abgezogen werden. Bliebe noch die PKV für die Kinder.

Also den Artikel gerne auf dem Müll entsorgen. Aber ja, wir haben ein Problem. Ich glaube das haben inzwischen alle verstanden (die es interessiert).

PS: Natürlich nimmt Silberbach nirgendwo das Wort Polizist in den Mund. Er suggeriert es aber durch Nennung von "Bundespolizei". Er hätte also besser BVA Verwaltungsbeamter schreiben sollen, um seine Feststellung zu untermauern. Aber das klingt halt nicht so schön wie Bundespolizei.

xyz123

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 286
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1924 am: 04.10.2022 12:49 »
Aber dann hat er Recht oder?

Blablublu

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 266
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1925 am: 04.10.2022 12:56 »
Und die Ehefrau?

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,192
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1926 am: 04.10.2022 13:01 »
Ja die Ehefrau kommt noch dazu. Bei Bundespolizisten kommt die Berechnung auch unter Einbeziehung der Ehefrau nicht hin. Zumal es wie gesagt nur für den Anfänger im 1. Jahr gilt, danach erhalten Polizisten Zulagen.

Ob das für Verwaltungsbeamte gilt, kann ich nicht beurteilen. Die hätten als Anfänger aber auch keine A7, sondern eine A6 (ausgenommen technischer Dienst). Also gehe ich davon aus, dass er Bundespolizisten meinte.

BWBoy

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 268
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1927 am: 04.10.2022 13:39 »
Zumindest ein schneller Blick in die jeweiligen Entgelt- und Besoldungstabellen zeigt, dass TVV E8 mit 13. Monatsgehalt bei weitem netto nicht soviel wie ein A11-Bund bekommt.

Da würde mich mal die genauen Zahlen interessieren.

Gut, ganz so sauber war der Vergleich nicht, da ich einen E8 stufe 4 Kumpel verglichen habe und ich noch Stufe 2 bin.
Zudem habe ich gerade gesehen, dass der Rechner das 13. Monatsgehalt von sich aus schon hinzugefügt hatte.


Nochmal bereinigt kommt der also auf ein Nettoeinkommen von 32073€ und nicht auf 35500€
Mit A11 Stufe 2 ist man bei 36880 darf aber noch 12 mal Kranken- und Pflegeversicherung abziehen.
Ausgegangen von ca 280€/monat ohne Risikoaufschlag bleiben also ca. 33500€

Also nahezu genauso viel. Gut fairer wäre gewesen den A11 ebenfalls als Stufe 4 anzunehmen. Dann stünden die 32073 stattdessen 36600(nach krankenkassenabzug) gegenüber.

Dafür arbeitet der E8 2,5 Wochen weniger pro Jahr als der A11. Zudem liegen ganze drei Besoldungsränge dazwischen. Von dem Level an Verantwortung gar nicht zu sprechen. Also ich finde es nicht besonders fair.

Aber wir driften ab.



Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 328
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1928 am: 04.10.2022 14:41 »
Ich kenne aus dem Land Berlin noch ganz andere Fälle, da gibt es bei der Berliner Polizei noch Tarifbeschäftigte, die mit E 3 bezahlt werden. Deren Tätigkeit ist es, jegliche Daten in den Computer einzugeben. Dann gibt es bei der Berliner Justiz viele E 3 und E 4, die Akten hin und her fahren und Kopierarbeiten übernehmen.

Den E 3er bei der Berliner Polizei kenne ich persönlich, Anfang 50 verheiratet und 2 Kinder. Der ist nicht ganz so "helle", aber total nett, hilfsbereit und fleißig. Der war vor einiger Zeit bei seinem Vorgesetzten und fragte wegen einer Höhergrupperung auf E 4 nach, da wurde er nur ausgelacht.

Das ist die bittere Realität im Öffentlichen Dienst!

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,192
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1929 am: 04.10.2022 14:58 »
Damit wären sie fürstlich entlohnt. Ich kenne in der Wirtschaft keine vergleichbare Stelle die im Endgehalt bei 3k brutto ist.

Kimonbo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1930 am: 04.10.2022 15:04 »
Damit wären sie fürstlich entlohnt. Ich kenne in der Wirtschaft keine vergleichbare Stelle die im Endgehalt bei 3k brutto ist.

Hahaaa ich hätte ihn auch ausgelacht Hahaaa und die Ausländer kriegen Hartz 4 und Kindergeld fürs Nichtstun und haben Gold und Häuser in der Heimat hahaaa


Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 328
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1932 am: 04.10.2022 16:29 »
Und die guten Ökonomen in Deutschland, die bei Frau Will, Frau Maischberger, Frau Illner, Herrn Plasberg und Herrn Lanz Redeverbot haben und nicht eingeladen werden, sagen für nächstes jahr weitere 10% Inflation vorraus!
Mit den Ökonomen meine ich z.B.:

Herrn Sinn
Herrn Stelter
Herrn Otte
usw.

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 578
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1933 am: 04.10.2022 18:07 »
Ohne Wahrung der Kaufkraft der Bevölkerung durch Tarifabschlüsse mindestens knapp unter Inflationsrate wird die Wirtschaft ebenso abschmieren wie im Falle zu hoher Abschlüsse.

Aber wen interessiert das schon im öffentlichen Dienst? Da wird so verhandelt als müssten die Verhandlungsführer ihre Töchter auf den Strich schicken um die paar Euro mehr zu zahlen...

Beamtenmichel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1934 am: 04.10.2022 18:48 »
Damit wären sie fürstlich entlohnt. Ich kenne in der Wirtschaft keine vergleichbare Stelle die im Endgehalt bei 3k brutto ist.

Hahaaa ich hätte ihn auch ausgelacht Hahaaa und die Ausländer kriegen Hartz 4 und Kindergeld fürs Nichtstun und haben Gold und Häuser in der Heimat hahaaa

Wenns bald Heimreise statt Einreise heißt können sie ja gerne mit ihrem Zigeunergold um den Hals ab "in die Heimat"