Ich sehe das auch so wie Pendler1. Die Pensionen sind im Moment wirklich üppig im Vergleich zu Renten, gerade ab gD. Das wird zukünftig zu Recht angepasst werden. Von Nichtbeamten wird ja auch erwartet mit deutlich weniger auszukommen.
...Jedenfalls muss man mit etwas vernünftiger Vorsorge nicht auf die Pension schielen....
PS Wir Jüngeren können ja nix dafür, wenn nun Pensionere trotz ständiger Aufforderungen in der Vergangenheit nie ordentlich vorgesorgt haben. Die sollen sich an die eigene Nase fassen, aber nicht nach mehr Geld schreien.
Just my 2 Cents...
Hier mal ein paar Infos an "die Jüngen" hinsichtlich "Vorsorge treffen, bevor noch mehr Lebensweisheiten und Verhaltensregeln an die "Pensionenschieler" verbreitet werden:
Der Staat hat Rückstellungen für die Beamtenpensionen auf Kosten der Beamten gebildet bzw. zumindest versucht:
1951 erfolgte eine Kürzung der Beamtenbesoldung um 7% (einfach mal "Eckmann-Vergleich" googeln). Begründung:"Die Höhe der Besoldung ist
mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten", d. h. Beamte haben durch Gehaltsverzicht in ihrer aktiven Dienstzeit einen
Beitrag zu ihrer Versorgung zu leisten.
Durch das Bundesbesoldungsgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge nochmals um 7 % gekürzt -"
mit Rücksicht auf die Altersversorgung"- heißt es darin. Es war ein Zusatz vorhanden, der besagte, "daß dieser Anteil vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte".
Bund und Länder haben es jedoch seinerzeit unterlassen, tatsächlich Rücklagen zu bilden. Das eingesparte Geld wurde zweckentfremdet ausgegeben.
Mit dem Versorgungsreformgesetz des Bundes vom 1998 wurde eine Versorgungsrücklage des Bundes eingeführt, die dadurch finanziert wurde, dass Besoldungserhöhungen für Beamten seither um jeweils 0,2 % verringert werden.
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Höchstruhegehaltsatzes für die Beamtenversorgung gekürzt. Er beträgt seither statt 75% nur noch maximal 71,75 % der letzten Bezüge.
Offiziell ist die
Beamtenversorgung beitragsfrei, aus dieser Beitragsfreiheit ergibt sich übrigens die Behandlung der
Versorgungsbezüge als voll steuerpflichtiges Einkommen. Dass die oben dargestellten versteckten "Beiträge" teilweise nicht einmal in Versorgungsrücklagen geflossen sind, die Beamten andererseits ihre "überhöhten Pensionen" rechtfertigen müssen, ist der eigentliche Skandal.
PS: Wir Älteren können auch nichts dafür, wenn der Staat Bezügereduzieren, die zur Bildung von Pensionsrücklagen bestimmt waren, anderweitig verprasst hat (vielleicht in Investitionen, die bis heute nicht zuletzt den "Jüngeren" zu gute kommen
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