Autor Thema: Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche  (Read 437558 times)

Pädi07

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1860 am: 30.08.2021 00:33 »
Gewerkschaftsintern:

Man wäre mit 2,4% auf 2 Jahre einverstanden, solande die "Stufen" 1-8 150€ Mindesterhöhung erhalten.

Einzig die GEW ist dagegen.

Innerhalb des DBB wird dabei noch eine Sonderzahlung präferiert; 300-600€.
Nicht ernsthaft, oder? Das wäre ja schlimmer, als ich je vermutet hätte...

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« Antwort #1861 am: 30.08.2021 01:40 »
Entspräche doch in etwa der Erhöhung im TVöD vergangenes Jahr. Davon erheblich abweichende Ergebnisse, insbesondere nach oben abweichende Ergebnisse, kann niemand ernstlich erwarten.

LehrerBW

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« Antwort #1862 am: 30.08.2021 02:00 »
Gewerkschaftsintern:

Man wäre mit 2,4% auf 2 Jahre einverstanden, solande die "Stufen" 1-8 150€ Mindesterhöhung erhalten.

Einzig die GEW ist dagegen.

Innerhalb des DBB wird dabei noch eine Sonderzahlung präferiert; 300-600€.

Was ist mit 2,4% auf zwei Jahre gemeint? Dieses Jahr 1,2% und nächstes auch wieder 1,2%?
Da wär man aber arg weit weg vom TVöD mit seinen 1,4% und 1,8%.

Spid

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« Antwort #1863 am: 30.08.2021 05:51 »
Eines der Probleme ist, dass die Entscheider (Personaler, Dezernenten etc.) im ÖD die Antragsteller oft überhaupt nicht persönlich kennen. Im Schuldienst arbeitet z.B. Lehrer xy in Gelsenkirchen, der Personaldezernent sitzt aber im fernen Arnsberg. Die Entscheidung erfolgt dann nach Aktenlage. Denn kaum ein Personaldezernent wird sich die Arbeit machen, eigene Recherchen über den Kollegen anzustellen. Ferner hat die ablehnende Entscheidung keinerlei Folgen für den Personaler. Hier wäre mehr rechtliche Verbindlichkeit bei den Entscheidungsgrundlagen angebracht.

Wie sich AG intern Organisieren und ob sie damit attraktiv oder unattraktiv sind, ist deren Problem.

Bastel

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« Antwort #1864 am: 30.08.2021 06:20 »
Gewerkschaftsintern:

150€ Mindesterhöhung erhalten.


Mindestens 2,1% (bei zwei Erhöhungen a 75€) für die EG >8 sind wichtig! Die Lücke darf nicht größer werden. Alle müssen das gleiche bekommen! ;D ::)

WasDennNun

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« Antwort #1865 am: 30.08.2021 07:08 »
Eines der Probleme ist, dass die Entscheider (Personaler, Dezernenten etc.) im ÖD die Antragsteller oft überhaupt nicht persönlich kennen. Im Schuldienst arbeitet z.B. Lehrer xy in Gelsenkirchen, der Personaldezernent sitzt aber im fernen Arnsberg. Die Entscheidung erfolgt dann nach Aktenlage. Denn kaum ein Personaldezernent wird sich die Arbeit machen, eigene Recherchen über den Kollegen anzustellen. Ferner hat die ablehnende Entscheidung keinerlei Folgen für den Personaler. Hier wäre mehr rechtliche Verbindlichkeit bei den Entscheidungsgrundlagen angebracht.
In NI entscheidet die Dienststelle über die 16.2 und 16.2a, alleinig die 16.5 wird noch vom FM gegengecheckt.
Reines AG versagen soll also das Tarifrecht gradeziehen?
In welcher Form soll eine rechtliche Verbindlichkeit geschaffen werden?
Meinst du solche Regelungen wie von mit oben beschrieben?
Oder meinst du eine Regelung wie:
Das bei der Einstellung anwesende Gremium entscheidet per Mehrheitsbeschluss welche Zulagen sie ausschüttet?

Wo ich bei dir bin, wäre eine Erweiterung der vollständigen Anerkennung der einschlägigen Berufserfahrung, bei den anderen kann Regelungen sehe ich keinen Sinn und keine Umsetzbarkeit bzgl. einer rechtlichen Verbindlichkeit.
Bin aber gespannt auf deine Vorschläge.

Kaiser80

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« Antwort #1866 am: 30.08.2021 07:25 »
Entspräche doch in etwa der Erhöhung im TVöD vergangenes Jahr. Davon erheblich abweichende Ergebnisse, insbesondere nach oben abweichende Ergebnisse, kann niemand ernstlich erwarten.

Sehe ich 100% genauso. Die Abweichung ggü dem Abschluss des TVÖD dürften minimal sein.

Gordon

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« Antwort #1867 am: 30.08.2021 08:10 »
Hallo zusammen,

unter dem Reiter "Tarifrunde" für "2021" wurde folgendes aufgenommen:

Tarifrunde TV-L 2021
26.08.2021
Die Gewerkschaften geben die Forderungen zur Tarifrunde bekannt:
+5,0%, mindestens 50 €
im Gesundheitswesen: +300 €
Auszubildende und Praktikanten: +100 €
Laufzeit: 12 Monate

sollten es nicht mindestens 150€ sein anstatt 50€?

liebe Grüße
« Last Edit: 30.08.2021 08:18 von Gordon »

Zinc

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1868 am: 30.08.2021 09:02 »
Hallo zusammen,

unter dem Reiter "Tarifrunde" für "2021" wurde folgendes aufgenommen:

Tarifrunde TV-L 2021
26.08.2021
Die Gewerkschaften geben die Forderungen zur Tarifrunde bekannt:
+5,0%, mindestens 50 €
im Gesundheitswesen: +300 €
Auszubildende und Praktikanten: +100 €
Laufzeit: 12 Monate

sollten es nicht mindestens 150€ sein anstatt 50€?

liebe Grüße

War nicht auch von der 39 Stundenwoche die Rede, wie beim TVÖD? Oder steh ich auf dem Schlauch :(

was_guckst_du

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« Antwort #1869 am: 30.08.2021 09:24 »
...wird denn im Bereich TV-L länger gearbeitet?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Zinc

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« Antwort #1870 am: 30.08.2021 09:30 »
...wird denn im Bereich TV-L länger gearbeitet?

Ich kenne hier (Sachsen) keine Bereiche, wo keine 40 Stunden gearbeitet werden.

mirabelle

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« Antwort #1871 am: 30.08.2021 09:49 »
Ja, im Landesamt in Brandenburg z. B. arbeiten wir 40 Wochenstunden (auch als TB) und bekommen dafür lt. Tarif keinen Cent mehr als unser Pendant im Westen. Gerade im Vergleich mit Berlin ist das etwas ärgerlich, denn die haben sogar eine Ballungsraumzulage (nicht, dass Potsdam teilweise nicht sogar teurer wäre als die Bundeshauptstadt). Klar, dass das Amt in Potsdam dann nicht so attraktiv ist, wie das Pendant in Berlin =  u. a. darum haben wir auch stets Personalmangel.

Es gibt einzelne Kommunen, bei denen hat der Bürgermeister durchgesetzt, dass nur 39 Stunden gearbeitet werden. Dafür wird aber auch eine Stunde Lohn abgezogen - Ich glaube aber, die Länder können das nicht individuell entscheiden.

Vor einiger Zeit gab es die Möglichkeit, an einer Umfrage teilzunehmen, was bitte verhandelt werden soll. Daran nahm ich teil und bekam vor 3 Tagen eine E-Mail, welche in Bezug auf die gesammelten Wünsche u. a. Folgendes beinhaltet ...

Zitat:
"Manche Angaben lassen vermuten, dass unser Tarifrecht gar nicht bekannt ist, da zum Beispiel Gleichbehandlung mit dem Westen als Forderungsvorstellung geäußert wurde. Wir hatten aber in den letzten Jahren Erfolge bei der Angleichung Ost an West. Die Jahressonderzahlung unterscheidet sich inzwischen nicht mehr, die Monatsentgelte schon seit vielen Jahren nicht mehr. Im Länderbereich gibt es keine einheitlichen Wochenarbeitszeiten, die längste gilt mit 40 Stunden und 6 Minuten in Bayern, die kürzeste mit 38 Stunden und 42 Minuten in Schleswig-Holstein. Allerdings gibt es in Brandenburg und den anderen „neuen“ Ländern keinen besonderen Kündigungsschutz für langjährig Beschäftigte."


Heißt also;
1. Die JSZ ist Westniveau, nur wann das mit dem Einfrieren endlich mal aufhört, interessiert dort niemanden.
2. Die Wochenarbeitszeit ist wohl nicht Teil des Tarifrechts und wird somit auch nicht verhandelt. Wenn Brandenburg will, dass wir 1 h länger arbeiten als Berlin, dann müssen wir uns eben wegbewerben.

Ich bin ja schon froh, wenn es einen Inflationsausgleich gibt.....

mirabelle

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« Antwort #1872 am: 30.08.2021 09:56 »
...ach, und in der Anlage der E-Mail standen die offiziellen Forderungen von ver.di.
Dort stand "5 % oder mind. 150 €". Das ist evtl. nur ein Tippfehler.

Weiter steht dort, es wird zumindest "Erwartet", dass der AG sich auf stufengleiche Höhergruppierung einlässt. Was jetzt der Unterschied zwischen einer Forderung und einer Erwartung am Verhandlungstisch ist, bleibt abzuwarten.

Habe ich noch etwas vergessen oder irre mich an einer Stelle? Bitte ergänzen...

M1805E

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« Antwort #1873 am: 30.08.2021 10:32 »
...ach, und in der Anlage der E-Mail standen die offiziellen Forderungen von ver.di.
Dort stand "5 % oder mind. 150 €". Das ist evtl. nur ein Tippfehler.

Weiter steht dort, es wird zumindest "Erwartet", dass der AG sich auf stufengleiche Höhergruppierung einlässt. Was jetzt der Unterschied zwischen einer Forderung und einer Erwartung am Verhandlungstisch ist, bleibt abzuwarten.

Habe ich noch etwas vergessen oder irre mich an einer Stelle? Bitte ergänzen...

Ja du irrst bezüglich der Arbeitszeit in Berlin. Diese beträgt 39,4h/Woche anstatt der von dir indirekt erwähnten 39h/Woche.

wossen

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1874 am: 30.08.2021 10:38 »
Nun ist es allerdings so, dass der GEW die Wochenarbeitszeit ziemlich schnuppe sein wird - im Lehrerbereich orientiert sich die Arbeitszeit nach dem Beamtenrecht.

Man kann übrigens auch schlecht (für die Öffentlichkeit) argumentieren, dass man im öD keine Leute mehr kriegt bzw. Personalmangel herrscht - und dann die Arbeitszeit verkürzen wollen.