Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032548 times)

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11265 am: 19.03.2024 19:52 »
Ich weiß gar nicht, was für Träumer hier am Werk sind. Kommen wird auch 2026 nichts. Im September 2025 sind BTW. Anschließend werden wir im Januar 2026 eine neue Regierung haben, wenn überhaupt. Diese wird wahrscheinlich aus CDU, Grünen und SPD bestehen, weil es für andere Kombinationen nicht reicht. Dort haben Beamte auch keine Lobby und werden erst mal hinten an gestellt. Also vor 2027 oder 2028 wird es keinen neuen Entwurf geben und dann ist immer noch nichts auf dem Konto. Das wird Ende 2028 Anfang 2029 passieren, wenn die Koalition aus SPD CDU und Grünen nicht vorher auseinanderfliegt. Die Ampel wird den Haushalt 2025 hinbekommen. Notfalls Verfassungswiedrig. Lindner weiß doch, dass er nach der Wahl Weg ist, also wird er die Monate noch mitnehmen wollen. So sieht es aus.Insofern ist nix gutes passiert die letzten Tage und mit viel Pech wird man sich bis zum Urteil gegen den Bund rausfinden. Das Urteil vom BVerfG den Bund betreffend wird irgendwann Mitte der 2030er kommen. Entscheidungen gegen die Länder nützsn schlichtweg nichts...

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11266 am: 19.03.2024 19:58 »
Über unsere Besoldung wird in letzter Konsequenz immer in Berlin entschieden und nicht in Karlsruhe. Dass das BVerfG dem Gesetzgeber in Besoldungsfragen keinen Gestaltungsspielraum lässt, erscheint nicht realistisch und dürfte auch nicht dem Demokratiegrundsatz entsprechen, weil Gesetze nunmal im Bundestag beschlossen werden und nicht im Gerichtssaal.

Steuererhöhungen wären natürlich eine Option, sind aber politisch tödlich. Eine Modifizierung der Schuldenbremse erscheint als Lösung realistischer und politisch eher durchsetzbar.

- Wenn das BVerfG wie im letzten November sagt "Die Finanzierung des KTF war verfassungswidrig", dann müssen die 60 Mrd irgendwo anders herkommen.
- Und wenn das BVerfG demnächst beispielsweise analog zu den bekannten 115% eine entsprechende Vorgabe für das Binnenabstandsgebot machen sollte, dann muss das Geld irgendwo herkommen.

Und richtig, dass entsprechende Gesetz wird natürlich in Berlin beschlossen und bezüglich der Finanzierung herrscht "freie Auswahl"..

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11267 am: 19.03.2024 20:02 »
Natürlich wäre die Anhebung aller Grundgehälter gerecht und die beste Lösung. Der AEZ hätte aber - trotz aller Schwächen - zumindest als eine Art "Zwischenlösung" dafür gesorgt, dass es für viele Kollegen in größerer finanzieller Not eine schnelle Lösung gegeben hätte. Diese Hoffnung ist gestern gestorben.

Aber jetzt mal ganz im Ernst und ich will auch nicht bestreiten, dass es Kolleg*innen gibt, die in finanzieller Not sind: aber der Anteil an Kolleg*innen, die tatsächlich in größerer finanzieller Not sind, weil allein die Besoldung zu gering ist - dürfte sehr sehr klein sein und wirklich nur in niedrigeren Besoldungsgruppen vorkommen. Ich kenne niemanden, der sich in finanzieller Not befindet, niemanden. Viele können und konnten sich Wohneigentum leisten, gerade auch mit Kindern und in niedrigen Besoldungsstufen. Bei allem Verständnis für eine amtsangemessene Alimentation ist die finanzielle Notlage unter den Kolleg*innen nicht so drängend, wie es vielfach beschworen wird. Müssen sich Kolleg*innen teilweise einschränken? Ja, das bestreite ich auch nicht. Könnte es gerne "mehr" sein? Klar. Aber wirkliche Not? Ich würde da leider wohl oft sagen, dass die Kolleg*innen dann über ihre Verhältnisse gelebt haben (was natürlich hier im Forum nur eine Verallgemeinerung sein kann, es kommt immer auf den Einzelfall an).

Ich finde auch die inflationäre Nutzung des Begriffs des konzertierten Verfassungsbruchs schwierig. Das setzt Kollusion voraus - wenn man sich aber die unterschiedlichen Vorgehen anschaut, zeugt es genau vom Gegenteil. Ich bleibe dabei, dass Urteil ist einfach nicht leicht und realistisch (mit Wählerwillen) umzusetzen.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11268 am: 19.03.2024 20:11 »
Natürlich wäre die Anhebung aller Grundgehälter gerecht und die beste Lösung. Der AEZ hätte aber - trotz aller Schwächen - zumindest als eine Art "Zwischenlösung" dafür gesorgt, dass es für viele Kollegen in größerer finanzieller Not eine schnelle Lösung gegeben hätte. Diese Hoffnung ist gestern gestorben.

Aber jetzt mal ganz im Ernst und ich will auch nicht bestreiten, dass es Kolleg*innen gibt, die in finanzieller Not sind: aber der Anteil an Kolleg*innen, die tatsächlich in größerer finanzieller Not sind, weil allein die Besoldung zu gering ist - dürfte sehr sehr klein sein und wirklich nur in niedrigeren Besoldungsgruppen vorkommen. Ich kenne niemanden, der sich in finanzieller Not befindet, niemanden. Viele können und konnten sich Wohneigentum leisten, gerade auch mit Kindern und in niedrigen Besoldungsstufen. Bei allem Verständnis für eine amtsangemessene Alimentation ist die finanzielle Notlage unter den Kolleg*innen nicht so drängend, wie es vielfach beschworen wird. Müssen sich Kolleg*innen teilweise einschränken? Ja, das bestreite ich auch nicht. Könnte es gerne "mehr" sein? Klar. Aber wirkliche Not? Ich würde da leider wohl oft sagen, dass die Kolleg*innen dann über ihre Verhältnisse gelebt haben (was natürlich hier im Forum nur eine Verallgemeinerung sein kann, es kommt immer auf den Einzelfall an).

Ich finde auch die inflationäre Nutzung des Begriffs des konzertierten Verfassungsbruchs schwierig. Das setzt Kollusion voraus - wenn man sich aber die unterschiedlichen Vorgehen anschaut, zeugt es genau vom Gegenteil. Ich bleibe dabei, dass Urteil ist einfach nicht leicht und realistisch (mit Wählerwillen) umzusetzen.

Das ist kein Argument. Der Bürgergeldempfänger in Deutschland kann sich auch mehr leisten als Milliarden Menschen auf der Welt die Arbeiten und mit der Hälfte würde man auch überleben und keine Not leiden, wenn man mit Geld umgehen kann...

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11269 am: 19.03.2024 20:18 »

Das ist kein Argument. Der Bürgergeldempfänger in Deutschland kann sich auch mehr leisten als Milliarden Menschen auf der Welt die Arbeiten und mit der Hälfte würde man auch überleben und keine Not leiden, wenn man mit Geld umgehen kann...

Mir ging es nicht darum gegen eine amtsangemessene Alimentation zu argumentieren. Es geht mir darum nicht zu behaupten, dass wir alle in größerer finanzieller Not wären. Oder eben alle Gesetzgeber zusammen geplant hätten die Verfassung zu "brechen". Ich denke in den Diskussionen sollte man nüchterner sein.

haloeris

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11270 am: 19.03.2024 20:19 »
Unsere Kassen könnten so prall gefüllt sein, wenn man sich nicht dauernd für die gesamte Welt verantwortlich fühlen würde. Die Ampel steht da auf ihrem Karnevalswagen und wirft die Kohle wie Kamelle mit vollen Händen raus und wundert sich nach 2 Jahren, dass nichts mehr da ist. An den Beamten, Bundeswehr, Behörden, Polizei und was nicht alles dazu gehört wurde die letzten Jahrzehnte genug kaputtgespart. Wo ist das gesparte Geld? Wo ist das Geld die man an Personal gespart hat, weil die Beamten jedes Jahr dem Staat 100 Überstunden schenken und das schon seit 2006? Vorübergehend. Ehrlich. Kein Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld. Kein Streikrecht. Marode Gebäuden, alte Arbeitsmittel. Die würden uns sogar mit einer Steinschleuder in den Krieg schicken, weil die das Geld brauchen um für sich ein Bunker in Betrieb zu nehmen. Die Umbauten und die geschaffenen B-Besoldungsstellen in Berlin...wieso wird denn da nicht gespart? Wieso ist denn dafür Geld da. Wieso wird die automatische Diätenerhöhung am 01.07. nicht abgeschafft, wenn kein Geld da ist? Diese Heuchelei dauernd.

Besoldungsrechner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11271 am: 19.03.2024 20:20 »
Ich weiß gar nicht, was für Träumer hier am Werk sind. Kommen wird auch 2026 nichts. Im September 2025 sind BTW. Anschließend werden wir im Januar 2026 eine neue Regierung haben, wenn überhaupt. Diese wird wahrscheinlich aus CDU, Grünen und SPD bestehen, weil es für andere Kombinationen nicht reicht. Dort haben Beamte auch keine Lobby und werden erst mal hinten an gestellt. Also vor 2027 oder 2028 wird es keinen neuen Entwurf geben und dann ist immer noch nichts auf dem Konto. Das wird Ende 2028 Anfang 2029 passieren, wenn die Koalition aus SPD CDU und Grünen nicht vorher auseinanderfliegt. Die Ampel wird den Haushalt 2025 hinbekommen. Notfalls Verfassungswiedrig. Lindner weiß doch, dass er nach der Wahl Weg ist, also wird er die Monate noch mitnehmen wollen. So sieht es aus.Insofern ist nix gutes passiert die letzten Tage und mit viel Pech wird man sich bis zum Urteil gegen den Bund rausfinden. Das Urteil vom BVerfG den Bund betreffend wird irgendwann Mitte der 2030er kommen. Entscheidungen gegen die Länder nützsn schlichtweg nichts...

Du glaubst doch nicht ernsthaft das diese grünen Clowns in den nächsten 10 Jahren noch einmal in die Rwgierung kommen. Träume weiter. Das wird mit der CDU zu 1000% nicht passieren. CDU/AFD wäre doch top !:)

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11272 am: 19.03.2024 20:28 »

Du glaubst doch nicht ernsthaft das diese grünen Clowns in den nächsten 10 Jahren noch einmal in die Rwgierung kommen. Träume weiter. Das wird mit der CDU zu 1000% nicht passieren. CDU/AFD wäre doch top !:)

Das ist hoffentlich ein Witz hier für eine Koalition der CDU mit einer überwiegend rechtsextremistischen Partei zu werben, die uns Beamten rein gar nichts gönnt. Und so etwas ist auch als Witz nicht witzig.

Ebenso wie die Mär, dass wir uns in Deutschland "um die gesamte Welt" kümmern wollten.

Selbst hier im Forum gibt es keine Einigkeit, wie eine amtsangemessene Alimentation aussehen könnte.. und wir tragen nicht einmal die Verantwortung. Es ist nicht so einfach und das sollte man mal als Fakt anerkennen.

Blablublu

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« Antwort #11273 am: 19.03.2024 20:28 »
Ich weiß gar nicht, was für Träumer hier am Werk sind. Kommen wird auch 2026 nichts. Im September 2025 sind BTW. Anschließend werden wir im Januar 2026 eine neue Regierung haben, wenn überhaupt. Diese wird wahrscheinlich aus CDU, Grünen und SPD bestehen, weil es für andere Kombinationen nicht reicht. Dort haben Beamte auch keine Lobby und werden erst mal hinten an gestellt. Also vor 2027 oder 2028 wird es keinen neuen Entwurf geben und dann ist immer noch nichts auf dem Konto. Das wird Ende 2028 Anfang 2029 passieren, wenn die Koalition aus SPD CDU und Grünen nicht vorher auseinanderfliegt. Die Ampel wird den Haushalt 2025 hinbekommen. Notfalls Verfassungswiedrig. Lindner weiß doch, dass er nach der Wahl Weg ist, also wird er die Monate noch mitnehmen wollen. So sieht es aus.Insofern ist nix gutes passiert die letzten Tage und mit viel Pech wird man sich bis zum Urteil gegen den Bund rausfinden. Das Urteil vom BVerfG den Bund betreffend wird irgendwann Mitte der 2030er kommen. Entscheidungen gegen die Länder nützsn schlichtweg nichts...

Du glaubst doch nicht ernsthaft das diese grünen Clowns in den nächsten 10 Jahren noch einmal in die Rwgierung kommen. Träume weiter. Das wird mit der CDU zu 1000% nicht passieren. CDU/AFD wäre doch top !:)

Du übersiehst etwas ganz entscheidendes, die CDU wird nicht mit der AFD koalieren, weil es zuviel Landesfürsten in der CDU gibt, die kein Problem mit den Grünen haben und die CDU möchte auch nicht sich selber plötzlich als Ziel der Demos gegen Rechts wiederfinden, an denen man jetzt Land auf Land ab freiweg teilgenommen oder sie sogar mitorganiesierd hat. Ich sehe keine andere Regierungsoption.

modesty

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« Antwort #11274 am: 19.03.2024 20:32 »
Ich weiß gar nicht, was für Träumer hier am Werk sind. Kommen wird auch 2026 nichts. Im September 2025 sind BTW. Anschließend werden wir im Januar 2026 eine neue Regierung haben, wenn überhaupt. Diese wird wahrscheinlich aus CDU, Grünen und SPD bestehen, weil es für andere Kombinationen nicht reicht. Dort haben Beamte auch keine Lobby und werden erst mal hinten an gestellt. Also vor 2027 oder 2028 wird es keinen neuen Entwurf geben und dann ist immer noch nichts auf dem Konto. Das wird Ende 2028 Anfang 2029 passieren, wenn die Koalition aus SPD CDU und Grünen nicht vorher auseinanderfliegt. Die Ampel wird den Haushalt 2025 hinbekommen. Notfalls Verfassungswiedrig. Lindner weiß doch, dass er nach der Wahl Weg ist, also wird er die Monate noch mitnehmen wollen. So sieht es aus.Insofern ist nix gutes passiert die letzten Tage und mit viel Pech wird man sich bis zum Urteil gegen den Bund rausfinden. Das Urteil vom BVerfG den Bund betreffend wird irgendwann Mitte der 2030er kommen. Entscheidungen gegen die Länder nützsn schlichtweg nichts...

Du glaubst doch nicht ernsthaft das diese grünen Clowns in den nächsten 10 Jahren noch einmal in die Rwgierung kommen. Träume weiter. Das wird mit der CDU zu 1000% nicht passieren. CDU/AFD wäre doch top !:)

Können wir hier einfach sachlich bleiben und uns nicht auf dieses Scheißhaus-Niveau begeben. Danke! Ich denke die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass sich keine Partei aus dem demokratischen Spektrum wirklich um die Beamten gekümmert hat. Auch aus den Reihen der leider noch erlaubten AFD hab ich weder auf kommunaler, landes- oder bundesebene irgendwelche Initiativen wahrgenommen, die das Beamtentum stärken sollen.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11275 am: 19.03.2024 20:43 »
Es wird eine große Koalition geben...CDU/SPD oder sogar SPD/CDU. Kurz vor der Wahl wird die Stimmung drehen...das war beim letzten Mal auch so. Die SPD wird sich als "Friedenspartei" inszenieren und ein Großteil der Wähler wird drauf anspringen. Die Grünen werden bei ihrer Stammwählerschaft bleiben...nicht mehr und nicht weniger.

Aber wie Swen bereits sagte,wenn die ersten Länder gezwungen sind, die Besoldung massiv zu erhöhen, werden andere Länder folgen. Auch der Bund steht im Wettbewerb um die besten Köpfe...er wird sich dem nicht entziehen können.

Julianx1

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« Antwort #11276 am: 19.03.2024 20:48 »
Ich sehe die Entwicklung der letzten zwei Tage ausgesprochen positiv:

1.) Der AEZ ist schneller als von mir erhofft dort gelandet, wo er hingehört (auf dem Müllhaufen der Geschichte).
2.) Das krachende Scheitern erzeugt politische und mediale Aufmerksamkeit, die vermutlich hilfreich für unsere Interessen sein wird.
3.) Im Idealfall gibt es bald konkrete(re) Vorgaben des BVerfG für Berlin und/oder Bremen, denen sich anschließend auch unser Bundesbesoldungsgesetzgeber "unterwerfen" muss und wird.
4.) Und parallel hält @Swen noch eine kurze Nachhilfestunde für alle Bundestagsabgeordneten, damit wir demnächst nicht mehr so einen Blödsinn wie in der CDU-Pressemitteilung lesen müssen. Kleiner Hinweis an Frau Nicolaisen: a) Die 15% sind nur EINE von diversen Vorgaben und b) KEINES der Bundesländer hat diese Vorgaben bisher verfassungskonform umgesetzt.

An den letzten Tagen ist NICHTS positiv.

Eine massive prozentuale Anhebung aller Grundgehälter außerhalb einer regulären Besoldungsrunde ist nicht realistisch. Keine relevante politische Kraft spricht sich hierfür aus. Die Haushaltssituation gibt das auf Jahre nicht her. Falls die USA nach einem Trump-Wahlsieg die NATO verlassen und wir selber für unsere Verteidigung sorgen müssen, wird die Situation noch massiv schlechter.

Natürlich wäre die Anhebung aller Grundgehälter gerecht und die beste Lösung. Der AEZ hätte aber - trotz aller Schwächen - zumindest als eine Art "Zwischenlösung" dafür gesorgt, dass es für viele Kollegen in größerer finanzieller Not eine schnelle Lösung gegeben hätte. Diese Hoffnung ist gestern gestorben.

Genau so ist es!! Eine allgemeine Anhebung der Grundbesoldung ist unrealistisch und wird es auch bleiben so lang die Alimentation nicht komplett umgemodelt wird. Und das wird sie nunmal nicht. Insofern hoffe ich inständig das der AEZ doch noch kommt. Denn er federt jetzt ab bei Familien die wirklich Entlastung brauchen.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11277 am: 19.03.2024 22:01 »
Ich sehe die Entwicklung der letzten zwei Tage ausgesprochen positiv:

1.) Der AEZ ist schneller als von mir erhofft dort gelandet, wo er hingehört (auf dem Müllhaufen der Geschichte).
2.) Das krachende Scheitern erzeugt politische und mediale Aufmerksamkeit, die vermutlich hilfreich für unsere Interessen sein wird.
3.) Im Idealfall gibt es bald konkrete(re) Vorgaben des BVerfG für Berlin und/oder Bremen, denen sich anschließend auch unser Bundesbesoldungsgesetzgeber "unterwerfen" muss und wird.
4.) Und parallel hält @Swen noch eine kurze Nachhilfestunde für alle Bundestagsabgeordneten, damit wir demnächst nicht mehr so einen Blödsinn wie in der CDU-Pressemitteilung lesen müssen. Kleiner Hinweis an Frau Nicolaisen: a) Die 15% sind nur EINE von diversen Vorgaben und b) KEINES der Bundesländer hat diese Vorgaben bisher verfassungskonform umgesetzt.

An den letzten Tagen ist NICHTS positiv.

Eine massive prozentuale Anhebung aller Grundgehälter außerhalb einer regulären Besoldungsrunde ist nicht realistisch. Keine relevante politische Kraft spricht sich hierfür aus. Die Haushaltssituation gibt das auf Jahre nicht her. Falls die USA nach einem Trump-Wahlsieg die NATO verlassen und wir selber für unsere Verteidigung sorgen müssen, wird die Situation noch massiv schlechter.

Natürlich wäre die Anhebung aller Grundgehälter gerecht und die beste Lösung. Der AEZ hätte aber - trotz aller Schwächen - zumindest als eine Art "Zwischenlösung" dafür gesorgt, dass es für viele Kollegen in größerer finanzieller Not eine schnelle Lösung gegeben hätte. Diese Hoffnung ist gestern gestorben.

Genau so ist es!! Eine allgemeine Anhebung der Grundbesoldung ist unrealistisch und wird es auch bleiben so lang die Alimentation nicht komplett umgemodelt wird. Und das wird sie nunmal nicht. Insofern hoffe ich inständig das der AEZ doch noch kommt. Denn er federt jetzt ab bei Familien die wirklich Entlastung brauchen.

Vielleicht kommt der AEZ ja noch. Zumindest die SPD glaubt daran. Also hoffen wir weiter...

"Ingo Schäfer, SPD-Berichterstatters im Innenausschuss für die Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes, ist laut FAZ zuversichtlich, dass die Gesetzesreform innerhalb der nächsten vier Monate abgeschlossen werden kann, ohne den Referentenentwurf komplett neu zu schreiben. Er glaubt, dass lediglich einige Punkte an die Wünsche des Bundesfinanzministeriums angepasst werden müssen, um einen Konsens innerhalb der Koalition zu erreichen. Er ist optimistisch, dass dies bis zu den Sommerferien möglich ist."

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11278 am: 19.03.2024 22:36 »
Ich arbeite weder im Finanzministerium, noch wähle ich Rot oder Grün. Aber mit A12 lebt sichs auch ohne Familien/Kinderzuschläge ganz gut. Das kann man doch als Fakt mal festhalten. Und dennoch werde ich immerwieder Einspruch gegen eine Besoldung einlegen. Was soll also dieser Schwachsinn mit Rot-Grün? Zumindest soweit man es derzeit festhalten kann, waren es hauptsächlich Schwarze (politisch), die diesen Zustand herbeigeführt haben und sind es nun "Gelbe" die einen Änderungsentwurf blockieren.

Edit: Zitat gelöscht aufgrund der Löschung des Postings wegen unsachgemäßer Aussage. Unknown
« Last Edit: 20.03.2024 08:17 von Unknown »

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11279 am: 19.03.2024 23:19 »
Ich finde den Begriff konzertierten Verfassungsbruch auch schwierig, nicht weil ich finanzielle Not leiden würde, sondern weil der vollzogen konzertierte Verfassungsbruch eine demoralsierende Erfahrung ist!

Weder ich selbst noch die verbeamteten Kollegen leiden echte Not, ein Dach über dem Kopf haben alle, und man reist auch regelmäßig und gern. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die jüngeren Beamte privat vorsorgen und ob sie alle ein eigenes Haus bauen oder kaufen können werden.

Dennoch stört mich der konzertierte Verfassungsbruch gewaltig. Zum eine ist das eine unterirdische Wertschöpfung und einfach nur unterste Schublade,  die Rechtssprechung nicht zu beachten, aber eine unverbrüchliche Staatstreue von der Beamtenschaftzu verlangen. Zum anderen verdienen viele meiner ehemaligen Kommilitonen besser als ich, obwohl sie kein zweijähriges Referendariat mit knapp über 1.000 Anwärter Bezügen machen mussten, von denen auch noch mal 240 Euro für die freiwillige gesetzliche Versicherung weg gingen. Nur weil man  mit dem Geld gut auskommt, bedeutet das noch lange nicht, dass man sich unter Wert verkaufen möchte.