Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855631 times)

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12510 am: 12.06.2024 10:30 »
Leider wird gerade Hr. Lindner nichts dazu sagen, da ja mitlerweile offensichtlich ist, dass es am Haushalt liegt. Er wird kaum zugeben, dass er die Abstimmungen erschwert, weil er keine Haushaltsmittel hat.

Oder er wird populistischen Schmarrn verbreiten, der eines Ministers nicht würdig ist, siehe Peru-Radwege. Und ja, er hat diesen Blödsinn munter verbreitet.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12511 am: 12.06.2024 10:42 »
@ DerAlimentierte ... hör doch mal auf deinen Counter zu puschen.
Man kann auch mehrere Links in einem Beitrag zusammenfassen.

haloeris

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12512 am: 12.06.2024 10:49 »
Anscheinend muss man wirklich jede Gesetzeslücke durch Anwälte prüfen lassen, damit es gerechtfertigt ist, dass wir als Bundesbeamte, am Ende wahrscheinlich noch draufzahlen und mehr Wochenstunden aufgebrummt bekommen. Ich glaube nicht daran, dass wir auch nur einen Penny sehen. Genau deswegen dauert es auch solange. Der Gedankengang bei den Ressortabstimmungen ist nicht:" Wie können wir amtsangemessen Alimentieren" sondern eher:"Wie können wir die noch mehr ausbeuten".

Danke.

Imperator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12513 am: 12.06.2024 11:17 »
In der Geschichte der BRD wurden schon einige Gesetze, die dem Bürger nicht passen oder einen Nachteil für die Regierungsparteien hätten, insbesondere wenn es um Steuererhöhungen oder um "unbeliebte Ausgaben" geht, kurz vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet. So sind die Bürger durch den Sommerurlaub etc. abgelenkt und verfolgen solche Themen weniger. Könnte also sein, dass das Gesetz schon bereit liegt.
Aber das ist schon großer Optimismus bzw. war nur ein Gedanke ;D

Hans1W

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12514 am: 12.06.2024 11:19 »
Jetzt ist auch wieder König Fussball am Zug.
Da kann man schön Sachen durch den Bundestag bringen ohne das die Presse gleich anspringt, weil Deutschland ja ein Spiel an dem Abend hatte.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12515 am: 12.06.2024 11:55 »
In der Geschichte der BRD wurden schon einige Gesetze, die dem Bürger nicht passen oder einen Nachteil für die Regierungsparteien hätten, insbesondere wenn es um Steuererhöhungen oder um "unbeliebte Ausgaben" geht, kurz vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet. So sind die Bürger durch den Sommerurlaub etc. abgelenkt und verfolgen solche Themen weniger. Könnte also sein, dass das Gesetz schon bereit liegt.
Aber das ist schon großer Optimismus bzw. war nur ein Gedanke ;D
Dann hätten die  Mitbürger aber mehr Zeit um die BLÖD, ähm ich meine BILD, zu lesen. Die warten nur noch auf das nächste Thema...

Besoldungswiderspruch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12516 am: 12.06.2024 13:21 »
Immerhin ist die zuständige Kammer und der zuständige Berichterstatter (bezüglich der in der Jahresvorschau angekündigten Verfahren für Bremen und Berlin) dabei andere wichtige Verfahren abzuschließen.
Man beachte die Dringlichkeit des jüngst entschiendenen Verfahrens.... ;D

Beschluss vom 17. Mai 2024
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend ein Bußgeld wegen
Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer


https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/05/rk20240517_2bvr145723.html

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12517 am: 12.06.2024 14:20 »
Immerhin ist die zuständige Kammer und der zuständige Berichterstatter (bezüglich der in der Jahresvorschau angekündigten Verfahren für Bremen und Berlin) dabei andere wichtige Verfahren abzuschließen.
Man beachte die Dringlichkeit des jüngst entschiendenen Verfahrens.... ;D

Beschluss vom 17. Mai 2024
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend ein Bußgeld wegen
Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer


https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/05/rk20240517_2bvr145723.html

Um so eine Scheiße kümmern die sich? Und dass so schnell??? Da fällt mir direkt ein EI aus der Hose!! Kann ja wohl nicht sein? Wegen einem 30 € Bußgeldbescheid?



Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12520 am: 12.06.2024 14:45 »
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Landtag-MV-Beamte-sollen-mehr-Geld-bekommen,kurzmeldungmv15738.html

Na das sind mal Nachrichten die Hoffnung machen

Leider wieder mit Abkehr des Alleinverdienermodell…

Berücksichtigung eines Mitverdienereinkommens in Höhe von derzeit jährlich 6 240 Euro
(Minijob in Höhe von 520 Euro monatlich) bei der Ermittlung des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens einer vierköpfigen Familie beim Mindestabstand in der untersten Besoldungsgruppe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Vorbild vergleichbarer Modelle in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Es würde mich ja sehr wundern, wenn der Bund es im aktualisierten Referentenentwurf nicht auch schon mit drin hat. Etwaige Nachzahlungen bis 2021 werden nicht sehr üppig ausfallen.


xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12522 am: 12.06.2024 15:00 »
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Landtag-MV-Beamte-sollen-mehr-Geld-bekommen,kurzmeldungmv15738.html

Na das sind mal Nachrichten die Hoffnung machen

Warum macht das Hoffnung für uns Bundesbeamte?

Ja der Klassiker, bis nach der Wahl warten mit unangenehmen Themen. Das könnte der Bund jetzt auch so machen.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12523 am: 12.06.2024 15:08 »
Willkürliche Berücksichtigung von irgendwelchen Mitverdienereimkommen ?!

Die Höhe wird jetzt ausgewürfelt oder wie?

Artikel 3 und so ?

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12524 am: 12.06.2024 15:13 »
Man kann ja von der Logik her durchaus sagen, das es ein Familieneinkommen gibt und dieses 15% über dem Grundsicherungsniveau sein muss.

Ich frage mich aber wie der Gesetzgeber hier einen irgendwie gearteten pauschalen Betrag ansetzen kann und erst recht ob er das darf.

Ein pauschaler Betrag der hier angesetzt wird, der aber tatsächlich aus irgendwelchen Gründen nicht zur Verfügung steht wäre ja wieder eine nicht amtsangemessene Besoldung und würde im Umkehrschluss ja schon einer Arbeitspflicht des Ehegatten bedeuten.