Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904721 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13305 am: 08.08.2024 23:05 »
Wir sind schon im dritten Quartal 2024 und vom Verfassungsgericht ist weiterhin nichts zu hören. Im letzten Jahr wurde von einigen hier im Forum - auch von Swen - beschwichtigend darauf hingewiesen, dass es sich um eine komplizierte Rechtsmaterie handelt und das Verfassungsgericht den "großen Wurf" vorbereitet...was nunmal etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Wieviel Vorbereitungszeit brauchen die denn noch? Aus meiner Sicht kann es für die Verzögerung nur 3 Gründe geben:

a) Überforderung
b) Überlastung
c) wollen keine Staatskrise auslösen und suchen nach der Zauberformel (ggf. geheime Absprachen)

Meine Geduld mit dem Verfassungsgericht (ich weiß, die sind für den Schlamassel nicht verantwortlich) ist jedenfalls am Ende.

Ehrlicherweise muss man sagen, dass letztes Jahr an Klagen anderer Bundesländer gearbeitet wurde. Ab 2024 wurde der Fokus auf Berlin umgelegt und hier könnte es wirklich zu einer härteren Entscheidung kommen, da gegen Berlin 2020 bereits ein Urteil gefällt wurde ohne dass dieses umgesetzt wurde.

WANN das steht allerdings in den Sternen.

Zur zu erwartenden Verfahrenslänge im Gefolge der Umentscheidung zur Kontrolle der Berliner Besoldung ist am 02. und 03. August in der Kommentarfunktion dieses Beitrags Verschiedenes gesagt worden (https://www.berliner-besoldung.de/uebersteigt-die-alimentation-noch-regelmaessig-das-nach-massgabe-von-art-33-abs-5-gg-gebotene-besoldungsniveau-ein-offensichtlich-fundamentaler-rechtsprechungswandel-des-bundesverwaltungs/#comment-25466); hier werden auch Faktoren genannt, die in der expliziten Verantwortung Karlsruhe liegen, und solche, die als Folge der Umentscheidung fast zwangsläufig zu einer weiteren deutlichen Verlängerung der Verfahrensdauer bis zur nächsten Entscheidung hatten führen müssen. Da davon ausgegangen werden muss, dass die Arbeit an den niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Vorlagen im Herbst 2023 weiter vorangeschritten gewesen sein sollten als zu den Berlinern, musste Karlsruhe im Herbst 2023 klar gewesen sein, dass die Umentscheidung auf Berlin faktisch zwangsläufig Folgen für die Dauer bis zur nächsten Entscheidung mit sich bringen musste; entsprechend darf man voraussetzen, dass dafür ein sachlicher Grund vorliegt, wie das ja auch in der Entscheidung vom 21. Dezember 2023
- Vz 3/23 -, Rn. 1-20, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html, durchscheint:


@ Harry

Ich schätze, dass es sachlich kaum möglich sein sollte, einen unmittelbaren Zusammenhang sachgerecht begründen zu können, also so, dass das Karlsruhe überzeugen dürfte. Vielmehr dürfte es wahrscheinlich sein, dass es den jeweiligen Beamten auf den Rechtsweg eines Feststellungsverfahrens verweisen dürfte. Eine Stärkung des effektiven Rechtsschutzes dürfte zugleich deutlich konkreter erfolgen können, sofern der ungeschriebene Grundsatz der Verfassungsorgantreue mehr oder minder direkt Verfassungsrang erhielte, wie das im gerade genannten Link am 03. August skizziert worden ist. Eine entsprechende Dogmatik, wie sie dort skiziert wird, dürfte zu einer gehörigen Stärkung des Demokratieprinzips in Deutschland führen, da - wie im besagten Kommentar skizziert - nun das gesamte Arsenal formellen Rechts zur Durchsetzung des Grundsatzes der Verfassungsorgantreue herangezogen werden könnte, sofern er in den Rang eines geschriebenen Verfassungsprinzips erhoben werden würde. Entsprechend wird es interessant werden, ob sich die Regierung und Union darauf verständigen werden, die Bindungswirkung bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen in den Rang einer Verfassungsnorm zu erheben.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13306 am: 09.08.2024 01:00 »
Vielen Dank für die Klarstellung und die Verlinkung auf Berliner-Besoldung.de
Die Beiträge/Kommentare von Herrn Dr. Torsten Schwan sind hier sehr erhellend.

Mittlerweile haben alle Bundesländer Regelungen zur amtsangemessenen Besoldung getroffen. Es fehlt nur noch der Bund (vielleicht wartet Karlsruhe hier noch ab :-)  Jedenfalls ist dem Bundesverfassungsgericht seit spätestens 2023 das ganze Ausmaß der Günstiglösungen und  besoldungsrechtlichen Verrenkungen (z.B. Partnereinkommen) klar. 

Insofern hoffe ich, dass eine Entscheidung zur Berliner Besoldung noch in 2024 ergeht. Ich befürchte nur, dass wir nichts sehen werden und in 2025 die gleiche Diskussion weiterführen.



 Kann man denn noch auf eine Entscheidung in 2024 hoffen?

Oder sprechen wir von 2025 oder noch später?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13307 am: 09.08.2024 07:46 »
Vielen Dank für die Klarstellung und die Verlinkung auf Berliner-Besoldung.de
Die Beiträge/Kommentare von Herrn Dr. Torsten Schwan sind hier sehr erhellend.

Mittlerweile haben alle Bundesländer Regelungen zur amtsangemessenen Besoldung getroffen. Es fehlt nur noch der Bund (vielleicht wartet Karlsruhe hier noch ab :-)  Jedenfalls ist dem Bundesverfassungsgericht seit spätestens 2023 das ganze Ausmaß der Günstiglösungen und  besoldungsrechtlichen Verrenkungen (z.B. Partnereinkommen) klar. 

Insofern hoffe ich, dass eine Entscheidung zur Berliner Besoldung noch in 2024 ergeht. Ich befürchte nur, dass wir nichts sehen werden und in 2025 die gleiche Diskussion weiterführen.



 Kann man denn noch auf eine Entscheidung in 2024 hoffen?

Oder sprechen wir von 2025 oder noch später?

In Anbetracht der Tatsache, dass Karlsruhe im März 2022 die bremischen Richtervorlagen aufgerufen hat, kann man davon ausgehen, dass der zuständige Berichterstatter mitsamt seines Dezernats in der Erstellung seines schriftlichen Gutachtens recht weit fortgeschritten sein dürfte. Mit hoher Wahrscheinlichkeit darf man davon ausgehen, dass diese Entscheidung jederzeit vollzogen werden kann. Wie in der Vergangenheit dargestellt, dürfte Karlsruhe diese Fälle im Frühjahr 2022 ausgewählt haben, um an ihnen verschiedene prozedurale und materielle Fragen weiter aufzuklären, ohne dass diese deutlich grundlegender Natur sein sollten. Das ist das typische Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts, nachdem es zuvor eine Grundsatzentscheidung getroffen hat. Nach einer grundlegenden Entscheidung betrachtet Karlsruhe regelmäßig, wie der Gesetzgeber, die Gerichtsbarkeit und die Rechtswissenschaft die neuen Direktiven aufnehmen bzw. umsetzen, um daraus Schlüsse sachlicher Art für seine weitere Rechtsprechung zu ziehen. Das ist ein typisches Vorgehen der Verfassungsgerichtsbarkeit, die über sich keine Instanz mehr findet und deshalb nur umso bedachter Entscheidung treffen muss, und zwar hinsichtlich von Verfassungsnormen, die als solche i.d.R. noch einmal unbestimmter sind als einfachgesetzliche Normen. Wegen dieses prinzipiellen Vorgehens dürfte das Bundesverfassungsgericht nach 2020 für 2021 keine weitere Entscheidung angekündigt haben, um dann entsprechend wie eingangs dargelegt für 2022 die anhängigen bremischen Entscheidungen auszuwählen. Auch deshalb dürften im Frühjahr 2022 die begründeten Darlegungen, weshalb als nächstes die anhängigen Vorlagen zur Berliner A-Besoldung aufgerufen werden sollten, nicht durchgeschlagen haben und also von Karlsruhe nicht berücksichtigt worden sein.

Im Verlauf des Jahres 2022 dürfte auch Karlsruhe - wie uns allen im Zuge der 2022 "Fahrt" aufnehmenden Regelung von Doppelverdienermodellen nicht zuletzt in den Nordstaaten, aber auch bspw. in Rheinland-Pfalz und Bayern - das Ausmaß der wissentlich und willentlich nicht sachgerechten Umsetzung der neuen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung klargeworden sein. Das dürfte der tiefere Grund gewesen sein, dass im Frühjahr 2023 neben den bremischen Vorlagen gleichfalls nun schleswig-holsteinische und niedersächsische Vorlagen aufegrufen worden sind und damit offensichtlich eine Art "verfassungsrechtliches Faustpfand" gebildet werden sollte, dass also nicht sämtliche den jeweiligen Rechtskreis betreffende anhängige Verfahren aufgerufen worden sind, sondern nur einzelne. Das - so kann man das interpretieren - dürfte der Vorbereitung ggf. notwendiger Vollstreckungsanordnungen gedient haben, vgl. auch S. 10 ff. und 19 f. unter https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/03/Weitere-Normenkontrollantraege-vor-der-Entscheidung-5.pdf).

Bis zum Herbst 2023 dürfte dem Senat nun klargeworden sein, dass in Anbetracht der Ausmaße der wissentlichen und willentlichen Missachtung seiner Rechtsprechung die getroffene Entscheidungsauswahl zeitlich unzureichend sein dürfte, weshalb man nun die angekündigten Entscheidungen über die schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Vorlagen zurückgestellt hat (ein recht ungewöhnlicher Vorgang) und im Frühjahr dieses Jahres Berliner Vorlagen aufgerufen hat. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit geht es nun schon nicht mehr nur um ein zukünftig wirkendes "verfassungsrechtliches Faustfand" (also um die am Horizont aufscheinende Vollstreckungsanordnung), sondern um die Vollstreckungsanordnung selbst, darauf deuten zumindest die konkreten Möglichkeiten zur Stellungnahme im Verfahren hin (vgl. https://www.berliner-besoldung.de/bverfg-fordert-stellungnahmen-ein-hpr-kann-liefern/). Karlruhe kann dabei konkret auf begründete Forderungen zurückgreifen, die insbesondere - so kann man begründet vermuten - den akzessorischen Gehalt zwischen der aktuellen Entscheidung, die hinsichtlich der R-Besoldung mit Gesetzeskraft erfolgte und das ggf. hinsichtlich der unmittelbar von der Verletzung des Mindestabstandsgebots betroffenen Beamten auch für die A-Besoldung so vollzogen hat, herausgestellt haben (was ggf. für Niedersachsen und Schleswig-Holstein in den anhängigen Verfahren nicht von Klägerseite so vollzogen worden sein dürfte), vgl. in Kurzform https://www.berliner-besoldung.de/stellungnahme-zum-normenkotrollverfahren-2-bvl-4-bis-9-18/ bzw. offensichtlich systematisch S. 33 ff. unter https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Stellungnahme_BVerfG_220110_anonymisiert.pdf). Gerade auf diesen Nachweis ist im Winter 2021/22 nicht wenig Arbeit investiert worden, die sich nun ggf. auszahlen wird.

Dabei lässt sich nun nicht abschätzen, wann genau die angekündigten Berliner Entscheidungen gefällt werden - was sich abschätzen ließ, wie das in den genannten Kommentaren unter Berliner.Besoldung begründet worden ist, war und ist, dass nach dem Herbst 2023 wohl etwa rund zehn Monate vergehen mussten, bis der Prozess des Einholens von Stellungnahmen beendet sein dürfte, was zeitlich ziemlich genau heute der Fall sein dürfte (unter der Prämisse, dass Verlängerung(en) beantragt worden sind). Es ist nun also die Frage, wie weit das Berichterstatterdezernat zwischen dem Herbst 2023 und heute in der weiteren Erstellung seiner Gutachten vorangeschritten ist. Da dem Zweiten Senat - so ist weiterhin zu vermuten - mindestens die Folgen der brandenburgischen Verzögerungsbeschwerde aus dem endenden letzten Jahr (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html) sachlich im Nacken sitzen dürfte, dürfte das, was der Berichterstatter dort hervorgehoben hat - wie nicht anders zu erwarten - Wirkung zeigen. Man darf also vermuten, dass zwischenzeitlich mit einiger Energie an den betreffenden Gutachten gearbeitet worden ist, die im Winter 2023 auf folgenden Stand gewesen sein müssen:

"Die als Leitverfahren ausgewählte Gruppe von Vorlagen befindet sich in der Schlussphase der Erstellung von Senatsvoten. In ausgewählten weiteren Verfahren - so auch im vorliegenden Verfahren - werden derzeit die Zustellungen und Anforderung von Stellungnahmen vorbereitet und durchgeführt. Schließlich soll durch Beschäftigung eines zusätzlichen Wissenschaftlichen Mitarbeiters im folgenden Jahr eine noch intensivere Förderung der Normenkontrollvorlagen erleichtert werden." (Rn. 8 )

Da wir davon ausgehen müssen, dass auch die angekündigten Berliner Entscheidungen zur ausgewählten Gruppe dazugehören (die genannten Stellungnahmen sind zuvor eingefordert worden bzw. ist zuvor die Gelegenheit gegeben worden, sie zu erstellen, sodass dem Zweiten Senat ab Herbst 2023 klargewesen sein dürfte, dass man im März dieses Jahres auch über Berliner Vorlagen als "Leitverfahren" öffentlich auswählen wird), war man also in Karlsruhe Ende des letzten Jahres bis in das direkte Vorfeld der Erstellung von Senatsvoten vorgedrungen. Man kann also begründet vermuten, dass hinsichtlich auch und gerade der anhängigen Berliner Entscheidungen diese mit dem Eingang der letzten Stellungnahmen die entsprechenden Voten alsbald vollzogen werden können. Im Anschluss muss dann im Umlaufverfahren die Entscheidungsbegründung, die gleichfalls zuvor vom Berichterstatter erstellt wird, betrachtet und am Ende auch über sie abschließend entscheiden werden. Mit einiger Wahrscheinlichkeit sollte in diesen Prozess alsbald eingetreten werden, ggf. ist er bereits vollzogen. In Anbetracht der zu erwartenden Komplexität dieser Begründung sollte jener Prozesse - je nach dem Stand der Vorarbeiten - noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Insofern dürfte es nicht völlig unwahrscheinlich sein, dass es bis in den Herbst bzw. Winter hinein - ggf. auch noch in das Frühjahr des nächsten Jahres hinein - dauern wird, bis die Entscheidung veröffentlicht wird. Je nach dem Stand der Vorarbeiten kann allerdings auch schon ab heute - nach dem zu erwartenden Ende des Eingangs von Stellungnahmen - mit einer Entscheidung gerechnet werden, wobei diese Wahrscheinlichkeit eher gering(er) sein dürfte.

Mit etwas Glück - denke ich - dürften wir im Verlauf des Herbsts mit den angekündigten Entscheidungen rechnen. Wahrscheinlich wird's der Winter, also das Ende dieses Jahres bzw. der Beginn des nächsten.

In Anbetracht der im Herbst des letzten Jahres erfolgten Umstellung sind alle bis zum März dieses Jahres erfolgten Prognosen Makulatur geworden - was für Schleswig-Holstein und Niedersachsen aber erwartbar sein dürfte, ist, dass diese Entscheidungen ab Frühjahr 2023 bis etwa Herbst 2023 durchaus intensiv vorangetrieben worden sind, sodass ggf. hier mit Entscheidungen 2025 zu rechnen sein könnte - insbesondere, wenn mit den angekündigten Entscheidungen (wie in der Vergangenheit wiederholt dargelegt) die neue Besoldungsdogmatik weitgehend abgeschlossen sein dürfte, was mit einiger Wahrscheinlichkeit der Fall sein wird. Es muss erwartet werden können - anders ließen sich die Forderungen des effektiven Rechtsschutzes kaum mehr als aufrechterhalten betrachten lassen -, dass mit den angekündigten Entscheidungen eine deutliche Beschleunigung der weiteren anhängigen Verfahren einhergehen kann und wird (um nicht zu sagen: muss):

"Eine dem Rechtsschutzauftrag des Bundesverfassungsgerichts gerecht werdende Bearbeitung dieser hohen Anzahl von Verfahren hat u.a. folgenden Aspekten Rechnung zu tragen: Es wird sich als effizient für die Bearbeitung aller anderen Vorlagen erweisen, zunächst solche Verfahren auszuwählen, die möglichst viele der zur Entscheidung gestellten Probleme aufwerfen und damit die Gelegenheit bieten, eine aktuelle Grundlage für die Befassung mit den nachfolgenden Verfahren zu schaffen, insbesondere die Frage zu klären, welche Sach- und Rechtsfragen in der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Judikatur noch nicht behandelt worden sind und ob Anlass besteht, diese Judikatur im Hinblick auf seit den letzten Entscheidungen eingetretene Entwicklungen erneut zu hinterfragen. Vor diesem Hintergrund spricht Überwiegendes dafür, Verfahren vorrangig zu bearbeiten, die durch mehrere gerichtliche Instanzen bis zur Ebene des Revisionsgerichts eine besonders gründliche Vorbereitung aus unterschiedlichen Perspektiven erfahren haben und auch im Bereich der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen - etwa durch bereits vorliegende Judikate des Bundesverfassungsgerichts - auf vorhandene Daten zurückgreifen können.

Dies ändert nichts daran, dass dem Grundsatz der zeitnahen Erledigung unter Berücksichtigung des Verfahrenseingangs und der Gesamtdauer der Verfahren hohe Bedeutung zuzumessen ist. Auch ist dem Senat - durchaus schmerzlich - bewusst, dass das Warten der betroffenen Klägerinnen und Kläger der Ausgangsverfahren auf eine verbindliche Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der relevanten Rechtsgrundlagen belastend und, gemessen am Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes, rechtfertigungsbedürftig ist." (Rn. 8 )

Es darf vermutet werden, dass ähnlich wie 2023 zu Brandenburg auch in anderen Rechtskreisen Verzögerungsbeschwerden vorbereitet werden werden, sofern nicht alsbald eine deutliche Beschleunigung in die über 50 anhängigen Vorlageverfahren eintritt. Dessen, davon darf man ausgehen, sollte sich Karlsruhe bewusst sein.
« Last Edit: 09.08.2024 08:04 von SwenTanortsch »

tinytoon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13308 am: 09.08.2024 08:19 »
Vielleicht denke ich zu einfach aber den Gesetzgebern sind doch sicher die Vorgänge beim BVerfG bekannt. Am Ende handelt es sich überall um Menschen, die auch miteinander kommunizieren…so jedenfalls meine Vorstellung. Wenn jetzt offensichtlich erneut verfassungswidrig Modelle umgesetzt werden, wie wir es mit dem Mehrverdienermodell sehen, wie kann man dann so dämlich sein, dies auch für die Bundesbesoldung in Erwägung zu ziehen (so verstehe ich die Hinweise auf den letzten Seiten)? Eigentlich sollte doch den Gesetzgebern bereits bekannt sein, welche Konsequenzen sich aus ihrem Handeln ergeben und eine erneute Klatsche vom höchsten Gericht kann doch niemand ernsthaft wollen; allein aus Gründen die zukünftigen Wahlen betreffen nicht.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13309 am: 09.08.2024 08:57 »
@SwenTanortsch

Nochmals vielen Dank für deine Ausführungen. Dass du bestens mit der rechtlichen Materie vertraut bist, war mir bekannt. Es ist erstaunlich, wie tief du auch mit den Verfahrensabläufen (strategischen Erwägungen) beim BVerfG vertraut bist. Wenn man keine Ahnung hat (wie ich) ist es leicht und billig auf das BVerfG rumzuhacken... Jetzt kann ich vieles besser nachvollziehen.

@tinytoon
Dem Bund sind die Konsequenzen klar, da bin ich mir ziemlich sicher. Es geht nur darum, die Kosten für die (amtsangemssene) Besoldung solange wie möglich gering zu halten. Außerdem kann man mit dem Thema Besoldung in der Öffentlichkeit keinen Blumentopf gewinnen. Eine Klatsche in Karlsruhe wird daher hingenommen und ist wahrscheinlich auch schon eingepreist. Nachher kann man dam Wahlvolk sagen, wir wollten die Besoldung nicht erhöhen...wurden aber vom BVerfG dazu gezwungen.

tinytoon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13310 am: 09.08.2024 09:59 »
Es ist doch dann erst recht lange überfällig, dass ein derart mutwilliges Vorgehen mehr in der Öffentlichkeit kundgetan wird. Wieso liest man nur sehr vereinzelt etwas in der Presse dazu? Ein solch nachweislich geplanter Verfassungsbruch sollte für viele Jahre Schaden an der Glaubhaftigkeit und Wählbarkeit der jetzigen Regierung verursachen.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13311 am: 09.08.2024 10:19 »
Es sind doch viel zu viele Verstrickungen.

Wer kann denn behaupten, komplett von Allem unabhängig zu sein?

Sicherlich die Wenigsten.

Wer streng nach seinem eigentlichen Auftrag handelt geht den schwierigeren Weg mit persönlichen Einbußen. Und wer möchte sich seinen Lebensentwurf denn verbauen, nur weil er nach seinem Gewissen gehandelt hat?

Meine Erfahrung zur Wählerschaft zeigt, dass diese die Verfehlungen schnell verzeiht bzw. verdrängt werden. Nach dem Skandal ist vor dem Skandal.

Und wenn es die Beamten betrifft, nun, da trifft es doch die Richtigen. Und so richtig sauer kann ich da nicht mal sein. Wenn ich mit Beamten außerhalb meiner Tätigkeit zutun habe, habe ich ziemlich häufig Frust wegen deren Arbeitsmoral. Wie dort die Bedingungen sind weiß ich natürlich nicht.

Wenn man sich mit einer Thematik (hier die aA) näher beschäftigt, merkt man erstmal wie oberflächlich die Allgemeinheit darüber informiert wird. Und das wird in anderen Bereichen nicht anders sein.

Wer hat denn auch die Möglichkeit und die mentalen Kapazitäten, diese ganzen Sachverhalte in Gänze zu durchdringen.

Dass die Politik der Allgemeinheit dient, diesem Irrglauben sollte hier keiner mehr aufgesessen sein. Werden doch vornehmlich die Interessen von einigen Wenigen bedient und viele Finanzmittel Richtung Rentiersklasse transferiert.

Repräsentative Demokratie ist gescheitert. Man blicke auf die Zusammensetzung des Bundestages. Juristen, Finanzleute, Ökonomen, Sozialwissenschaftler. Wer glaubt da ernsthaft dran, dass der Wählerwillen berücksichtigt wird?

« Last Edit: 09.08.2024 10:29 von Lichtstifter »

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13312 am: 09.08.2024 10:32 »
@Swen: Vielen Dank für die – wie immer – erhellenden und schlüssigen Ausführungen.

Unschön, aber nachvollziehbar, dass unter anderem der Karlsruher „Strategiewechsel“ (aufgrund der fortgesetzten dreisten Missachtung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung insbesondere seitens der Berliner Besoldungsgesetzgeber) sowie die zusätzliche Einholung von Stellungnahmen (inklusive Fristverlängerungen) zu weiteren Verzögerungen geführt haben.

Somit bleibe ich sehr zuversichtlich, dass das BVerfG demnächst mit einem „größeren Kaliber“ (Zitat von dir auf berliner-besoldung.de) auf die Besoldungsgesetzgeber „schießen“ wird, egal ob dies am Ende im Herbst, Winter oder erst im nächsten Jahr der Fall sein wird..

Saggse

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13313 am: 09.08.2024 10:38 »
Eigentlich sollte doch den Gesetzgebern bereits bekannt sein, welche Konsequenzen sich aus ihrem Handeln ergeben und eine erneute Klatsche vom höchsten Gericht kann doch niemand ernsthaft wollen; allein aus Gründen die zukünftigen Wahlen betreffen nicht.
Du unterstellst, dass in der Gesamtbetrachtung ein verfassungskonformes Verhalten des Gesetzgebers vom Wähler präferiert und auch honoriert würde. Diese Annahme halte ich - leider - für ziemlich naiv, um nicht zu sagen geradezu absurd.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13314 am: 09.08.2024 10:56 »
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/Ein-Mysterium-wie-Scholz-auf-diese-Aussage-kommt-article25144639.html
Wirtschaftsweise Veronika Grimm zur Haushaltsplanaufstellung der Bundesregierung.

Sehr interessant insgesamt. Sie schlägt sich eindeutig auf die Seite des Finanzministers und gegen Scholz.
Viel wichtiger m.E. ist aber ihre Aussage, dass der Haushalt auf jeden Fall verfassungsgerecht sein muss, denn ein erneuter vom BVerfG aufgehobener Haushalt würde enorm das Vertrauen in die Regierung zerstören, denn eine Regierung, die sich nicht an ihre eigenen Regeln hält, ist nicht hinnehmbar (sinngemäß).

Dieser angesprochene Vertrauensbruch wird bei den Beamten auch enorm sein, wenn die nächsten Jahre die Urteile des BVerfG eintrudeln. Jeder, auch die Beamten, die sich bisher um das Geschehen keine Gedanken machen, wird dann Widerspruch gegen seine Besoldung einlegen müssen, wenn er nicht viel weniger verdienen will, als der Kollege am Schreibtisch gegenüber.

Vielleicht denkt sich die Regierung aber auch, "und ist der Ruf erst ruiniert", regiert es sich ganz ungeniert.

Auch interessant ist ihre Bemerkung, dass genügend Einsparungsmöglichkeiten vorhanden sind. Die Einsparungen sollten nur auf verschiedene Prujekte verteilt werden.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13315 am: 09.08.2024 10:58 »
Also ich habe mit dem Thema abgeschlossen. Die Verdrossenheit ist größtenteils der aktuellen Innen- sowie Außenpolitischen Lage geschuldet. Vor 2 Jahren hätte ich darüber gelacht, aber inzwischen denke ich, haben wir ganz andere Probleme in Dtl und Europa - das Spielt dem Gesetzgeber natürlich in diesem speziellem Fall in die Hände. Wen interessiert schon die Beamtenbesoldung, wenn uns vielleicht bald ein ähnlicher Zustand wie in England droht? Ich mache mir inzwischen mehr Sorgen um meine Zukunft und Sicherheit meiner Familie, als um die paar 20k Kröten Nachzahlung... Traurig aber so ist es leider - so zumindest meine innere Stimme.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13316 am: 09.08.2024 12:30 »
Jetzt haben wir wieder Freitag und haben immer noch keinen Entwurf.
Naja die politische Stimmung für die Ampelparteien ist schon wahnsinnig.

In Sachsen stehen die SPD und die Grünen bei jeweils 6% in den Umfragen, die FDP ist gar nicht mehr messbar.
In Thüringen steht die SPD bei 7% und die Grünen bei 3%, die FDP auch nicht mehr messbar und im Landtag.

Am 1. September gibt es sowieso ein Politbeben in Berlin, da wird kein Stein mehr auf den anderen bleiben.
Ich denke, dass die vor allen Dingen die SPD die Reißleine dann sieht, Scholz wird gehen müssen.
Bundestagswahl wird dann irgendwann Weihnachten 2024 sein.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13317 am: 09.08.2024 12:31 »
Da esse ich Ente. Ohne mich.

Powernapster

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13318 am: 09.08.2024 12:40 »
Jetzt haben wir wieder Freitag und haben immer noch keinen Entwurf.
Naja die politische Stimmung für die Ampelparteien ist schon wahnsinnig.

In Sachsen stehen die SPD und die Grünen bei jeweils 6% in den Umfragen, die FDP ist gar nicht mehr messbar.
In Thüringen steht die SPD bei 7% und die Grünen bei 3%, die FDP auch nicht mehr messbar und im Landtag.

Am 1. September gibt es sowieso ein Politbeben in Berlin, da wird kein Stein mehr auf den anderen bleiben.
Ich denke, dass die vor allen Dingen die SPD die Reißleine dann sieht, Scholz wird gehen müssen.
Bundestagswahl wird dann irgendwann Weihnachten 2024 sein.

Scholz wird gehen müssen? Gehen gemusst hätten bisher schon so viele... Habeck (AKW-Files), Baerbock (Visa-Skandal), Faeser (Verfassungswidriges bis -feindliches Agieren) und Lauterbach (RKI-Files). Allesamt mit handfesten Skandalen behaftet, die aber in den Leitmedien nicht stattfinden und somit keine sind. Scholz wird das alles aussitzen. Was wir dagegen vermutlich in den kommenden Tagen/Wochen erstmal in sämtlichen Medien rauf und runter hören werden, wird der AfD-Verbotsantrag sein, um nochmal die Landtagswahlen im September in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen. Ich sage das absolut wertfrei. Ich beobachte lediglich.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13319 am: 09.08.2024 12:49 »
Ich habe meine Einschätzung hier gar nicht wiedergebeben. Was meinst du also?