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Besoldung A14 Stufe 4 Grundgehalt: 6115.06 €
verheiratet + 3 Kinder: 920.10 €
Monatsbrutto: 7035.16 €
Lohnsteuerklasse 3
Kinderfreibetrag 1.5
Monatsnetto: 5781.83 €
-PKV grob gerechnet 600 €
jetzt kommen da noch das Kindergeld drauf was ich vorhin vergessen hab also nochmal 750 €
Ergo insgesamt: 5981.83 €, und das nur von deinem Gehalt. Da sind die ca. 2000 € deiner Frau noch nicht mal berücksichtigt
Du machst dich lächerlich mit jedem Post
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Ah, du hast natürlich clever mit der Lstk 3 gerechnet, die es aus gutem Grund bald nicht mehr gibt, weil sie ein Taschenspielertrick ist. Denn das was viele - scheinbar du auch - nicht verstehen ist, dass die Steuerschuld einer gemeinsamen Veranlagung immer gleich ist, egal welche Steuerklasse man hat. Sprich die 2000€, die du meiner Partnerin andichtest, kannst dzu mal schön deutlich einkürzen, würde sie dann Steuerklasse V nutzen müssen. Am Ende wird abgerechnet über den Lohnsteuerjahresausgleich und da ist das netto bei A14 1000€ geringer pro Monat, als von dir angesetzt. Hinzu kommt, dass du die Familienzuschläge alle mir zuteilst, obwohl meine Frau Beamtin ist und zumindest die Stufe 1 damit anteilig erhält. Aber ja, die FZ sind bei einer fünfköpfigen Familie enorm, hinzu kommt das Kindergeld. Und jetzt fragen wir uns noch einmal, wer das hier gegenständliche Urteil eigentlich erstritten hat und worum es geht. Richtig, Gegenstand war die Richterbesoldung in Berlin bei drei und mehr Kindern. Und nichts anderes habe ich - jetzt schon mehrfach - dargelegt. Die finanziellen Belastungen mit mehreren Kindern in einem Ballungsraum sind enorm. Man nagt nicht am Hungertuch, aber es ist halt auch der Verantwortung nicht angemessen. Und letztlich ist es ja auch der Dienstherr, der einen in Füssen Regionen einsetzt und erwartet, dass man dienstortnah wohnt.
Und das ist ja auch logisch, denn das BMI selbst hat festgestellt, dass je nach familiärer Konstellation die amtsangemessene Besoldung bis A12/2 nicht genügend Abstand zur Grundsicherung hat. Schlimm genug für alle die noch darunter liegen. Aber es zeigt auch, dass A12 aufwärts der Abstand zu den Bedarfsgemeinschaften nicht hoch ist. Und ich wollte ganz real veranschaulichen, dass auch"oben" in der A-Besoldung kein Schampus aus dem Wasserhahn kommt. Das verdeutlicht letztlich doch umso mehr, wie krass es in vergleichbarer Situation in den unteren Einkommensgruppen sein muss.
Den Vergleich zur Wirtschaft muss man sich auch einmal vergegenwärtigen. Wir reden hier bei Leitungsverantwortung in DAX Konzernen - und die sind in den Ballungsräumen die wichtigsten AG - von sechsstelligen Gehältern, Boni, Unternehmensanteilen und Corporate Benefits. Ich akzeptiere als Beamter, dass ich das alles nicht in gleicher Höhe bekommen kann, auch wenn ich die gleiche Verantwortung habe. Aber es läuft in den letzten Jahren einfach zu krass auseinander.
Und noch zu den CB der Privatwirtschaft: 30% auf den Strom- oder Festnetzvetrag, 50% auf Eintrittskarten... das ist keine Seltenheit. Muss ich als Beamter nicht haben, spart aber gut bezahlten Angestellten dennoch zusätzlich Geld. Bei uns Besmten bekommt es das BMI scheinbar nicht Mal hin, einen Rahmenvertrag für ein Jobradleasing abzuschließen, weil Beamte dann privatwirtschaftlche Vorteile und somit Zuwendungen erhielten, was gegen den Neutralitätsgrundsatz verstößt.
Und noch einmal ein Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die meine posts verstanden haben und mit weiteren Zahlen unterfüttern.