Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3905041 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13485 am: 18.08.2024 07:52 »
Guten Morgen,

vielen Dank für deine Ausführungen , Swen. Wie immer sehr informativ. Was mich immer an den beispielhhaft genannten Kreditsummen stört, dass es im hiesigen Raum nicht mal ansatzweise ein Häuschen für 550.000€  zu kaufen gibt. Für ein neu gebautes Reihenhaus mit ca. 140 qm Wohnfläche und ca. 250 qm Grundstück wird hier mal locker 1,25 Mio. € aufgerufen. Um in dem genannten Bespiel zu bleiben, wären also 750.000 € Eigenkapital notwendig.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13486 am: 18.08.2024 08:01 »
Derartige Preise machen es aber 95% der Bevölkerung unmöglich, Eigentum zu erwerben. Da ist ja eher die Frage, ob man an derartige Auswüchse gesetzgeberisch und ordnungpolitisch ran muss ö

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13487 am: 18.08.2024 08:21 »
Das ist halt München und Umgebung. Und trotzdem gibt’s rege Bautätigkeit.  ;)

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13488 am: 18.08.2024 08:31 »
Ich finde es total befremdlich, dass obwohl das höchste deutsche Gericht sagt, dass von A3 - B11 alle zu wenig bekommen, sich Leute (Kollegen, Presse,  Frühaufsteher) anmaßen und die, die sich das, was ihnen zusteht, einfordern/wünschen dazu animieren wollen, mit weniger klar zu kommen und sich gefälligst nicht so anzustellen - sie selber können es ja auch.

Unglaublich.

Zum Thema Eigenheim: In der Mitte liegt die Wahrheit. Selbst, als es noch wesentlich erschwinglicher war, gab es immer die Angsthasen und Bedenkenträger - es ist auch ne Kopfsache - aber: Heute ist es annähernd teuer wie nie. 2021/2022 war ein Eigenheim so weit von einem weg wie nie.


« Last Edit: 18.08.2024 08:41 von tigertom »

cyrix42

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13489 am: 18.08.2024 08:39 »
Ich finde es total befremdlich, dass obwohl das höchste deutsche Gericht sagt, dass von A3 - B11 alle zu wenig bekommen, sich Leute (Kollegen, Presse,  Frühaufsteher) anmaßen und die, die sich das, was ihnen zusteht, einfordern/wünschen dazu animieren wollen, mit weniger klar zu kommen und sich gefälligst nicht so anzustellen - sie selber können es ja auch.

Sorry, da hast du was nicht verstanden. Die Frage der amtsangemessenen Alimentation ist doch unabhängig davon, ob man kritisieren kann, dass sich offensichtlich Besserverdienende als am Hungertuch nagende arme Leute darstellen.

Aber klar, egal wie viel man erhält; man verdient eh immer zu wenig. Und Merz ist als Einkommensmillionär „Teil der oberen Mittelschicht“…

Manchmal ist eine realistische Einordnung sinnvoll. Auch wenn sie offenbar einige nicht hören wollen.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13490 am: 18.08.2024 08:53 »
Ja, anmaßend !

Es geht hier doch nicht um Menschen, die 15.000 oder 20.000 EUR netto im Monat bekommen, die dann "jammern" dass es nicht genug ist.

Es sind Leute, die 5.700 EUR bekommen und denen eigentlich meinetwegen 6.200 EUR zustehen. Ich wüsste definitiv, was ich mit den 500 EUR mehr tun würde.

Ich (Vater eines Kindes, in Hamburg wohnend, nein, ich werde nicht umziehen!) bin nach Abzug PKV mit 3.100 weit davon entfernt.


GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13491 am: 18.08.2024 08:59 »

[/quote]


Besoldung A14 Stufe 4 Grundgehalt: 6115.06 €
verheiratet + 3 Kinder: 920.10 €

Monatsbrutto: 7035.16 €

Lohnsteuerklasse 3
Kinderfreibetrag 1.5

Monatsnetto: 5781.83 €

-PKV grob gerechnet 600 €

jetzt kommen da noch das Kindergeld drauf was ich vorhin vergessen hab also nochmal 750 €

Ergo insgesamt: 5981.83 €, und das nur von deinem Gehalt. Da sind die ca. 2000 € deiner Frau noch nicht mal berücksichtigt

Du machst dich lächerlich mit jedem Post
[/quote]

Ah, du hast natürlich clever mit der Lstk 3 gerechnet, die es aus gutem Grund bald nicht mehr gibt, weil sie ein Taschenspielertrick ist. Denn das was viele - scheinbar du auch - nicht verstehen ist, dass die Steuerschuld einer gemeinsamen Veranlagung immer gleich ist, egal welche Steuerklasse man hat. Sprich die 2000€, die du meiner Partnerin andichtest, kannst dzu mal schön deutlich einkürzen, würde sie dann Steuerklasse V nutzen müssen. Am Ende wird abgerechnet über den Lohnsteuerjahresausgleich und da ist das netto bei A14 1000€ geringer pro Monat, als von dir angesetzt. Hinzu kommt, dass du die Familienzuschläge alle mir zuteilst, obwohl meine Frau Beamtin ist und zumindest die Stufe 1 damit anteilig erhält. Aber ja, die FZ sind bei einer fünfköpfigen Familie enorm, hinzu kommt das Kindergeld. Und jetzt fragen wir uns noch einmal, wer das hier gegenständliche Urteil eigentlich erstritten hat und worum es geht. Richtig, Gegenstand war die Richterbesoldung in Berlin bei drei und mehr Kindern. Und nichts anderes habe ich - jetzt schon mehrfach - dargelegt. Die finanziellen Belastungen mit mehreren Kindern in einem Ballungsraum sind enorm. Man nagt nicht am Hungertuch, aber es ist halt auch der Verantwortung nicht angemessen. Und letztlich ist es ja auch der Dienstherr, der einen in Füssen Regionen einsetzt und erwartet, dass man dienstortnah wohnt.
Und das ist ja auch logisch, denn das BMI selbst hat festgestellt, dass je nach familiärer Konstellation die amtsangemessene Besoldung bis A12/2 nicht genügend Abstand zur Grundsicherung hat. Schlimm genug für alle die noch darunter liegen. Aber es zeigt auch, dass A12 aufwärts der Abstand zu den Bedarfsgemeinschaften nicht hoch ist. Und ich wollte ganz real veranschaulichen, dass auch"oben" in der A-Besoldung kein Schampus aus dem Wasserhahn kommt. Das verdeutlicht letztlich doch umso mehr, wie krass es in vergleichbarer Situation in den unteren Einkommensgruppen sein muss.
Den Vergleich zur Wirtschaft muss man sich auch einmal vergegenwärtigen. Wir reden hier bei Leitungsverantwortung in DAX Konzernen - und die sind in den Ballungsräumen die wichtigsten AG - von sechsstelligen Gehältern, Boni, Unternehmensanteilen und Corporate Benefits. Ich akzeptiere als Beamter, dass ich das alles nicht in gleicher Höhe bekommen kann, auch wenn ich die gleiche Verantwortung habe. Aber es läuft in den letzten Jahren einfach zu krass auseinander.
Und noch zu den CB der Privatwirtschaft: 30% auf den Strom- oder Festnetzvetrag, 50% auf Eintrittskarten... das ist keine Seltenheit. Muss ich als Beamter nicht haben, spart aber gut bezahlten Angestellten dennoch zusätzlich Geld. Bei uns Besmten bekommt es das BMI scheinbar nicht Mal hin, einen Rahmenvertrag für ein Jobradleasing abzuschließen, weil Beamte dann privatwirtschaftlche Vorteile und somit Zuwendungen erhielten, was gegen den Neutralitätsgrundsatz verstößt.
Und noch einmal ein Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die meine posts verstanden haben und mit weiteren Zahlen unterfüttern.

clarion

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« Antwort #13492 am: 18.08.2024 09:28 »
Ich verstehe hier beide Seiten, mit A14 dürfte man beim Verdienst auch mit heutigen Besoldung  deutlich über dem Median liegen. Da klingt ein Spruch, "meine Kinder haben noch nie ein Flugzeug von innen gesehen" schon sehr weinerlich. Es ist ja auch immer eine Frage der persönlichen Priorität,  wie man das Geld ausgibt, das nach Stillung der Grundbedürfnisse Wohnen, Gesundheit, Essen und Kleidung übrig bleibt.

Ich bin aber voll bei Gebeamter, wenn er sagt, gemessen an meiner Ausbildung und meiner Verantwortung, bin ich im Vergleich zur Privatwirtschaft völlig unterbezahlt. Nicht nur das! Wenn höchstrichterlich festgestellt wird, dass bis in gD hinein noch nicht einmal die Mindestalimentation gewährt wird, und die Besoldungsgesetzgeber diesen Mangel peinlich berührt nicht schnellstmöglich abstellen, das macht mich das wirklich sauer.

GeBeamter

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« Antwort #13493 am: 18.08.2024 09:40 »
Ich verstehe hier beide Seiten, mit A14 dürfte man beim Verdienst auch mit heutigen Besoldung  deutlich über dem Median liegen. Da klingt ein Spruch, "meine Kinder haben noch nie ein Flugzeug von innen gesehen" schon sehr weinerlich. Es ist ja auch immer eine Frage der persönlichen Priorität,  wie man das Geld ausgibt, das nach Stillung der Grundbedürfnisse Wohnen, Gesundheit, Essen und Kleidung übrig bleibt.



Das habe ich so auch gar nicht geschrieben und war auch nur eine Reaktion auf den Vorwurf jährlich eine Fernreise zu machen. Ich fliege mit meiner Familie aus Prinzip nicht. Wie wir unseren Urlaub verbringen, schrieb ich im Eingangsposting. Es ging mir darum dazulegen, dass wir eben nicht das Geld mit beiden Händen aus dem Fenster werfen.

InternetistNeuland

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« Antwort #13494 am: 18.08.2024 09:50 »
@Swen

Danke für deine Antwort und den Link!

cyrix42

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« Antwort #13495 am: 18.08.2024 09:50 »
Und letztlich ist es ja auch der Dienstherr, der einen in Füssen Regionen einsetzt und erwartet, dass man dienstortnah wohnt.

Ist das denn eigentlich überhaupt so? Von Arbeitslosen verlangt die Agentur für Arbeit jedenfalls die Bereitschaft bis zu 2,5h Pendelstrecke pro Tag (für eine Vollzeittätigkeit); wer trotz dieses zumutbaren Arbeitswegs eine Arbeitsstelle ablehnt, bekommt das Arbeitslosengeld gestrichen.

btw, weil hier so über das Wohneigentum gesprochen wird: Da sich die Situation für alle verschlechtert hat, kann man da kaum mit -- aber vor 20 Jahren war es noch besser -- kommen. Ja, war es. Hilft nur nicht weiter, weil es kein Anrecht darauf gibt, dass es den Leuten jetzt so gehen muss wie vor 20 Jahren. (Mal davon abgesehen, dass in der Zeit andere Dinge den Wohlstand erhöht haben; man denke beispielsweise an Unterhaltungselektronik.)

Natürlich sollten auch Personen in höheren Ämtern angemessen besoldet werden. Aber einem Oberstudienrat mit A14 wäre jetzt z.B. niemand, dem ich ein besonders hohes Verantwortungsniveau zubilligen würde -- jedenfalls auch nicht mehr als einem Busfahrer... Ja, ein Oberstudienrat hat eine relevante Ausbildung durchlaufen und nimmt eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe war. (Im Übrigen tun dies andere Berufszweige, etwa im sozialen Bereich auch; und werden nicht entsprechend belohnt...) Beamte haben hier das Glück, dass sie ein einklagbares Recht auf angemessene Alimentation haben. (Während z.B. für den Rest der Arbeitswelt in Deutschland Kinder ein Privatvergnügen sind, was man sich leisten können muss; für den Beamten aber vom Staat alimentiert werden...) Und entsprechend sollen sie auch ihr Recht erhalten! Aber es erscheint hier doch so, als ob mancher die Orientierung verloren hat und nicht sieht, dass es ihm trotz dessen vergleichsweise gut geht -- auch wenn ihm rechtlich noch mehr zusteht.

tigertom

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« Antwort #13496 am: 18.08.2024 09:57 »
Wie gut, dass die Dienstpostenbewertung Andere vornehmen.
Freie Meinung hin oder her, aber..
Hast Du mal überlegt, woher dieser Drang kommt, Andere zu bewerten und sie hinsichtlich dessen, was sie eigtl. brauchen bzw womit sie nach Deiner Meinung nach klarkommen müssten Deinen Vorstellungen nachvollziehen in der Lage zu sein ?

Für wen hältst Du Dich, ständig sich dazu berufen zu fühlen, Andere zur Mäßigung aufrufen zu müssen ?

Sorry für meine deutlichen Worte, nimm sie mir bitte nicht übel, aber wenn man Deine langen Posts liest, kommt - verkürzt dargestellt- am Ende raus: Jammert nicht! Seid zufrieden ! Ihr verdient genug!
« Last Edit: 18.08.2024 10:05 von tigertom »

PolareuD

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« Antwort #13497 am: 18.08.2024 10:00 »
Eine Einführung von Familienzuschlägen ist erst ab dem 3. Kind zwingend gegeben. Es steht dem Dienstherrn zu dies auch für die ersten beiden Kinder sowie den Ehepartner/in zu tun. Er nimmt dies auch war, aber nur vor dem Hintergrund um Steuergelder zu sparen, da andernfalls die Familienzuschläge in dieser Konstellation in die Grundbezüge integriert werden müssten und damit allen Beamten zugute kommen müssten.


MoinMoin

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« Antwort #13498 am: 18.08.2024 10:15 »
Derartige Preise machen es aber 95% der Bevölkerung unmöglich, Eigentum zu erwerben. Da ist ja eher die Frage, ob man an derartige Auswüchse gesetzgeberisch und ordnungpolitisch ran muss ö
Zum Glück sind von diesen Exzessen wie in Mü nicht 95% der Bevölkerung betroffen.
und vor 35 Jahren stand bei mir im Raum nach Mü der liebe wegen zu gehen, haben wir nicht gemacht, weil es damals schon zu teuer war.

Phoenix

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« Antwort #13499 am: 18.08.2024 10:51 »

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Wow, deine Frau verdient rund 4000€ Brutto?
Respekt.
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Wie wärs mal mit richtig den Kontext lesen

Er hat gesagt seine Frau ist A12 und arbeitet in Teilzeit. Jetzt schmeiß den Rechner an und guck was A12 auf Stufe 4 mit 50% Teilzeit netto ist bevor du hier scheiße laberst