Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3995512 times)

Prince of Persia

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1485 am: 05.08.2022 12:07 »
hier die aktuelle hessische Lösung als Lektüre für alle interessierten Bundesbeamten:

https://www.hessen.de/presse/eckpunkte-fuer-kuenftige-beamtenbesoldung-praesentiert



Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1486 am: 05.08.2022 12:24 »
hier die aktuelle hessische Lösung als Lektüre für alle interessierten Bundesbeamten:

https://www.hessen.de/presse/eckpunkte-fuer-kuenftige-beamtenbesoldung-praesentiert

Nennen wir es lieber den Versuch einer Teillösung, wor wollen ja keine übermäßigen Erwartungen schüren.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1487 am: 05.08.2022 12:31 »
hier die aktuelle hessische Lösung als Lektüre für alle interessierten Bundesbeamten:

https://www.hessen.de/presse/eckpunkte-fuer-kuenftige-beamtenbesoldung-praesentiert

"Trotz unserer großen Wirtschaftskraft können wir auch in Hessen die notwendigen Verbesserungen für unsere Bediensteten nur schrittweise schultern. Wir schlagen jetzt einen transparenten Reparaturpfad ein, der besonders familienfreundlich und zugleich generationengerecht ist. Nur so können wir nachhaltig unserer Verantwortung gegenüber unseren Bediensteten und der Allgemeinheit nachkommen, um die großen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit mit Umsicht zu meistern“, erklärte der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein."

oder auf Deutsch: "Verfassungskonform zu arbeiten war uns zu teuer und das sind uns die Bediensteten auch nicht wert"

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1488 am: 05.08.2022 12:37 »
hier die aktuelle hessische Lösung als Lektüre für alle interessierten Bundesbeamten:

https://www.hessen.de/presse/eckpunkte-fuer-kuenftige-beamtenbesoldung-praesentiert

Dieser Entwurf ist doch echt eine Frechheit, oder nicht?
Für die ersten beiden Kinder jeweils 100€. Andere Bundesländer erhöhen für zwei Kinder den Zuschlag um 500€.
Unfassbar.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1489 am: 05.08.2022 13:07 »
hier die aktuelle hessische Lösung als Lektüre für alle interessierten Bundesbeamten:

https://www.hessen.de/presse/eckpunkte-fuer-kuenftige-beamtenbesoldung-praesentiert

Dieser Entwurf ist doch echt eine Frechheit, oder nicht?
Für die ersten beiden Kinder jeweils 100€. Andere Bundesländer erhöhen für zwei Kinder den Zuschlag um 500€.
Unfassbar.

Wenigstens steigt das Grundgehalt. Das kommt auch den (künftigen) Pensionären zu gute. Da können sich die anderen Länder eine Scheibe von abschneiden.


Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1490 am: 05.08.2022 13:23 »
Die Hessisiche Variante finde ich besser als die NRW Variante, so profitieren auch die ersten und zweiten Kinder!

Vor allen Dingen man hebt jetzt nochmal 6% zusätzlich an!

Da kann das BMI ja abschreiben, einfacher gehts gar nicht mehr! Und vor allen Dingen nimmt man in Hessen vom REZ Abstand und hebt gleich alle an.

Aber Wahnsinn wie jedes Land sein eigenes Besoldungsrecht entwickelt. Der Bund versagt hier seit Jahren mit Vorsatz!

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1491 am: 05.08.2022 14:27 »
Die Hessisiche Variante finde ich besser als die NRW Variante, so profitieren auch die ersten und zweiten Kinder!

Vor allen Dingen man hebt jetzt nochmal 6% zusätzlich an!

Da kann das BMI ja abschreiben, einfacher gehts gar nicht mehr! Und vor allen Dingen nimmt man in Hessen vom REZ Abstand und hebt gleich alle an.

Aber Wahnsinn wie jedes Land sein eigenes Besoldungsrecht entwickelt. Der Bund versagt hier seit Jahren mit Vorsatz!

Heißt das, wenn der Bund die hessische Lösung nehmen würde, oder so ähnlich, dann steigt das Grundgehalt für alle? Auch die Kinderlosen? Und die Besoldungsrunde für ab 2023 käme noch oben drauf richtig?

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1492 am: 05.08.2022 14:52 »
Naja Klar,

die 400 € für das 3. Kind im Schnitt scheint ja zu stehen.

NRW hat das REZ Modell mit den Mietstufen, Hessen nicht. Hessen erhöht alle nach und nach um 6%
unanhängig von Tarifverhandlungen.

Das finde ich gerechter als diesen Mietstufenmodell, was sich ja immer wieder verändern kann. Auch wenn z.B. der Beamte umzieht von Mietstufe 7 auf Mietstufe 1 bekommt er in NRW aufeinmal 1000 € weniger!

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1493 am: 05.08.2022 14:57 »
Der Bund kann ruhig noch eine Schippe drauf legen.
2x 5%, Gesteigerte Beihilfe ab dem ersten Kind, erhöhter Kinderzuschlag.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1494 am: 05.08.2022 15:12 »
Das glaube ich eher nicht, der Bund wird NRW machen, da schauen die ledigen Beamten leider in die Röhre!

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1495 am: 05.08.2022 15:49 »
Das glaube ich eher nicht, der Bund wird NRW machen, da schauen die ledigen Beamten leider in die Röhre!

Denke ich auch. Am Ende würde ein REZ den Bund höchstwahrscheinlich günstiger kommen als eine Grundgehaltsanhebung, und die günstigste Lösung ist denke ich - aus Sicht der Besoldungsgesetzgeber - das Gebot der Stunde.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1496 am: 05.08.2022 16:56 »
Schon aus Pensionsgesichtspunkten!

Bastel

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« Antwort #1497 am: 05.08.2022 17:11 »
Was Hessen kann, kann der Bund auch. Er muss nur wollen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1498 am: 05.08.2022 17:12 »
Ganz sicher nicht mit dem Porschefahrer.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1499 am: 05.08.2022 17:25 »
Ja bestimmt, der Christian und der Olaf sind die größten Talente der letzten 10 Jahre, die die Bunderrepublik hervor gerufen hat.