Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3962723 times)

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15 am: 10.09.2020 08:55 »
Also um nochmal zu fragen, ich bin Bundesbeamtin in einem Bundesministerium. Bekomme ich jetzt mehr Geld?.?
A10 stufe 5.

...jetzt sag doch endlich einer mal der lieben Kollegin, wieviel Geld sie nun künftig mehr bekommt!....schließlich werden Schuhe auch nicht billiger ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16 am: 10.09.2020 10:48 »
Also um nochmal zu fragen, ich bin Bundesbeamtin in einem Bundesministerium. Bekomme ich jetzt mehr Geld?.?
A10 stufe 5.

...jetzt sag doch endlich einer mal der lieben Kollegin, wieviel Geld sie nun künftig mehr bekommt!....schließlich werden Schuhe auch nicht billiger ;D
2,5%

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17 am: 10.09.2020 17:07 »
Also um nochmal zu fragen, ich bin Bundesbeamtin in einem Bundesministerium. Bekomme ich jetzt mehr Geld?.?
A10 stufe 5.

...jetzt sag doch endlich einer mal der lieben Kollegin, wieviel Geld sie nun künftig mehr bekommt!....schließlich werden Schuhe auch nicht billiger ;D
2,5%
Nimmst du die 2,5% aufgrund dess Beschlusses an oder wegen der Tarifverhandlungen?  ;D

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18 am: 10.09.2020 17:13 »
Weil Single und Kinderlos und Tarifverhandlung

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19 am: 11.09.2020 21:55 »
Ach prima, also 2,5% wegen diesem Urteil und grundsätzlich noch die kommende Tariferhöhung? Die kommt also noch dazu? Plus der Grundfreibetrag ab nächstem Jahr, da ging’s dann auch mehr Geld. Supi

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20 am: 12.09.2020 09:06 »
Ach prima, also 2,5% wegen diesem Urteil und grundsätzlich noch die kommende Tariferhöhung? Die kommt also noch dazu? Plus der Grundfreibetrag ab nächstem Jahr, da ging’s dann auch mehr Geld. Supi
Wenn du Glück hast.
kann aber auch auf minus 2,5% für den Single hinauslaufen, da aus deiner Grundbesoldung die Kinderanteile rausgerechnet werden.

Gickgack

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21 am: 13.09.2020 00:58 »
Habe als Bundesbeamter für 2019 und die folgenden HH Jahre WS gegen meine Besoldungshöhe eingelegt.  Im Juli wurde das Ende der Verf.ruhe erklärt. Im August kam die Zurückweisung des WS.
Bes.höhe sei nicht zu beanstanden und mein Sachverhalt könne den beim BVerfG entschiedenen Verfahren nicht zugeordnet werden wg. LBes NS und Berlin und Keine unmittelbare Wirkung auf BBes....
Ist es nun zwingend mit einer Klage beim VG zu reagieren?
Bzw. Ist das eher nicht sinnvoll/geboten?
Bin für Empfehlungen dankbar.

Asperatus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #22 am: 13.09.2020 10:31 »
Wenn der Widerspruch abschließend beschieden wurde, bleibt nur der Klageweg, außer du akzeptierst die Entscheidung. Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten müsstest du vergleichen, ob deine Besoldungshöhe mit den im BVerfG-Beschluss genannten Kriterien deiner Meinung nach ebenfalls verfassungswidrig wäre. Mit der Klage würde das Verfahren zumindest offen gehalten, aber solange die einfachgesetzlichen Regelungen nicht geändert sind, müsste man im Zweifel wieder bis vor das BVerfG ziehen. Also am besten anwaltlichen Rat holen und hoffentlich eine Rechtschutzversicherung haben.

Pacodemias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #23 am: 21.10.2020 08:57 »
Gibts es denn schon bei irgendweinem neue Erkenntnisse. Lt. unserem Personaltat wird der Bund von alleine nichts machen (im Gegensatz zum Land Bayern z.B.) . Auch sind angeblich bis jetzt keine Anträge/Klagen bekannt. Bedeutet momentan, wenn wir nen Antrag stellen, hoffe ich mal, dass er trotzdem erstmal nicht beschieden wird.


Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #24 am: 13.11.2020 17:17 »
Ich wollte den thread mal wieder hoch holen und frage in die Runde, ob bereits neue Erkenntnisse von Beamten vorliegen, die widersprochen haben. Wie war die Reaktion der Bezügestelle? Wurde der Widerspruch ruhende gestellt oder direkt negativ beschieden?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #25 am: 14.11.2020 08:31 »
Ich habe noch keine Antworten, aber zumindest möchte ich hier auch noch mal alle bestärken Widerspruch einzulegen. In meiner Behörde werbe ich im kollegialen Umfeld auch sehr stark und verweise auf den Musterwiderspruch des DBB NRW.

Es ist allerdings ernüchternd, wie scheu und abwartend die meisten sind. Ich bin der Überzeugung, wer leistet darf auch fordern. Und wenn mir das oberste Gericht (mittelbar) bestätigt, dass die Alimentation in verfassungswidriger Weise zu niedrig ist, dann gibt es keine zwei Meinungen mehr dazu, ob man Widerspruch einlegt.

Ich hielte es für amtsangemessen, dass sich zwei verbeamtete Vollverdiener im gehobenen Dienst ein bewohnbares Haus leisten können. In den Ballungsräumen gerät dies langsam außer Reichweite. Now I'm waiting...

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #26 am: 14.11.2020 15:09 »
Ich hielte es für amtsangemessen, dass sich zwei verbeamtete Vollverdiener im gehobenen Dienst ein bewohnbares Haus leisten können. In den Ballungsräumen gerät dies langsam außer Reichweite. Now I'm waiting...
Das halt ich nicht für ein sinnvolles Kriterium.
Warum soll sich ein A4er Pärchen das Leisten können müssen?

Das was amtsangemessen für diese ist, dass sie nie und nimmer und egal wieviel Kinder sie haben nicht mindestens um 15% über dem Hartz4 Satz stehen.
Und das ist eben in einigen Konstellationen nicht der Fall!
Und das schon seit Jahrzehnten!!!!

Aber ansonsten habe ich auch schon diverse Grosse Augen von einigen Kollegen gesehen, als ich denen den Widerspruch hingeknallt habe.

Asperatus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #27 am: 15.11.2020 17:19 »
Ich hielte es für amtsangemessen, dass sich zwei verbeamtete Vollverdiener im gehobenen Dienst ein bewohnbares Haus leisten können. In den Ballungsräumen gerät dies langsam außer Reichweite. Now I'm waiting...
Das halt ich nicht für ein sinnvolles Kriterium.
Warum soll sich ein A4er Pärchen das Leisten können müssen?

Emdy hatte von zwei Beamten im gehobenen Dienst gesprochen, die nicht in Teilzeit sind. Der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes sind die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 zugeordnet. Die Besoldungsgruppe A 4 entspricht dem einfachen Dienst.

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #28 am: 15.11.2020 18:28 »
Ich hielte es für amtsangemessen, dass sich zwei verbeamtete Vollverdiener im gehobenen Dienst ein bewohnbares Haus leisten können. In den Ballungsräumen gerät dies langsam außer Reichweite. Now I'm waiting...
Das halt ich nicht für ein sinnvolles Kriterium.
Warum soll sich ein A4er Pärchen das Leisten können müssen?

Emdy hatte von zwei Beamten im gehobenen Dienst gesprochen, die nicht in Teilzeit sind. Der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes sind die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 zugeordnet. Die Besoldungsgruppe A 4 entspricht dem einfachen Dienst.
Asche auf mein Haupt, habe das gehobene überlesen.

Bleibe aber dabei, dass ich das nicht als Kriterium ansehe kann.
Ein Kopplung zu den Wohnkosten ist ja (jetzt) schon drin in den Forderungen und Regularien.

Und wenn sich ein Angestellter mit "vergleichbarer" Tätigkeit / Ausbildungs-Niveau es nicht leisten kann, warum es sich dann ein Beamter leisten können müssen. Es ist ja kein Alimentationsproblem, sondern ein gesamtgesellschaftliches.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #29 am: 16.11.2020 09:09 »
Es war nicht meine Intention hier in zwei Zeilen einen Maßstab dafür zu entwickeln, was amtsangemessene Alimentation bedeutet und was nicht. Auch habe ich weder Tarifbeschäftigten noch dem einfachen Dienst das Recht auf ein schönes Zuhause abgesprochen. Würde mich freuen, wenn einem die Worte nicht im Munde verdreht würden.. Mein Beispiel mit den zwei Beamten im gD war eines aus meiner Lebenswirklichkeit. Und ja, WasDennNun, das Marktversagen auf dem Wohnungsmarkt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.

Ich glaube ich brauche aber nicht zu erklären, dass die Bezahlung von Tarifbeschäftigen und Beamten auf völlig unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruht. Das hat in der Praxis die hässliche Folge, dass Kollegen, die den gleichen Job machen, sehr ungleich bezahlt werden können. Das ist nicht gerecht.

Während der Tarifbeschäftige sich eine bessere Bezahlung aber erstreiken kann, muss das der Beamte nicht. Er hat zum Ausgleich für seine lebenslange Treuepflicht ein Recht auf eine Alimentation, die ihm eine Amtsausführung aus wirtschaftlich gesicherter Stellung ermöglicht. Ich würde mich freuen wenn der Besoldungsgesetzgeber das Beamtenrecht so ernst nehmen würde wie ich das Rechtsgebiet welches mir zur Ausführung übertragen wurde.