Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4357678 times)

KlammeKassen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15195 am: 19.10.2024 18:09 »
Edit: Erhöhung bei mir PKV 85 EUR, also bleiben von 65 netto der Stufe 8 ab 01/25......      -20 EUR übrig. Gut, da muss man dann die BILDschen 80.000 gegenrechnen. Ach nee, krieg ich ja gar nicht.. Trotz Wohnens und Dienstverrichtens in Mietstufe VI plus 1 Kind bekomme ich wohl nicht mein Haus an der Cotê d'Azur zusammen. Heißt, dass ich die Eigentumswohnungen in Monaco verkaufen muss. Scheiße.

Vielleicht reicht Lindners Erhöhung ja für ein neutrales Ergebnis bei dir

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15196 am: 19.10.2024 18:13 »
Mal dumm gefragt, woher kennen denn einige schon die Mietstufe?

Das sind die Mietenstufen, die auch zur Berechnung des Wohngelds herangezogen werden. Du kannst die ganz einfach ergooglen.

Danke, war mir echt nicht bewusst.
Wohne wohl im Ghetto und habe Mietstufe 3.

Du wohnst nicht im Ghetto, sondern wie ich im ländlichen Bereich. Und manchmal bin ich wirklich froh drum. Wenn ich mir die Wohnkosten in den Ballungsgebieten anschaue kann ich den ganzen Frust hier wirklich verstehen.

Wäre schön wenn ich im ländlichen Bereich wohnen würde.
Ich wohne allerdings in einer Großstadt mit 500.000 Einwohnern.
Aber Städte im Ruhrgebiet sind anscheinend dann doch alle Ghettos und berechtigen nur zur Mietstufe 3.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15197 am: 19.10.2024 18:31 »


Wäre schön wenn ich im ländlichen Bereich wohnen würde.
Ich wohne allerdings in einer Großstadt mit 500.000 Einwohnern.
Aber Städte im Ruhrgebiet sind anscheinend dann doch alle Ghettos und berechtigen nur zur Mietstufe 3.

Ich (Mietstufe 5, A15) würde mit zwei Kindern selbst in Stufe 6 noch vier Euro Minus machen und wäre ich in der Verlegenheit, in München zu wohnen (Stufe 7), wäre das dem Dienstherren brutto gerade mal ein Plus von 166 Euro wert. Weiß der Teufel, wie das BMI auf diese Zahlen kommt…

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15198 am: 19.10.2024 18:49 »
Ich hab mich bis jetzt wirklich kaum mit der Amtsangemessen Allimentierung auseinander gesetzt weil ich der Meinung bin das diese in 5 Jahren immer noch nicht umgesetzt sein wird.
Das aber einige Konstellation jetzt mit dem neuen Gesetzesentwurf weniger bekommen sollen als vorher macht mich irgendwie sprachlos.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15199 am: 19.10.2024 18:52 »
Ich hab mich bis jetzt wirklich kaum mit der Amtsangemessen Allimentierung auseinander gesetzt weil ich der Meinung bin das diese in 5 Jahren immer noch nicht umgesetzt sein wird.
Das aber einige Konstellation jetzt mit dem neuen Gesetzesentwurf weniger bekommen sollen als vorher macht mich irgendwie sprachlos.

Ich hoffe mal, dass die Abschmelzung nicht wirklich ins Negative reichen wird Ich habe diese Rechnung nur fiktiv aufgemacht. Aber fiktive Elemente sind ja durchaus eine wesentliche Grundidee des Gesetzesentwurfs…
Von daher muss man womöglich wirklich mit dem Schlimmsten rechnen, wenn der Abschmelzbetrag größer ist als der AEZ. Und irgendwie wäre es ja auch nur konsequent vom Gesetzgeber, wenn er dann, seiner eigenen Logik folgend, davon ausgeht, dass die Besoldung verfassungsrechtlich betrachtet zu hoch ist und demgemäß abgesenkt werden muss.
« Last Edit: 19.10.2024 18:58 von Nautiker1970 »

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15200 am: 19.10.2024 19:01 »
Ich hab mich bis jetzt wirklich kaum mit der Amtsangemessen Allimentierung auseinander gesetzt weil ich der Meinung bin das diese in 5 Jahren immer noch nicht umgesetzt sein wird.
Das aber einige Konstellation jetzt mit dem neuen Gesetzesentwurf weniger bekommen sollen als vorher macht mich irgendwie sprachlos.

Ich hoffe mal, dass die Abschmelzung nicht wirklich ins Negative reichen wird Ich habe diese Rechnung nur fiktiv aufgemacht. Aber fiktive Elemente sind ja durchaus eine wesentliche Grundidee des Gesetzesentwurfs…
Von daher muss man womöglich wirklich mit dem Schlimmsten rechnen, wenn der Abschmelzbetrag größer ist als der AEZ. Und irgendwie wäre es ja auch nur konsequent vom Gesetzgeber, wenn er dann, seiner eigenen Logik folgend, davon ausgeht, dass die Besoldung verfassungsrechtlich betrachtet zu hoch ist und demgemäß abgesenkt werden muss.

Gibt es denn da schon irgendwie einen Rechner oder Ähnliches?
Würde mich jetzt auch mal interessieren was bei mir raus kommt bei
A11 Stufe 7 Familienzuschlag Stufe 1 also keine Kinder und Mietstufe 3.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15201 am: 19.10.2024 19:09 »
Ich hab mich bis jetzt wirklich kaum mit der Amtsangemessen Allimentierung auseinander gesetzt weil ich der Meinung bin das diese in 5 Jahren immer noch nicht umgesetzt sein wird.
Das aber einige Konstellation jetzt mit dem neuen Gesetzesentwurf weniger bekommen sollen als vorher macht mich irgendwie sprachlos.

Ich hoffe mal, dass die Abschmelzung nicht wirklich ins Negative reichen wird Ich habe diese Rechnung nur fiktiv aufgemacht. Aber fiktive Elemente sind ja durchaus eine wesentliche Grundidee des Gesetzesentwurfs…
Von daher muss man womöglich wirklich mit dem Schlimmsten rechnen, wenn der Abschmelzbetrag größer ist als der AEZ. Und irgendwie wäre es ja auch nur konsequent vom Gesetzgeber, wenn er dann, seiner eigenen Logik folgend, davon ausgeht, dass die Besoldung verfassungsrechtlich betrachtet zu hoch ist und demgemäß abgesenkt werden muss.

Gibt es denn da schon irgendwie einen Rechner oder Ähnliches?
Würde mich jetzt auch mal interessieren was bei mir raus kommt bei
A11 Stufe 7 Familienzuschlag Stufe 1 also keine Kinder und Mietstufe 3.

Selbst mit zwei Kindern bekämst Du exakt Null Euro mehr! Lies und rechne einfach auf S. 44 der Anlage.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/ref-BBVAngG-20082024.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15202 am: 19.10.2024 19:14 »
Ich hab mich bis jetzt wirklich kaum mit der Amtsangemessen Allimentierung auseinander gesetzt weil ich der Meinung bin das diese in 5 Jahren immer noch nicht umgesetzt sein wird.
Das aber einige Konstellation jetzt mit dem neuen Gesetzesentwurf weniger bekommen sollen als vorher macht mich irgendwie sprachlos.

Ich hoffe mal, dass die Abschmelzung nicht wirklich ins Negative reichen wird Ich habe diese Rechnung nur fiktiv aufgemacht. Aber fiktive Elemente sind ja durchaus eine wesentliche Grundidee des Gesetzesentwurfs…
Von daher muss man womöglich wirklich mit dem Schlimmsten rechnen, wenn der Abschmelzbetrag größer ist als der AEZ. Und irgendwie wäre es ja auch nur konsequent vom Gesetzgeber, wenn er dann, seiner eigenen Logik folgend, davon ausgeht, dass die Besoldung verfassungsrechtlich betrachtet zu hoch ist und demgemäß abgesenkt werden muss.

Gibt es denn da schon irgendwie einen Rechner oder Ähnliches?
Würde mich jetzt auch mal interessieren was bei mir raus kommt bei
A11 Stufe 7 Familienzuschlag Stufe 1 also keine Kinder und Mietstufe 3.

Selbst mit zwei Kindern bekämst Du exakt Null Euro mehr! Lies und rechne einfach auf S. 44 der Anlage.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/ref-BBVAngG-20082024.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Danke für den Link. Das ich nicht mehr bekomme ist nicht schlimm, ich fühle mich absolut passend bezahlt.
Was mich aber extrem ärgern würde wenn ich weniger bekommen würde.

Skywalker2000

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« Antwort #15203 am: 19.10.2024 19:17 »


Wäre schön wenn ich im ländlichen Bereich wohnen würde.
Ich wohne allerdings in einer Großstadt mit 500.000 Einwohnern.
Aber Städte im Ruhrgebiet sind anscheinend dann doch alle Ghettos und berechtigen nur zur Mietstufe 3.

Ich (Mietstufe 5, A15) würde mit zwei Kindern selbst in Stufe 6 noch vier Euro Minus machen und wäre ich in der Verlegenheit, in München zu wohnen (Stufe 7), wäre das dem Dienstherren brutto gerade mal ein Plus von 166 Euro wert. Weiß der Teufel, wie das BMI auf diese Zahlen kommt…


Als A15 brauchst du garnicht jammern.

Rollo83

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« Antwort #15204 am: 19.10.2024 19:22 »
Also Mietstufe 3 gibt 0€, OK.
Abschmelzbetrag sind 135€ heißt diese werden mir von meinen Grundbezügen abgezogen?
Verstehen muss ich das alles nicht und will ich auch gar nicht.
Die nachstellen Besoldungserhöhung wird dann wohl grob diesen Abschmelzbetrag ausgleichen somit gibt es eine 0 Runde.
Anderseits ist das Gesetzt wahrscheinlich in 5 Jahren eh noch nicht umgesetzt also eigentlich auch wieder Latte.

tigertom

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« Antwort #15205 am: 19.10.2024 19:23 »


Wäre schön wenn ich im ländlichen Bereich wohnen würde.
Ich wohne allerdings in einer Großstadt mit 500.000 Einwohnern.
Aber Städte im Ruhrgebiet sind anscheinend dann doch alle Ghettos und berechtigen nur zur Mietstufe 3.

Ich (Mietstufe 5, A15) würde mit zwei Kindern selbst in Stufe 6 noch vier Euro Minus machen und wäre ich in der Verlegenheit, in München zu wohnen (Stufe 7), wäre das dem Dienstherren brutto gerade mal ein Plus von 166 Euro wert. Weiß der Teufel, wie das BMI auf diese Zahlen kommt…


Als A15 brauchst du garnicht jammern.

Du hast es nicht verstanden. Einfach nicht verstanden. War das ein Anflug aus der Ecke "simple minded" ?

Auch ihm mit seiner Qualifikation stehen 15% mehr zu. Auch der A16er bekommt zu wenig. Und der B2er. Und der B6er.

"Asterix, darf ich liebenswürdig zu ihm sein?"


Nautiker1970

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« Antwort #15206 am: 19.10.2024 19:23 »


Wäre schön wenn ich im ländlichen Bereich wohnen würde.
Ich wohne allerdings in einer Großstadt mit 500.000 Einwohnern.
Aber Städte im Ruhrgebiet sind anscheinend dann doch alle Ghettos und berechtigen nur zur Mietstufe 3.

Ich (Mietstufe 5, A15) würde mit zwei Kindern selbst in Stufe 6 noch vier Euro Minus machen und wäre ich in der Verlegenheit, in München zu wohnen (Stufe 7), wäre das dem Dienstherren brutto gerade mal ein Plus von 166 Euro wert. Weiß der Teufel, wie das BMI auf diese Zahlen kommt…


Als A15 brauchst du garnicht jammern.

Gar nicht wird gar nicht zusammengeschrieben… Aber davon abgesehen weiß ich nicht, was es mit jammern zu tun hat, wenn man die Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit der geplanten Neuregelungen besoldungsstufenübergreifend in Frage stellt. Stichwort Abstandsgebot, falls Dir das was sagt. Ansonsten einfach mal Googeln. Tipp: Hat nichts mit Corona zu tun.


Themaster42699

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« Antwort #15207 am: 19.10.2024 21:27 »
Wenn ein minus Betrag rauskommt, sprich Abschmelzbertrag größer als der Zuschlag, hat das dann Auswirkungen auf meine aktuelle Besoldung oder wird das dann unterm Strich einfach auf 0 gesetzt?

Maximus

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« Antwort #15208 am: 19.10.2024 22:01 »
Wenn ein minus Betrag rauskommt, sprich Abschmelzbertrag größer als der Zuschlag, hat das dann Auswirkungen auf meine aktuelle Besoldung oder wird das dann unterm Strich einfach auf 0 gesetzt?

Der Abschmelzbetrag bezieht sich nur auf den AEZ für Kind 1 und 2. Die Grundbesoldung und der AEZ für Kind 3,4... sind nicht betroffen. Keiner wird daher weniger bekommen.

lotsch

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« Antwort #15209 am: 19.10.2024 23:03 »
Ich kümmere mich nicht um die derzeitige Besoldung, das sind nur Abschlagszahlungen.