Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3905028 times)

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7215 am: 11.09.2023 10:13 »
30% mehr Grundbezüge auf einen Schlag halte ich aus fiskalpolitischen Gründen eher für unrealistisch. Eine Verteilung über die Jahre ist durchaus machbar, z.B. 5% plus pro Jahr für die nächsten 10 Jahre. Und zusätlich Übernahme der Tarifergebnisse.

Im Endeffekt so wie in  Hessen, nur mit höheren Beiträgen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7216 am: 11.09.2023 10:21 »
30% mehr Grundbezüge auf einen Schlag halte ich aus fiskalpolitischen Gründen eher für unrealistisch. Eine Verteilung über die Jahre ist durchaus machbar, z.B. 5% plus pro Jahr für die nächsten 10 Jahre. Und zusätlich Übernahme der Tarifergebnisse.

Im Endeffekt so wie in  Hessen, nur mit höheren Beiträgen.

Exakt. Im HBesG wird ja auch eingestanden, dass Hessen weiterhin verfassungswidrig besoldet und weitere Anpassungen zur Gewährung einer verfassungskonformen Besoldung nur über die Zeitachse möglich sind.

Die Frage ist nur, wie man dann mit den Nachzahlungen umgeht, die im Rahmen der Widersprüche notwendig sind!
« Last Edit: 11.09.2023 10:30 von PolareuD »

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7217 am: 11.09.2023 10:33 »
Eine scheibchenweise Erhöhung, um zu einer amtsangemessenen Alimentation zu gelangen, mag zwar fiskalpolitisch sinnvoll sein, wäre aber immer noch verfassungswidrig.

Warum sollte man sich nach Jahren der Unterbezahlung auf weniger einlassen als einem zusteht? Ist ja nicht so, als ob man mit irgendeinem bankrotten Schuldner verhandelt.


PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7218 am: 11.09.2023 10:54 »
Eine scheibchenweise Erhöhung, um zu einer amtsangemessenen Alimentation zu gelangen, mag zwar fiskalpolitisch sinnvoll sein, wäre aber immer noch verfassungswidrig.

Warum sollte man sich nach Jahren der Unterbezahlung auf weniger einlassen als einem zusteht? Ist ja nicht so, als ob man mit irgendeinem bankrotten Schuldner verhandelt.

Da stimme ich dir zu. Nur fehlt mir der Glaube, dass der/die Besoldungsgesetzgeber die Grundbezüge auf eine Schlag so anheben, dass die gewährten Bezüge verfassungskonform sind. Hoffen kann man aber, ob es so kommt bleibt abzuwarten.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7219 am: 11.09.2023 18:02 »
https://media.frag-den-staat.de/files/foi/831381/reinschriftdesifg-bescheidsvom28-08-23_geschwaerzt.pdf

Das ist ja interessant.
Da hat scheinbar jemand eine IFG-Anfrage gestellt welche abgelehnt wurde.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7220 am: 11.09.2023 19:33 »
https://media.frag-den-staat.de/files/foi/831381/reinschriftdesifg-bescheidsvom28-08-23_geschwaerzt.pdf

Das ist ja interessant.
Da hat scheinbar jemand eine IFG-Anfrage gestellt welche abgelehnt wurde.

Die Anfrage wurde hier schon mal gepostet, die Ablehnung war mir neu, daher danke für die Info.

Übersetzung:"Wir wissen wir bauen Scheisse, deshalb machen wir es so lange weiter heimlich, bis es zu spät ist etwas dagegen zu unternehmen." Also alles wie immer, wenn's "heiß" wird.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7221 am: 11.09.2023 20:11 »
https://media.frag-den-staat.de/files/foi/831381/reinschriftdesifg-bescheidsvom28-08-23_geschwaerzt.pdf

Das ist ja interessant.
Da hat scheinbar jemand eine IFG-Anfrage gestellt welche abgelehnt wurde.

Die Anfrage wurde hier schon mal gepostet, die Ablehnung war mir neu, daher danke für die Info.

Übersetzung:"Wir wissen wir bauen Scheisse, deshalb machen wir es so lange weiter heimlich, bis es zu spät ist etwas dagegen zu unternehmen." Also alles wie immer, wenn's "heiß" wird.

Das Schreiben ist auch noch relativ frisch.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7222 am: 11.09.2023 22:28 »
Positionen und Meinungsbildung ? Der politische Wille und die politischen Vorgaben sind doch wohl leider zum Nachteil der Beamten eindeutig. Es wird nicht verfassungsgemäß alimentiert !! Was sollte da denn so ein  Problem sein dies bekannt zugeben, zumal das doch wohl in der Zwischenzeit jedem Beamten bewusst sein dürfte. Da hat man wieder mal ne Regelung gefunden hinter der man sich verstecken kann. Als wenn allen Ernstes unterschiedliche Standpunkte bei den Entscheidungsträgern hinsichtlich der amtsangemssenen Alimentation heŕrschen würden. Wem will man das denn erzählen. Wenn es einen wie auch immer gearteten Willen gegeben hat oder gibt so hätte es reichlich Gelegenheit in der Vergangenheit gegeben den Missstand und die Verfassungswidrigkeit zu beheben. Es gibt über alle Parteigrenzen hinweg eben keinen Willen die amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten bzw sich an der Rechtsprechung des BVerfG zu orientieren. Dem Grunde nach befinden sich alle Dienstherrn und alle in Verantwortung befindlichen politischen Parteien im Konsenz weiter gegen die Verfassung und die dementsprechende Rechtsprechung zu verstossen. Wenn es nicht so traurig wäre ist dieser parteiübergreifende Konsenz fast ein Novum in unserem Politzirkus.



Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7223 am: 12.09.2023 06:11 »
Es wird nicht verfassungsgemäß alimentiert !! Was sollte da denn so ein  Problem sein dies bekannt zugeben, zumal das doch wohl in der Zwischenzeit jedem Beamten bewusst sein dürfte.

Eben nicht. Die Widersprüche bewegen sich in den meisten Bundesländern und beim Bund selber in einem einstelligen Prozentbereich.

Jimbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7224 am: 12.09.2023 10:04 »
Es wird nicht verfassungsgemäß alimentiert !! Was sollte da denn so ein  Problem sein dies bekannt zugeben, zumal das doch wohl in der Zwischenzeit jedem Beamten bewusst sein dürfte.

Eben nicht. Die Widersprüche bewegen sich in den meisten Bundesländern und beim Bund selber in einem einstelligen Prozentbereich.

Liegt aber auch mit daran, dass man den Bediensteten verbietet sowas großspurig kundzutun und einen Verteiler zu nutzen der alle erreicht. Nicht mal das Forum hier ist jedem bekannt, wenn ich jemanden anspreche und sage im Forum lese ich fleißig dies und das, die wissen nicht wovon ich spreche.

Man sorgt schon von ganz oben dafür dass die Beamten und Angestellten sich nur schwerlich zusammentun und informieren können. Das ist ein großes Problem und spielt dem Dienstherrn super in die Karten...  ::)

BuBea

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7225 am: 12.09.2023 10:17 »
Eben nicht. Die Widersprüche bewegen sich in den meisten Bundesländern und beim Bund selber in einem einstelligen Prozentbereich.
[/quote]

Liegt aber auch mit daran, dass man den Bediensteten verbietet sowas großspurig kundzutun und einen Verteiler zu nutzen der alle erreicht. Nicht mal das Forum hier ist jedem bekannt, wenn ich jemanden anspreche und sage im Forum lese ich fleißig dies und das, die wissen nicht wovon ich spreche.

Man sorgt schon von ganz oben dafür dass die Beamten und Angestellten sich nur schwerlich zusammentun und informieren können. Das ist ein großes Problem und spielt dem Dienstherrn super in die Karten...  ::)
[/quote]

Deshalb fände ich es wichtig hier die Energie in Richtung möglichst rechtskonformer Widersprüche für den Bund zu kanalisieren. In den vorherigen Threads (weiß nicht mehr welche Seite) wurde die Problematik ja schon thematisiert hinsichtlich Verjährung etc.. Mir als Nicht-Jurist fällt es schwer hier etwas hieb- und stichfestes aufzusetzen. Wir steuern jetzt mit großen Schritten auf Dezember zu und vom BVerfG erwarte ich nix mehr. Also muss/will ich im Dez. tätig werden - trotz des BMI-Schreibens hins. der Widersprüche. Also wären Muster für den Bund und ein etwaiger Ablaufplan bei unterschiedlichem Verhalten der Dienstherren m.E. sinnvoll.

Jimbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7226 am: 12.09.2023 10:24 »
Eben nicht. Die Widersprüche bewegen sich in den meisten Bundesländern und beim Bund selber in einem einstelligen Prozentbereich.

Liegt aber auch mit daran, dass man den Bediensteten verbietet sowas großspurig kundzutun und einen Verteiler zu nutzen der alle erreicht. Nicht mal das Forum hier ist jedem bekannt, wenn ich jemanden anspreche und sage im Forum lese ich fleißig dies und das, die wissen nicht wovon ich spreche.

Man sorgt schon von ganz oben dafür dass die Beamten und Angestellten sich nur schwerlich zusammentun und informieren können. Das ist ein großes Problem und spielt dem Dienstherrn super in die Karten...  ::)
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Deshalb fände ich es wichtig hier die Energie in Richtung möglichst rechtskonformer Widersprüche für den Bund zu kanalisieren. In den vorherigen Threads (weiß nicht mehr welche Seite) wurde die Problematik ja schon thematisiert hinsichtlich Verjährung etc.. Mir als Nicht-Jurist fällt es schwer hier etwas hieb- und stichfestes aufzusetzen. Wir steuern jetzt mit großen Schritten auf Dezember zu und vom BVerfG erwarte ich nix mehr. Also muss/will ich im Dez. tätig werden - trotz des BMI-Schreibens hins. der Widersprüche. Also wären Muster für den Bund und ein etwaiger Ablaufplan bei unterschiedlichem Verhalten der Dienstherren m.E. sinnvoll.
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Eben, ich würde den Antrag dennoch stellen, wer weiß ob deren "is nich" überhaupt genauso rechtskonform ist oder man sich am Ende dazu verleiten lässt keine Anträge zu stellen und in 3 Jahren kommt raus "hätte man doch tun sollen, da deren Gebahren nichtig war"... Also proforma einfach doch tun, egal was die sagen...

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7227 am: 12.09.2023 11:13 »
#Jimbo

Genau, das wollte ich auch gerade schreiben.

Als Nichtjurist und (vielleicht viel schlimmer "technischer Bundesbeamter"😁) fände ich es schon sehr gut, wenn es hier im Forum eine Rubrik "Gültige Widerspruchsformulare für das Besoldungsjahr 20xx" gäbe.

Vielleicht könnte man sowas einrichten?

PolareuD

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« Antwort #7228 am: 12.09.2023 11:39 »
Der Sammelthread bietet hier teilweise Abhilfe.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html

Pendler1

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« Antwort #7229 am: 12.09.2023 12:20 »
Ja, danke PolareuD.

Ist aber für mich (als nicht Verwaltungsmensch) noch nicht das Richtige.

Faul und unwissend wie ich bin denke ich da an fertige Widersprüche für Aktive, für Pensionäre, evtl. für mD. gD, und hD.

Denke ich mal so, ich fordere nix😊