Gern geschehen, Unknown. Wie es ausschaut, hat Werbinich ja schon einige Sprachregelungen aus dem neuen Gesetzentwurf paraphrasiert. Die offensichtlichen Paraphrasen weisen als solche, sofern es welche sind, ja bereits in die Richtung, die zu der passen würde, die jener Entwurf aus dem Frühjahr vorgegeben hat. In Anbetracht der sachlichen Kritik des DRB, die im Gesetzgebungsverfahren dargelegt worden ist, wäre es weiterhin am Bundesgesetzgeber, sie noch im Gesetzgebungsverfahren sachlich zu entkräften. Mit konkreter Poesie, der es also weitgehend nur noch um Lautmalerei ginge, dürfte man weder einen hinreichenden Gesetzgebungsprozess noch überhaupt eine Politik gestalten können, die auf einer der Bevölkerung legitim erscheinenden Basis beruhte, wie die gestrigen Landtagswahlen es offensichtlich ein weiteres Mal bestätigt haben dürften. Sprachregelungen ersetzen weder eine hinreichende Gesetzesbegründung noch eine der Bevölkerung verständliche Politik und führen nur dazu, dass sich zunehmende Teile der Wähler von entsprechenden Sprachreglern abwenden. Die Zeitgeschichte hat dafür ja mehr als genug eindrückliche Beispiele zur Verfügung gestellt.
@ Themaster
All das können wir erst ermessen, wenn der konkrete Gesetzentwurf vom BMI öffentlich gestellt ist. Denn ohne Vollständigkeit kann er nicht wirklich betrachtet werden.