Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904816 times)



lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8762 am: 01.12.2023 16:16 »
okay habe gelesen. bei zu verst.  Einkommen v. 79.245 € käme ich in 2022 im Grundtarif auch nur auf max. 23.946 € festzusetzende Steuer (hier noch ohne Fünftelregelung).
irgendwas passt nicht.
ich würde mir den Bescheid angucken, gerne anonymisiert ;) soll ich dir eine pn mit meiner emailadresse schicken, julian?

Um nochmal drauf zurückzukommen. Gemacht, getan. Big T war so nett und hat sich den besagten Bescheid wirklich angeschaut. Seine Erkenntnisse poste ich einfach mal hier. Vielleicht bringt sie jemanden etwas:


"Kurz gefasst: alles ist gut.

Die Nachzahlung wurde nach der Fünftelregelung versteuert, sie hat Dir jedoch nur 3 € Steuern erspart:

Bei Dir sind es 23.943€ tarifliche Einkommensteuer -s. Seite 2 des Bescheides-, anstatt 23.946 € laut „Grundtabelle 2022“ (zu versteuerndes Einkommen= 79.245 €).

Auf Deine Nachzahlung in Höhe von 21.283 € entfällt ein Einkommensteuerbetrag von 8.935 € (41,98 %) -auch Blatt 2 des Bescheides-.

Deiner tariflichen Einkommensteuer wurde jedoch das bereits ausgezahlte Kindergeld in Höhe von 5.678 € hinzugerechnet. Dies ergibt sich aus § 31 (Satz 3) EStG. Danach wird im RAHMEN DER VERANLAGUNG geprüft, ob das Kindergeld die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Kinder herstellt hat, oder ob stattdessen -wie vorliegend-  die Kinderfreibeträge berücksichtigt werden und das Kindergeld wieder hinzugerechnet werden müssen.

      ---

Der Arbeitgeber hatte in Summe 22.670 € einbehalten, was m.E. passt (selber mal abgleichen mit Lohnsteuerrechnern).

Rechtsgrundlagen in etwa § 38a bis § 39b EStG.

Um dies detailliert prüfen zu können (was ich nicht möchte), müsste man alle Einzelmonate parat haben um ggf. Schwankungen/Steigerungen der laufenden Bezüge im Blick zu haben sowie weitere Einmalzahlungen („Weihnachtsgeld“..) abgrenzen. Aufgefallen ist mir bei der separaten Abrechnung der Nachzahlung die Steuerklasse 6, was eher für einen zu hohen Lohnsteuer-Einbehalt spricht.

      -----

Wichtigste Erkenntnis/Verdeutlichung (auch für mich und viele andere Forumsmitglieder):

Die Fünfelregelung hat eigentlich nur eine kräftige Auswirkung, sofern „das sonstige“ zu versteuernde Einkommen nicht eh schon in dem Bereich > 50.000 € liegt. Googel selbst mal „Grenzsteuersatztabelle berechnen“ und "Rechner Füntftelregelung". Bei Deinem „sonstigen“ zu verst. Einkommen (also 57.962 €) liegt der Grenzsteuersatz bereits bei 41,74 %. Die Steuer für dieses Einkommen beträgt 15.008 €.

Zum Vergleich: Wäre das „sonstige“ zu verst. Einkommen nur 40.000 €, ergäbe sich aus der Fünftelregelung ein Vorteil von 735 €.

Fünfelregelung Deines Falls : Schlägt man dem Einkommen (57.962 €) ein Fünftel der Nachzahlung (also 4.256 €) hinzu, ergäbe sich ein zu verst. Einkommen von 62.218 €, mit einer Steuer von 16.795 €. Die Differenz beträgt 1.787 € (16.795€ ./. 15.008€). Man multipliziert nun 1.787 € mit 5 und erhält 8.935 €. Dies entspricht 41,98% der Nachzahlung.

      ---------------------------------------------

Du müsstest, was die Kinderfreibeträge betrifft, mal mit dem Steuerbescheid 2021 vergleichen... Ich hoffe, ich konnte soweit ein Stück beruhigen/aufklären."

(von Big T geschrieben)




Jetzt wird dir nichts anderes mehr übrig bleiben, als auch noch zu prüfen, ob ein Steuerschaden vorliegt. https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/steuerrecht-fuer-arbeitnehmer/steuerrecht-fuer-arbeitnehmer/arbeitgeber-muss-steuerschaden-ersetzen/
Durch die Nachzahlung hat dein Dienstherr praktisch eingestanden, dass er dir schuldhaft in den Vorjahren zu wenig bezahlt hat. Für einen daraus entstehenden Schaden ist er verantwortlich und haftbar.


Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8764 am: 01.12.2023 17:09 »
Ohne Worte…

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/rolf-muetzenich/fragen-antworten/wie-ist-der-sachstand-zum-bbvangg

Ist halt Freitag und der Praktikant ist schon halb im Vollrausch, BBVAngG, BBVAnpÄndG, Hauptsache irgendwas mit BVB hicks.

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8765 am: 01.12.2023 17:14 »
Die Antworten von Saathof und Co. geben doch Grund zur Zuversicht, es scheint vorwärts zu gehen. Offensichtlich ist die Abstimmung endlich durch.
Auch gut, dass die Experten im BMI, also Juristen, den uns aktuell unbekannten Entwurf kritisch hinsichtlich einer etwaigen Verfassungswidrigkeit geprüft haben. Ist doch erstmal beruhigend, dass man Verfassungskonformität festgestellt hat, was auch ich etwas kritisch hinterfragen werde. Insgesamt scheint es vorwärts zu gehen. Vielleicht gibt's als Weihnachtsgeschenk noch einen Termin.

Ich würde gut finden, wenn der Entwurf endlich veröffentlicht würde. Dann kann man sich mit dem Ergebnis auseinandersetzen und dieses sachlich, frei von Ideologie, bewerten.

Ohne den aktuellen Entwurf mit seinen Keyfacts sind die ganzen Theorien hier doch überwiegend Kategorie Schwurbeln. Meine Kollegen drehen schon mit den Augen wenn ich was vom Forum erzähle...

Einen schönen Start in den Advent. Bald wissen wir wie viel es gibt. Und hoffen wir mal, dass es nicht zu sehr durch die Medien gezogen wird, hab überhaupt keinen Bock mich wieder bei Nachbarn und Co zu rechtfertigen, wie es bei der gesellschaftlichen Gesamtsituation sein kann, dass es monatlich 1000 EUR mehr gibt. Das wird wieder kein Verständnis geben.  >:(

Am Besten wäre doch, es kommt ohne jegliches Tamtam.


Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8766 am: 01.12.2023 18:39 »
okay habe gelesen. bei zu verst.  Einkommen v. 79.245 € käme ich in 2022 im Grundtarif auch nur auf max. 23.946 € festzusetzende Steuer (hier noch ohne Fünftelregelung).
irgendwas passt nicht.
ich würde mir den Bescheid angucken, gerne anonymisiert ;) soll ich dir eine pn mit meiner emailadresse schicken, julian?

Um nochmal drauf zurückzukommen. Gemacht, getan. Big T war so nett und hat sich den besagten Bescheid wirklich angeschaut. Seine Erkenntnisse poste ich einfach mal hier. Vielleicht bringt sie jemanden etwas:


"Kurz gefasst: alles ist gut.

Die Nachzahlung wurde nach der Fünftelregelung versteuert, sie hat Dir jedoch nur 3 € Steuern erspart:

Bei Dir sind es 23.943€ tarifliche Einkommensteuer -s. Seite 2 des Bescheides-, anstatt 23.946 € laut „Grundtabelle 2022“ (zu versteuerndes Einkommen= 79.245 €).

Auf Deine Nachzahlung in Höhe von 21.283 € entfällt ein Einkommensteuerbetrag von 8.935 € (41,98 %) -auch Blatt 2 des Bescheides-.

Deiner tariflichen Einkommensteuer wurde jedoch das bereits ausgezahlte Kindergeld in Höhe von 5.678 € hinzugerechnet. Dies ergibt sich aus § 31 (Satz 3) EStG. Danach wird im RAHMEN DER VERANLAGUNG geprüft, ob das Kindergeld die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Kinder herstellt hat, oder ob stattdessen -wie vorliegend-  die Kinderfreibeträge berücksichtigt werden und das Kindergeld wieder hinzugerechnet werden müssen.

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Der Arbeitgeber hatte in Summe 22.670 € einbehalten, was m.E. passt (selber mal abgleichen mit Lohnsteuerrechnern).

Rechtsgrundlagen in etwa § 38a bis § 39b EStG.

Um dies detailliert prüfen zu können (was ich nicht möchte), müsste man alle Einzelmonate parat haben um ggf. Schwankungen/Steigerungen der laufenden Bezüge im Blick zu haben sowie weitere Einmalzahlungen („Weihnachtsgeld“..) abgrenzen. Aufgefallen ist mir bei der separaten Abrechnung der Nachzahlung die Steuerklasse 6, was eher für einen zu hohen Lohnsteuer-Einbehalt spricht.

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Wichtigste Erkenntnis/Verdeutlichung (auch für mich und viele andere Forumsmitglieder):

Die Fünfelregelung hat eigentlich nur eine kräftige Auswirkung, sofern „das sonstige“ zu versteuernde Einkommen nicht eh schon in dem Bereich > 50.000 € liegt. Googel selbst mal „Grenzsteuersatztabelle berechnen“ und "Rechner Füntftelregelung". Bei Deinem „sonstigen“ zu verst. Einkommen (also 57.962 €) liegt der Grenzsteuersatz bereits bei 41,74 %. Die Steuer für dieses Einkommen beträgt 15.008 €.

Zum Vergleich: Wäre das „sonstige“ zu verst. Einkommen nur 40.000 €, ergäbe sich aus der Fünftelregelung ein Vorteil von 735 €.

Fünfelregelung Deines Falls : Schlägt man dem Einkommen (57.962 €) ein Fünftel der Nachzahlung (also 4.256 €) hinzu, ergäbe sich ein zu verst. Einkommen von 62.218 €, mit einer Steuer von 16.795 €. Die Differenz beträgt 1.787 € (16.795€ ./. 15.008€). Man multipliziert nun 1.787 € mit 5 und erhält 8.935 €. Dies entspricht 41,98% der Nachzahlung.

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Du müsstest, was die Kinderfreibeträge betrifft, mal mit dem Steuerbescheid 2021 vergleichen... Ich hoffe, ich konnte soweit ein Stück beruhigen/aufklären."

(von Big T geschrieben)




Jetzt wird dir nichts anderes mehr übrig bleiben, als auch noch zu prüfen, ob ein Steuerschaden vorliegt. https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/steuerrecht-fuer-arbeitnehmer/steuerrecht-fuer-arbeitnehmer/arbeitgeber-muss-steuerschaden-ersetzen/
Durch die Nachzahlung hat dein Dienstherr praktisch eingestanden, dass er dir schuldhaft in den Vorjahren zu wenig bezahlt hat. Für einen daraus entstehenden Schaden ist er verantwortlich und haftbar.

Es dürfte ja aber in unserem Fall reichen die Steuererklärung für die Jahre der Nachzahlung neu zu berechnen, indem ich einfach die Nachzahlung für das Jahr auf mein Brutto aufschlage. Ich meine die monatlichen Zahlungen sind ja eh nur Vorrauszahlungen...

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8767 am: 01.12.2023 18:54 »
Die Antworten von Saathof und Co. geben doch Grund zur Zuversicht, es scheint vorwärts zu gehen. Offensichtlich ist die Abstimmung endlich durch.
Auch gut, dass die Experten im BMI, also Juristen, den uns aktuell unbekannten Entwurf kritisch hinsichtlich einer etwaigen Verfassungswidrigkeit geprüft haben. Ist doch erstmal beruhigend, dass man Verfassungskonformität festgestellt hat, was auch ich etwas kritisch hinterfragen werde. Insgesamt scheint es vorwärts zu gehen. Vielleicht gibt's als Weihnachtsgeschenk noch einen Termin.

Ich würde gut finden, wenn der Entwurf endlich veröffentlicht würde. Dann kann man sich mit dem Ergebnis auseinandersetzen und dieses sachlich, frei von Ideologie, bewerten.

Ohne den aktuellen Entwurf mit seinen Keyfacts sind die ganzen Theorien hier doch überwiegend Kategorie Schwurbeln. Meine Kollegen drehen schon mit den Augen wenn ich was vom Forum erzähle...

Einen schönen Start in den Advent. Bald wissen wir wie viel es gibt. Und hoffen wir mal, dass es nicht zu sehr durch die Medien gezogen wird, hab überhaupt keinen Bock mich wieder bei Nachbarn und Co zu rechtfertigen, wie es bei der gesellschaftlichen Gesamtsituation sein kann, dass es monatlich 1000 EUR mehr gibt. Das wird wieder kein Verständnis geben.  >:(

Am Besten wäre doch, es kommt ohne jegliches Tamtam.

Was redest du denn bitte da?

Ich glaube, du hast die Antworten dir nicht genau durchgelesen oder nicht ganz verstanden.

Die Fragesteller fragen nach Äpfel 🍎 🍏 und bekommen Antworten auf Birnen 🍐

Echt ohne Worte, in welchem Gemütszustand sich die Abgeordneten oder halt ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter befinden, echt beschämend


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8768 am: 01.12.2023 19:03 »
Die Antworten von Saathof und Co. geben doch Grund zur Zuversicht, es scheint vorwärts zu gehen. Offensichtlich ist die Abstimmung endlich durch.
Auch gut, dass die Experten im BMI, also Juristen, den uns aktuell unbekannten Entwurf kritisch hinsichtlich einer etwaigen Verfassungswidrigkeit geprüft haben. Ist doch erstmal beruhigend, dass man Verfassungskonformität festgestellt hat, was auch ich etwas kritisch hinterfragen werde. Insgesamt scheint es vorwärts zu gehen. Vielleicht gibt's als Weihnachtsgeschenk noch einen Termin.

Ich würde gut finden, wenn der Entwurf endlich veröffentlicht würde. Dann kann man sich mit dem Ergebnis auseinandersetzen und dieses sachlich, frei von Ideologie, bewerten.

Ohne den aktuellen Entwurf mit seinen Keyfacts sind die ganzen Theorien hier doch überwiegend Kategorie Schwurbeln. Meine Kollegen drehen schon mit den Augen wenn ich was vom Forum erzähle...

Einen schönen Start in den Advent. Bald wissen wir wie viel es gibt. Und hoffen wir mal, dass es nicht zu sehr durch die Medien gezogen wird, hab überhaupt keinen Bock mich wieder bei Nachbarn und Co zu rechtfertigen, wie es bei der gesellschaftlichen Gesamtsituation sein kann, dass es monatlich 1000 EUR mehr gibt. Das wird wieder kein Verständnis geben.  >:(

Am Besten wäre doch, es kommt ohne jegliches Tamtam.

Was redest du denn bitte da?

Ich glaube, du hast die Antworten dir nicht genau durchgelesen oder nicht ganz verstanden.

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Der Typ ist völlig durch und mutmaßlich ein Troll. Einfach ignorieren...

Nichtsdestotrotz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8769 am: 01.12.2023 19:16 »
Die Antworten von Saathof und Co. geben doch Grund zur Zuversicht, es scheint vorwärts zu gehen. Offensichtlich ist die Abstimmung endlich durch.
Auch gut, dass die Experten im BMI, also Juristen, den uns aktuell unbekannten Entwurf kritisch hinsichtlich einer etwaigen Verfassungswidrigkeit geprüft haben. Ist doch erstmal beruhigend, dass man Verfassungskonformität festgestellt hat, was auch ich etwas kritisch hinterfragen werde. Insgesamt scheint es vorwärts zu gehen. Vielleicht gibt's als Weihnachtsgeschenk noch einen Termin.

Ich würde gut finden, wenn der Entwurf endlich veröffentlicht würde. Dann kann man sich mit dem Ergebnis auseinandersetzen und dieses sachlich, frei von Ideologie, bewerten.

Ohne den aktuellen Entwurf mit seinen Keyfacts sind die ganzen Theorien hier doch überwiegend Kategorie Schwurbeln. Meine Kollegen drehen schon mit den Augen wenn ich was vom Forum erzähle...

Einen schönen Start in den Advent. Bald wissen wir wie viel es gibt. Und hoffen wir mal, dass es nicht zu sehr durch die Medien gezogen wird, hab überhaupt keinen Bock mich wieder bei Nachbarn und Co zu rechtfertigen, wie es bei der gesellschaftlichen Gesamtsituation sein kann, dass es monatlich 1000 EUR mehr gibt. Das wird wieder kein Verständnis geben.  >:(

Am Besten wäre doch, es kommt ohne jegliches Tamtam.

Was redest du denn bitte da?

Ich glaube, du hast die Antworten dir nicht genau durchgelesen oder nicht ganz verstanden.

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Der Seppel schwallt was von Schwurbel und schwurbelt selbst nur dummes Zeug. Da kann man nur den Kopf schütteln.


Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8771 am: 02.12.2023 08:05 »
Die Antworten von Saathof und Co. geben doch Grund zur Zuversicht, es scheint vorwärts zu gehen. Offensichtlich ist die Abstimmung endlich durch.
Auch gut, dass die Experten im BMI, also Juristen, den uns aktuell unbekannten Entwurf kritisch hinsichtlich einer etwaigen Verfassungswidrigkeit geprüft haben. Ist doch erstmal beruhigend, dass man Verfassungskonformität festgestellt hat, was auch ich etwas kritisch hinterfragen werde. Insgesamt scheint es vorwärts zu gehen. Vielleicht gibt's als Weihnachtsgeschenk noch einen Termin.

Ich würde gut finden, wenn der Entwurf endlich veröffentlicht würde. Dann kann man sich mit dem Ergebnis auseinandersetzen und dieses sachlich, frei von Ideologie, bewerten.

Ohne den aktuellen Entwurf mit seinen Keyfacts sind die ganzen Theorien hier doch überwiegend Kategorie Schwurbeln. Meine Kollegen drehen schon mit den Augen wenn ich was vom Forum erzähle...

Einen schönen Start in den Advent. Bald wissen wir wie viel es gibt. Und hoffen wir mal, dass es nicht zu sehr durch die Medien gezogen wird, hab überhaupt keinen Bock mich wieder bei Nachbarn und Co zu rechtfertigen, wie es bei der gesellschaftlichen Gesamtsituation sein kann, dass es monatlich 1000 EUR mehr gibt. Das wird wieder kein Verständnis geben.  >:(

Am Besten wäre doch, es kommt ohne jegliches Tamtam.

Was redest du denn bitte da?

Ich glaube, du hast die Antworten dir nicht genau durchgelesen oder nicht ganz verstanden.

Die Fragesteller fragen nach Äpfel 🍎 🍏 und bekommen Antworten auf Birnen 🍐

Echt ohne Worte, in welchem Gemütszustand sich die Abgeordneten oder halt ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter befinden, echt beschämend

Der Typ ist völlig durch und mutmaßlich ein Troll. Einfach ignorieren...

Ich halte ihn immer noch für Christian, den Porschefahrer.

Oder ein neuer Kimonbo.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8772 am: 02.12.2023 08:52 »
Wahrscheinlich ist er nebenberuflich Motivationstrainer, der aufgrund dessen den Drang hat, in allem das Gute zu sehen, so schlecht es auch sein mag. Tschakka!

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8773 am: 02.12.2023 14:32 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Jetzt muss ich mal nach 45 Jahren  aktiver Bundesbeamter, jetzt Pensionär, nachfragen wie sich das mit den tollen Nachzahlungen (20- 30 tausend €) von denen ich hier lese, funktioniert hat - im Bund!

Sowas ist mir (und meinen Kollegen) in meiner Dienstzeit noch nie untergekommen.

Haben wir da was falsch gemacht?

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8774 am: 02.12.2023 14:57 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Jetzt muss ich mal nach 45 Jahren  aktiver Bundesbeamter, jetzt Pensionär, nachfragen wie sich das mit den tollen Nachzahlungen (20- 30 tausend €) von denen ich hier lese, funktioniert hat - im Bund!

Sowas ist mir (und meinen Kollegen) in meiner Dienstzeit noch nie untergekommen.

Haben wir da was falsch gemacht?

Noch gabs keine Nachzahlungen beim Bund, es wurde auch nicu kein Gesetz verabschiedet.