Wie soll denn dieses "einfach mal schnell und pragmatisch und damit letztlich erfolgreicher" inhaltlich konkret aussehen? Wie soll ein solcher Verfassungspragmatismus, der dann erfolgreicher sein solle, inhaltlich konkret gefüllt werden, um über eine Wunschebene hinauszugelangen?
Indem man zB einfach mal pragmatisch den durchschnittlichen kompletten Bürgergeldsatz nimmt.
Anschließend die vom BVerfG mind. 15% auf die niedrigste Besoldungsstufe und Erfahrungsstufe drauf schlägt und von dort aus mit den bisherigen prozentualen Abständen der Besoldung und Erfahrunsstufen weiterrechnet.
Damit könnte wahrscheinlich jeder Leben, außer unsere Regierung weil sie das Geld lieber für andere Dinge ausgibt.
Ich gehe auch davon aus, dass damit die allermeisten Beamten, Richter und Staatsanwälte leben könnten - nur ist es dem Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht gestattet, so zu verfahren. Es ist an die engen Grenzen gebunden, die ihm das Verfassungsrecht aufbürdet. Und es kann nicht einen Verfassungsbruch mit einem Verfassungsbruch vergelten, um dann feststellen zu wollen, dass der Verfassung Genüge getan wäre, ohne so die Verfassung mit zuschanden zu reiten.
Ich kann den unglaublichen Frust, den Du empfindest, gut nachempfinden, Knecht - und es tut mir ja zugleich leid, dass ich Dir nicht Recht geben kann und immer wieder quasi den Finger in die Wunde lege. Aber in Anbetracht der Extremität, mit der die Besoldungsgesetzgeber seit spätestens Anfang 2021 das Verfassungsrecht brechen, bleibt dem Bundesverfassungsgericht letztlich nur eines über: Es muss sich so penibel wie irgend möglich an die Verfassung halten, um nur so dafür Sorge tragen zu können, dass die Verfassung auch im Besoldungsrecht wieder zum Leitfaden der amtsangemessenen Alimentation wird.
Mit der letzten Entscheidung musste der Senat davon ausgehen - quasi als ein zentraler Teil des Lebenswerks Andreas Voßkuhles -, dass die neue Besoldungsdogmatik praktisch abgeschlossen vorliegt. Jedem sich in den Bahnen des Verfassungsrechts sich bewegenden Besoldungsgesetzgeber ist es spätestens seitdem ein Leichtes, das Maß einer amtsangemessenen Alimentation sachlich begründet zu bestimmen.
Die Besoldungsgesetzgeber sind daraufhin allerdings ab Anfang 2021 geschlossen dazu übergegangen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Konzert zu brechen und das seitdem geschlossen regelmäßig zu wiederholen. Darauf muss der Senat nun reagieren und also eine Antwort finden, die nicht nur auf den Papier trägt, sondern die Gewähr dafür liefern muss, dass die Besoldungsgesetzgeber gezwungenermaßen freiwillig auf den Boden der Verfassung zurückkehren - und dafür sind seitdem die kommenden aktuellen Entscheidungen maßgeblich (eben der eine "Schuss", von dem ich gestern gesprochen habe). Dass so betrachtet, die Ausarbeitung von Entscheidungen und deren Begründungen sehr ausführlich vorgenommen und abgewogen werden und also gehörige Zeit kosten, kann meines Erachtens nicht anders geschehen.
Es ist so, wie ich es wiederkehrend schreibe: Für den Zustand im Besoldungsrecht, wie wir ihn aktuelle vorfinden, tragen ausnahmslos und alleinig die Besoldungsgesetzgeber die Verantwortung, indem sie im Konzert wissentlich und willentlich einen rechtlichen Zustand herbeigeführt haben und zielgerichtet aufrechterhalten, der von unserer Verfassung nicht gedeckt ist. Da sie geschlossen keinen Veranlassung für die Vermutung liefern, dass sie nicht genauso nach den angekündigten Entscheidungen fortfahren wollten, sieht sich der Senat und sehen sich zunächst einmal der Berichterstatter und seine Wissenschaftlichen Mitarbeiter einer Aufgabe ausgesetzt, die für sie wiederkehrend nicht minder frustrierend sein dürfte. Auch und gerade deshalb werden sie nach sachlichen Mitteln und Wegen suchen, um diesen Zustand zu beenden. Das aber kostet Zeit, da die Ausarbeitungen nun nur umso mehr abgewogen sein wollen als bereits in herkömmlichen Verfahren.