Es gibt bezüglich Wohnung einerseits Extrembeispiele, andererseits aber auch den grundrechtlichen Schutz der Wohnung. Insofern ist es an enge Voraussetzungen geknüpft, den Anspruch auf Sozialleistungen von einem Umzug abhängig zu machen. Der weit überwiegende Teil der Leistungsberechtigten lebt in Mietwohnungen des unteren Wohnstandards. Zu den Wohnkosten und daraus resultierenden gezahlten Leistungen gibt es ausführliche Statistiken der BA, aus denen sich sehr genau ablesen lässt, dass wir über das preisgünstigste Wohnungsmarktsegment sprechen. Ist ja auch logisch, denn der Eigentümer der Penthousewohnung in bester Münchener Citylage wird in der Regel auch sonst über so viel Vermögen und Einkommen verfügen, dass er nicht mal annähernd in Richtung des Bürgergelds zu verorten ist.
Dennoch ist es natürlich bezogen auf eine Handvoll Extrembeispiele mehr als befremdlich, dass bei der Angemessenheitsprüfung von Wohneigentum der Marktwert der Immobilie (abzgl. Belastungen, Verwertungskosten und Kosten für die Beschaffung einer neuen Unterkunft) überhaupt keine Rolle spielt, sondern lediglich auf die Wohnfläche geschaut wird.