Meines Erachtens nicht zulässig ist allerdings eine Staffelung der Familienzuschläge, die dazu führt, dass bei Beamten mit gleicher Kinderanzahl ein höheres Amt nicht durch eine angemessen höhere (Netto-)Besoldung alimentiert wird. A6 mit zwei Kindern ist vergleichbar mit A7 mit zwei Kindern. Der Besoldungsabstand muss gewahrt bleiben.
Und das dritte Kind des A7er muss mit mehr Bruttofamzuschlag bedacht werden als das dritte Kind des A6er allerdings mit weniger als das dritte Kind des A8 etc.
Und von der Logik des Urteils aus muss ja auch das 4. kind ein höheren FamZuschlag erhalten als das 3. Kind.
und so weiter und so fort.
Es wurde aber schon geäußert, dass der Familienzuschlag nicht einen übermäßigen Anteil am Grundgehalt ausmachen darf.
Für die untersten A Besoldung wird die Famzulage jedoch ab Kind 5 50% des Bruttoeinkommen sein, müssen! Wenn man dem Urteil des BVerG für kinderreiche Fams folgen will.
Und wenn man allen 800 Brutto zur Grundbesoldung monatlich dazu gibt, wird es halt ab Kind 6 soweit sein, wie kommt man da raus aus diesem Dilemma?
Da habe ich hier im Forum bisher noch keine tragfähige Lösung gelesen.
Ist die Lösung ab 3. Kind 600-800 Brutto, aber für Kind 1 nur 100€?
Wobei klar ist, dass die Ausgestalltung der FamZUschläg in Berlin ein Anfang mumpitz ist, da die offensichtlich Geldsparmotivierte und nicht begründbare fallende FamZuschläge bei steigende Besoldungsgruppe sind ja nicht haltbar.
Es müsste wenn es dort Unterschiede gibt (wie sie ja ab Kind drei vorgegeben ist) eher genau umgekehrt sein.