Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2700614 times)

Feidl

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1245 am: 25.02.2021 09:37 »
Nach 2 Monaten kam nun mal eine Antwort vom Thüringer Landesamt für Finanzen auf meinen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation.

Darin heißt es, es wird derzeit ein Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils erarbeitet.

Unterbezahlt

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1246 am: 25.02.2021 23:14 »
In den letzten Wochen habe ich hier nur mitgelesen und möchte allen danken, die hier die Neuigkeiten in der Sache aus Bund und Ländern zusammengetragen und dann konstruktiv-kritisch kommentiert haben.

Ich bin leider inzwischen extrem desillusioniert. Dass Berlin die Frechheit hat, das BVerfG zu ignorieren und ein verfassungswidriges Gesetz beschließt, hatte ich (leider) erwartet.

Die hochgelobte Besoldungsallianz ruht nach Beschluss des Gesetzes in Berlin still wie der See. Von den Gewerkschaften kommt nichts. Nicht mal die Ankündigung zu klagen? Wo bleibt denn bitte die Empörung???
Dass auf der Bundesebene jetzt nochmal der gleiche Film abläuft, entsetzt mich.

Die Dreistigkeiten sind auf den ersten Blick nahezu identisch:

1)   Nichtbeachtung des Abstandsgebotes zwischen den Besoldungsgruppen (Einebnung A4-A8)
2)   Absichtliches Verzerren durch sachwidrig sowie falsche Berechnungen und Behauptungen – oder auch: „was nicht passt wird passend gemacht“. Vorsätzliches Missverstehen und Umgehen des BVerfG-Beschlusses
3)   Absurde A5-Problematik
4)   REZ mit verfassungswidriger Wohnkostenberechnung („strukturelle Gründe“, weshalb man dann doch das WoGG heranzieht) Blöd nur, dass das BVerfG dem bereits eine Absage erteilt hat

Und noch vieles weitere, was ich gerade gar nicht mehr zusammen bekomme. Und was kommt von den Gewerkschaften und auch vom Richterbund? NICHTS -  oder eben kleinlaute Kritik an den Detailregelungen wie z.B., dass Versorgungsemfänger beim REZ ausgeklammert werden. Ja das ist ganz offensichtlich falsch!

ABER:
Sind die alle nicht mehr ganz dicht??? Wo bleibt die Frontalverteidigung und Fundamentalkritik?
Der Gesetzentwurf ist in so vielfältiger Weise verfassungswidrig und falsch! Und was fällt denen dazu ein?

Nicht mehr als:

Zitat
Vielen Dank lieber Dienstherr für die Übernahme des Tarifergebnisses und ihre Verlässlichkeit (Arschkriecherei und MIMIMI)...bei dem was uns hier nach Beschluss nun zusteht und Sie rechtswidrig wegstreichen haben Sie vielleicht vergessen, dass die Versorgungsempfänger in den Metropolen auch Miete zahlen müssen. Könnten Sie vielleicht, aber nur wenn’s nichts ausmacht und es natürlich irgendwie kostenneutral bleibt, nochmal darüber nachdenken? Bitte bitte bitte… wir nehmen dann für unsere Glanzleistung im Anhörungsverfahren auch gern den nächsten Funktionärsposten an…

Dieses feige Duckmäusertum der Gewerkschaften kotzt mich einfach nur noch an! Das ist nichts weiter als vorsätzliche Veruntreuung von Mitgliedsbeiträgen garniert mit substanzlosem Dampfgeplaudere ohne jeglíche beamtenrechtliche Sachkenntnis.

Ich wundere mich zudem, dass nicht mehr namhafte Juristen sich der Sache annehmen. Stuttmann hatte sich ja früh aus der Deckung gewagt und danach konnte dahinter keiner mehr zurück. Ich hoffe da kommt noch was.

Ich fasse das mal ganz kurz zusammen:

Problemstellung und Auftrag: BVerfG stellt fest: R-Besoldung Berlin ist nicht amtsangemessen. R-Besoldung orientiert sich an der A-Besoldung und hier an der untersten Stufe. Diese darf nicht geringer als 15% über der Grundsicherung besoldet werden. Das ist seit vielen Jahren nicht gegeben. Der neue Abstand muss dann durchgeschlüsselt werden. Für den Nachzahlungsanspruch reicht ein Widerspruch. Es folgen zudem diverse konkretisierende besoldungsrechtliche Direktiven sowie Neuregelungen für eheliche Beamtenfamilien mit drei Kindern oder mehr.

Die Lösung des Gesetzgebers:

Stufen A-Besoldung unten wegstreichen. Abstände zwischen den unteren Besoldungsstufen (A) einebenen und mächtige Verrenkungen veranstalten um schlussendlich festzustellen: Alles in Ordnung. Für die A-Besoldung ab A9 ändert sich gar nichts und für die R-Besoldung macht es aufgrund der Verrenkungen auch kaum etwas aus. Alles bleibt wie es ist. REZ nervt, war aber nicht zu verhindern. Erneuter Schmuh bei der Berechnung. Oberstes Ziel: Eine verfassungsmäßige Besoldung ohne Mehrkosten für den Haushalt. Die Quadratur des Kreises. Ein paar Mal den Beschluss 2 BvL 4/18 zitieren und so tun als hätte an ihn gelesen und das wars.

Nachzahlungen: Wir prüfen noch die Ablehnung…

Das ist dann weder eine „Besoldungsrevolution“ noch irgendeine Lösung. Das ist einfach nur Bullshit.
Meine Hoffnungen ruhen auf dem kommenden BVerfG-Beschluss zur A-Besoldung und, dass die wie SwenT. bereits zitiert hatte, den Vollzug der Sache durch die Verwaltungsgerichte anordnen könnten. Es bleibt spannend!
Die Länder jedenfalls werden beim Bund erstmal Copy-Paste betreiben.

WV 2023 -.-

So sieht Motivation aus...

« Last Edit: 25.02.2021 23:22 von Unterbezahlt »

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1247 am: 26.02.2021 08:10 »
...dann leg mal los mit deiner Klage!

...denn Klagen können nur die Betroffenen und nicht die Gewerkschaften....oder ein "Organ" im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1248 am: 26.02.2021 10:43 »
@wasdennnun: was ist mit den Beamten in der Gewerkschaftsleitung? Diese könnten öffentlichkeitswirksam Widerspruch einlegen.

Es könnten überhaupt mal irgendwelche Informationen zu dem Thema geben, anstelle des vom Vorredners dargestellten mimimimis. Zumindestens die DBB und die dstg glänzen mal wieder durch Schweigen und selbstlob.

Rechtsschutz für die Verfahren? Nope, nüscht ist, wir haben ihre Beiträge bereits für Häppchen und Flyer ausgegeben.


Unterbezahlt

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1249 am: 26.02.2021 10:45 »
@ was_guckst_du:

Ist bekannt. Eine Verfassungsbeschwerde ist meinerseits allerdings nicht geplant.

Allerdings kann ich mir gut eine Klage auf amtsangemessene Besoldung hinsichtlich meiner ruhenden Widersprüche vorstellen. Ich werde ohnehin den Beschluss zur A-Besoldung in Niedersachsen abwarten und dann natürlich die Bescheidung meiner Widersprüche. Vorher passiert hier eh nichts und es wäre auch Zeit- und Ressourcenverschwendung.

Deprimierend ist jedoch, dass es noch Jahre dauern wird, bis sich überhaupt etwas bewegt. Selbst wenn der Beschluss zu A in Niedersachsen Anfang 2023 kommen sollte, heißt es ja nicht, dass sofort etwas passiert. Dann gibt’s Minimum ein Jahr Zeit für den Gesetzgeber. Das wird man natürlich großzügig nutzen. Dann werden die Bezügestellen so ab Sommer 2024 damit anfangen, die Widersprüche zu bescheiden.

Dann ergeht Ende 2024 vielleicht eine Ablehnung oder sogar eine Nachzahlung mit einem Witzbetrag. Dann reiche ich nach intensiver fachanwaltlicher Beratung und selbstverständlich ohne jegliche gewerkschaftliche Rückendeckung und entsprechendem Rechtsschutz, die Klage ein. Das dauert dann mindestens zwei Jahre bis sich das örtliche VG damit befassen möchte. Dann hätten wir schon mindestens 2026. Und das ist alles noch sehr optimistisch geschätzt. Und so wird es fast allen betroffenen Beamten gehen. Eher noch später! Niedersachsen ist da in der Liste beim BVerfG noch recht weit vorne.

Die Gewerkschaften in Berlin könnten sich jedoch jetzt schon einen Musterkläger suchen, der das Verfahren hinsichtlich des Lebensalters wahrscheinlich überlebt. Meine Kritik ist ja, dass da gar nichts passiert. Man nimmt das Ergebnis einfach hin, obwohl es juristisch zum Himmel stinkt. Nicht mal eine kritische Pressemeldung. Die Gewerkschaften sitzen mit dem BVerfG-Beschluss auf dem fettesten Pulverfass seit Jahrzehnten und keiner möchte die Lunte anzünden. Stattdessen machen Einzelpersonen wie Dr. Schwan oder die Initiative „Berliner-Besoldung.de“ die Arbeit. Das kann’s doch nicht sein.

Achja, der Kläger ist am besten einer unter 30... >:(

martin0312

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1250 am: 26.02.2021 10:58 »
Die Gewerkschaften könnten allerdings die Mitglieder auf diesen Missstand aufmerksam machen und zu Widerstand motivieren.
Wenn ich dieses Forum nicht lesen würde, hätte ich von der ganzen Problematik gar nichts mitbekommen.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1251 am: 26.02.2021 11:20 »
Ein Grund mehr auszutreten.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1252 am: 26.02.2021 13:26 »
@Unterbezahlt
Wie heißt denn das Aktenzeichen zur Richtervorlage der A-Besoldung in Niedersachsen?

Das BVerfG veröffentlicht jedes Jahr eine Jahresvorschau.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2020/vorausschau_2020_node.html

Müsste bald für 2021 geupdated werden, wäre interessant ob das Verfahren dann dabei ist.

Mask

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1253 am: 26.02.2021 17:32 »
Ja, beim VGH Kassel ist ein Musterverfahren anhängig. Dies war im Hinbkick auf die BVerfG-Verfahren ausgesetzt und ist nunmehr wieder aufgenommen worden. Der hessische Richterbund rechnet "alsbald" mit einer Entscheidung.

Vielen Dank, das hatte ich gar nicht auf dem Schirm

DrStrange

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1254 am: 26.02.2021 18:55 »
@ was_guckst_du:

Ist bekannt. Eine Verfassungsbeschwerde ist meinerseits allerdings nicht geplant.

Allerdings kann ich mir gut eine Klage auf amtsangemessene Besoldung hinsichtlich meiner ruhenden Widersprüche vorstellen. Ich werde ohnehin den Beschluss zur A-Besoldung in Niedersachsen abwarten und dann natürlich die Bescheidung meiner Widersprüche. Vorher passiert hier eh nichts und es wäre auch Zeit- und Ressourcenverschwendung.

Deprimierend ist jedoch, dass es noch Jahre dauern wird, bis sich überhaupt etwas bewegt. Selbst wenn der Beschluss zu A in Niedersachsen Anfang 2023 kommen sollte, heißt es ja nicht, dass sofort etwas passiert. Dann gibt’s Minimum ein Jahr Zeit für den Gesetzgeber. Das wird man natürlich großzügig nutzen. Dann werden die Bezügestellen so ab Sommer 2024 damit anfangen, die Widersprüche zu bescheiden.

Dann ergeht Ende 2024 vielleicht eine Ablehnung oder sogar eine Nachzahlung mit einem Witzbetrag. Dann reiche ich nach intensiver fachanwaltlicher Beratung und selbstverständlich ohne jegliche gewerkschaftliche Rückendeckung und entsprechendem Rechtsschutz, die Klage ein. Das dauert dann mindestens zwei Jahre bis sich das örtliche VG damit befassen möchte. Dann hätten wir schon mindestens 2026. Und das ist alles noch sehr optimistisch geschätzt. Und so wird es fast allen betroffenen Beamten gehen. Eher noch später! Niedersachsen ist da in der Liste beim BVerfG noch recht weit vorne.

Die Gewerkschaften in Berlin könnten sich jedoch jetzt schon einen Musterkläger suchen, der das Verfahren hinsichtlich des Lebensalters wahrscheinlich überlebt. Meine Kritik ist ja, dass da gar nichts passiert. Man nimmt das Ergebnis einfach hin, obwohl es juristisch zum Himmel stinkt. Nicht mal eine kritische Pressemeldung. Die Gewerkschaften sitzen mit dem BVerfG-Beschluss auf dem fettesten Pulverfass seit Jahrzehnten und keiner möchte die Lunte anzünden. Stattdessen machen Einzelpersonen wie Dr. Schwan oder die Initiative „Berliner-Besoldung.de“ die Arbeit. Das kann’s doch nicht sein.

Achja, der Kläger ist am besten einer unter 30... >:(

Ich weiß jetzt nicht, ob es der Beschluss zu NRW oder Berlin war, da stand unter Kläger: Richter xxx, als Berechtigte die Witwe des Klägers.
Mit anderen Worten, ein Richter hat 15 Jahre lang Widerspruch eingelegt und dann geklagt und leider das Ende des Verfahrens nicht mehr erlebt.

Ich rechne hier auch mit weiteren Verfahren. Und, dass jedes Jahr Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen ist.
Gewerkschaft bin ich schon lange ausgetreten und habe dafür eine ordentliche Rechtsschutz.

DrStrange

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1255 am: 26.02.2021 18:59 »
...dann leg mal los mit deiner Klage!

...denn Klagen können nur die Betroffenen und nicht die Gewerkschaften....oder ein "Organ" im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens...

Bist du nicht Gewerkschafter? (Hast hier zumindest mal erwähnt, dass du bei einem Gewerkschaftstermin teilgenommen hast und ihr den Beschluss besprochen habt. War kein aufregender Punkt in der Runde damals. Das sagt ja Alles, was man zu Gewerkschaften wissen muss)

Du könntest doch als Gewerkschafter was reißen. Stattdessen jeder zweite Kommentar von dir ohne sinnvollen Inhalt.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1256 am: 27.02.2021 09:19 »
Der kann nur pöbeln, dass die Grundbesoldung abgesenkt werden soll.

Unterbezahlt

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« Antwort #1257 am: 27.02.2021 10:49 »
Jetzt geht es wieder los und ihr geht ihm damit erneut auf den Leim.
Und das ist es was ich hier nicht mag. Auf meinen Aufruf sich bei mir für ein gemeinsames niedersächsisches Projekt zu melden gab es genau 0 Rückmeldungen.

Aber am "was_guckst_du" -Getrolle, das letztlich nur Aufmerksamkeitsökonomie mittels satirischer und polarisierender Äußerungen ist, arbeitet man sich täglich leidenschaftlich ab. Das ist wie mit Donald Trump. Der hatte auch ganz wenig zu sagen, aber er hatte immer die volle Aufmerksamkeit und am Ende waren alle doch wieder enttäuscht, dass dabei nur narzisstischer Sprechdurchfall herauskam.

Hier wird sich zu viel gegenseitig angegiftet. So entsteht nichts. Wir sollten nicht glauben, dass der Dienstherr uns gem. des Fürsorgeprinzips aus sich heraus gut behandeln und rechtmäßig besolden wird. Raus aus der kleinen Komfort-und Meckerzone! Es bedarf hier ganz bestimmt weiterer Verfahren vor Gericht. Und ganz viel Druck aus allen Richtungen. Macht allein ist kein gutes Argument - und es zieht in einem Rechtsstaat auch nur sehr kurzfristig.
« Last Edit: 27.02.2021 10:56 von Unterbezahlt »

Unterbezahlt

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« Antwort #1258 am: 27.02.2021 10:54 »
@Unterbezahlt
Wie heißt denn das Aktenzeichen zur Richtervorlage der A-Besoldung in Niedersachsen?

Das BVerfG veröffentlicht jedes Jahr eine Jahresvorschau.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2020/vorausschau_2020_node.html

Müsste bald für 2021 geupdated werden, wäre interessant ob das Verfahren dann dabei ist.


Ein Az. beim BVerfG liegt mir nicht vor. Müsste dann tatsächlich irgendwann in der Jahresvorschau erscheinen.
Ich habe nur die Vorinstanz vorliegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat folgenden Beschluss zu Niedersachsen dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt.

Bundesverwaltungsgericht vom 30.10.2018 (2 C 32.17 und 2 C 34.17)

was_guckst_du

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« Antwort #1259 am: 27.02.2021 11:27 »
Der kann nur pöbeln, dass die Grundbesoldung abgesenkt werden soll.
...jetzt bitte nicht verallgemeinern...
...war doch nur deine Grundbesoldung gemeint... :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen