In den letzten Wochen habe ich hier nur mitgelesen und möchte allen danken, die hier die Neuigkeiten in der Sache aus Bund und Ländern zusammengetragen und dann konstruktiv-kritisch kommentiert haben.
Ich bin leider inzwischen extrem desillusioniert. Dass Berlin die Frechheit hat, das BVerfG zu ignorieren und ein verfassungswidriges Gesetz beschließt, hatte ich (leider) erwartet.
Die hochgelobte Besoldungsallianz ruht nach Beschluss des Gesetzes in Berlin still wie der See. Von den Gewerkschaften kommt nichts. Nicht mal die Ankündigung zu klagen?
Wo bleibt denn bitte die Empörung???Dass auf der Bundesebene jetzt nochmal der gleiche Film abläuft, entsetzt mich.
Die Dreistigkeiten sind auf den ersten Blick nahezu identisch:
1) Nichtbeachtung des Abstandsgebotes zwischen den Besoldungsgruppen (Einebnung A4-A8)
2) Absichtliches Verzerren durch sachwidrig sowie falsche Berechnungen und Behauptungen – oder auch: „was nicht passt wird passend gemacht“. Vorsätzliches Missverstehen und Umgehen des BVerfG-Beschlusses
3) Absurde A5-Problematik
4) REZ mit verfassungswidriger Wohnkostenberechnung („strukturelle Gründe“, weshalb man dann doch das WoGG heranzieht) Blöd nur, dass das BVerfG dem bereits eine Absage erteilt hat
Und noch vieles weitere, was ich gerade gar nicht mehr zusammen bekomme. Und was kommt von den Gewerkschaften und auch vom Richterbund? NICHTS - oder eben kleinlaute Kritik an den Detailregelungen wie z.B., dass Versorgungsemfänger beim REZ ausgeklammert werden. Ja das ist ganz offensichtlich falsch!
ABER:
Sind die alle nicht mehr ganz dicht??? Wo bleibt die Frontalverteidigung und Fundamentalkritik?
Der Gesetzentwurf ist in so vielfältiger Weise verfassungswidrig und falsch! Und was fällt denen dazu ein?
Nicht mehr als:
Vielen Dank lieber Dienstherr für die Übernahme des Tarifergebnisses und ihre Verlässlichkeit (Arschkriecherei und MIMIMI)...bei dem was uns hier nach Beschluss nun zusteht und Sie rechtswidrig wegstreichen haben Sie vielleicht vergessen, dass die Versorgungsempfänger in den Metropolen auch Miete zahlen müssen. Könnten Sie vielleicht, aber nur wenn’s nichts ausmacht und es natürlich irgendwie kostenneutral bleibt, nochmal darüber nachdenken? Bitte bitte bitte… wir nehmen dann für unsere Glanzleistung im Anhörungsverfahren auch gern den nächsten Funktionärsposten an…
Dieses feige Duckmäusertum der Gewerkschaften kotzt mich einfach nur noch an! Das ist nichts weiter als vorsätzliche Veruntreuung von Mitgliedsbeiträgen garniert mit substanzlosem Dampfgeplaudere ohne jeglíche beamtenrechtliche Sachkenntnis.
Ich wundere mich zudem, dass nicht mehr namhafte Juristen sich der Sache annehmen. Stuttmann hatte sich ja früh aus der Deckung gewagt und danach konnte dahinter keiner mehr zurück. Ich hoffe da kommt noch was.
Ich fasse das mal ganz kurz zusammen:
Problemstellung und Auftrag: BVerfG stellt fest: R-Besoldung Berlin ist nicht amtsangemessen. R-Besoldung orientiert sich an der A-Besoldung und hier an der untersten Stufe. Diese darf nicht geringer als 15% über der Grundsicherung besoldet werden. Das ist seit vielen Jahren nicht gegeben. Der neue Abstand muss dann durchgeschlüsselt werden. Für den Nachzahlungsanspruch reicht ein Widerspruch. Es folgen zudem diverse konkretisierende besoldungsrechtliche Direktiven sowie Neuregelungen für eheliche Beamtenfamilien mit drei Kindern oder mehr.
Die Lösung des Gesetzgebers:
Stufen A-Besoldung unten wegstreichen. Abstände zwischen den unteren Besoldungsstufen (A) einebenen und mächtige Verrenkungen veranstalten um schlussendlich festzustellen: Alles in Ordnung. Für die A-Besoldung ab A9 ändert sich gar nichts und für die R-Besoldung macht es aufgrund der Verrenkungen auch kaum etwas aus. Alles bleibt wie es ist. REZ nervt, war aber nicht zu verhindern. Erneuter Schmuh bei der Berechnung. Oberstes Ziel: Eine verfassungsmäßige Besoldung ohne Mehrkosten für den Haushalt. Die Quadratur des Kreises. Ein paar Mal den Beschluss 2 BvL 4/18 zitieren und so tun als hätte an ihn gelesen und das wars.
Nachzahlungen: Wir prüfen noch die Ablehnung…
Das ist dann weder eine „Besoldungsrevolution“ noch irgendeine Lösung. Das ist einfach nur Bullshit.
Meine Hoffnungen ruhen auf dem kommenden BVerfG-Beschluss zur A-Besoldung und, dass die wie SwenT. bereits zitiert hatte, den Vollzug der Sache durch die Verwaltungsgerichte anordnen könnten. Es bleibt spannend!
Die Länder jedenfalls werden beim Bund erstmal Copy-Paste betreiben.
WV 2023 -.-
So sieht Motivation aus...