Neues aus Bullerbü... ähm... aus NRW natürlich:
Ob aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend das Land Berlin zur allgemeinen Alimentation auch für das Land NRW Rechtsfolgen abzuleiten sind, wird die Landesregierung noch prüfen.
Komba Beamtenrechts-Info 4/2021
Sollte sich Armin mal beeilen, wenn er im September was reißen will. Frau Kraft kann ein Lied davon singen, wo man politisch landet, wenn man seine Staatsdiener zu lange und zu oft drangsaliert.
Inzwischen sollte doch jedem klar sein, dass es sich hier um eine zermürbende Verarsche-Hinhaltetaktik handelt. Dass der hier zitierte Beschluss Auswirkungen auf das gesamte bundesdeutsche Besoldungsgefüge hat, kann kein Jurist mehr bestreiten. Und auch einzelne Bundesländer haben es bereits zugegeben.
Ich möchte nochmal einen Punkt aufgreifen, der hier schon mal angerissen wurde und der zwischenzeitlich durch den Bund mittels (inzwischen zurückgenommen) Vorschlages des REZ (Regionaler Ergänzungszuschlag) auf den Tisch kam.
Ich versuche gegenwärtig an der Hinhaltetaktik etwas Positives zu sehen. In Niedersachsen stehen die Chancen gut, dass für einen langen Zeitraum zurück die Besoldung durch das BVerfG als verfassungswidrig klassifiziert werden wird. Eine entsprechende Einschätzung des BVerwG besteht ja bereits.
Man wird nach m.E. hier im Flächenland ebenfalls eine Art REZ einführen müssen. Rückwirkend müsste man doch jeden, der mindestens einen statthaften Widerspruch eingereicht hat, in die Höchststufe des dann eingeführten REZ stecken. Dass würde alle begünstigen, die auf dem Land leben. Denn man kann mich nach meiner Rechtsauffassung nicht rückwirkend in eine Stufe eingruppieren, die es noch gar nicht gibt. Für die Zukunft dann natürlich in die Echtstufe.
Und das wird dann richtig teuer für den Dienstherrn. Das ist der größte Brocken. Sollte es so sein, dürfen die sich ruhig weiter Zeit lassen!
Wie steht ihr das?
Gleiche Frage stellt sich mir hinsichtlich der Krankenversicherungskosten. Wird man da im Einzelfall nachkonstruieren, was der Tarif des Beamten gekostet hat - oder mit Pauschalbeträgen arbeiten?
Die Einzelfallarbeit wäre ja ein krasser Verwaltungsaufwand.