Lieber Swen, lasse dich einfach nicht mehr darauf ein. Der Forist möchte es nicht verstehen und man kann da auch nichts machen, wir sind ein freies Land.
Ich bekenne mich und werde als kinderloser Beamter Klage einreichen, soweit meine Widersprüche analog der bisher getroffenen Regelungen diverser Länder entschieden werden sollten. Ich werde dies solange machen, bis ich rückwirkend vollen Ausgleich unabhängig vom Familienstand, Wohnort etc. erreicht haben oder dies endgültig anders entschieden wurde. Mir ist bewusst, dass dies ggf. noch viele Jahre dauern wird, aber ich bin jung, habe viel Zeit und plane das Geld nicht ein. Vielleicht kann ich so wenigstens einen kleinen Teil zur zukünftigen Besoldung der Beamtenschafft beitragen.
Die einzige Angst von mir ist, als einer der wenigen rückwirkend zu meinem Recht zu kommen und 99 Prozent wurde ihre rechtmäßige Besoldung vorenthalten. Das würde mich traurig machen.
Es ist so, wie Du schreibst - und mal schauen, vielleicht werden wir doch noch an der Klage vorbeikommen. Denn spätestens, wenn Ende des Jahres alle 16 Länder neue Anpassungsgesetze beschließen müssen, dürfte die Thematik eine neue und umfassende Bedeutung bekommen. Spätestens dann wird's darauf ankommen, wie die Gewerkschaften und Verbände sich positionieren und ob sie die Kraft entfalten können und wollen, öffentlich die politische Machtprobe auszuprobieren; da wird's inbesondere auf den DBB ankommen, der aber ja weniger eine Einheit als vielmehr ein Dachverband ist. Und da man zugleich jede Machtprobe auch verlieren kann, dürfte sie mit Risiken verbunden sein. Zugleich dürfte allerdings allen 17 Besoldungsgesetzgebern je näher das nächste Jahr rückt, desto mehr klar sein, dass ihnen dann das BVerfG mit einer aller Wahrscheinlichkeit nach umfassenden Entscheidung im Rücken sitzt. Also schauen wir mal, wohin das Thema ruckelt. Dir auf jeden Fall alles Gute!
@ Lumer
Ich würde nicht sagen, dass das der Knackpunkt allein ist, aber die familienbezogenen Besoldungsbestandteile werden auf Grundlage der aktuellen Entscheidung in der weiteren Ausgestaltung der Alimentation ein wichtiger Knackpunkt sein bzw. sind es bekanntlich ja jetzt schon, wie die Gesetzesverfahren in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Thüringen und im Bund zeigen.
Darüber hinaus ist jede Ausage, die hier jeder Forist macht - sofern er sich im Thema etwas auskennt -, eine Ableitung; denn Art 33 Abs 2 und Art 33 Abs. 5 GG sind nur der allgemeine Rahmen; zentral sind die auf den hergebrachten Grundsätzen aufbauenden Direktiven des BVerfG, wobei die Grundsätze ebenfalls das Produkt dessen Rechtsprechung sind.
Wenn Du willst, suche ich Dir noch einmal die Stellen raus, in denen ich die Sachlage, so wie sie sich mir darstellt, einordne. "Direktiv" meint in diesem Zusammenhang, dass es auch mit Blick auf den Unterhalt bereits eine umfassende Judikatur gibt, und die ist zu beachen, weil sie erstens Gesetzeskraft beansprucht und weil das BVerfG auf ihr seine weitere Rechtsprechung in typischer Kontinuität fortführen wird. "Bekanntlich" meint in diesem Zusammenhang, dass ich zum Thema Familienzuschlag hier bereits einiges geschrieben habe, worauf Du ja ebenfalls hinweist.
Den Rahmen, in dem die zu erwartende Rechtsprechung sich bewegen wird, findest Du schlüssig dargelegt z.B. in Andreas Becker/Alexia Tepke, Ausgestaltung des besoldungsrechtlichen Familienzuschlags im Bund und in den Ländern, ZBR 2016, 27 ff.
Wenn Dich das Thema interessiert, empfehle ich Dir die Seiten 36 bis 50 der Untersuchung zur Berliner Besoldung, in der auf Grundlage der geltenden Judikatur die Problematik unstatthaft hoher Familienzuschläge recht umfassend eingeordnet wird (
https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/gutachten-bestaetigt-berlbvanpg-2021-vorsaetzlich-verfassungswidrig/). Auf Grundlage der Kenntnis jener Darlegung kann man, denke ich, eine Diskussion führen, die Substanz hat. Denn wie über jede Interpretation kann auch über jene diskutiert werden. Die Güte einer Diskussion basiert auch dabei wie immer zunächst einmal auf der Güte der Argumente, die ihr zu Grunde liegen.