Hmmm, ich kann leider keine Dokumente hochladen, deshalb hier "nur" der Text des letzten Erlasses (da ich hier im Forum mitbekommen habe, wie Berlin und Hamburg tricksen, habe ich trotzdem Ende 2020 Widerspruch eingelegt und werde dies auch Ende 2021 wieder tun. Ich habe kein Vertrauen mehr in den Besoldungsgesetzgeber....
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Rechtsstreitverfahren zur Sonderzahlung 2020 und Alimentation kinderreicher Beamtinnen und Beamter
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die Erlasse aus den Jahren 2008 bis 2019 darf ich Ihnen mitteilen, dass Anträge auf Neufestsetzung der Sonderzahlung, die für das Jahr 2007 und ggf. für die Jahre 2008 bis 2019 gestellt wurden, für das Jahr 2020 nicht wiederholt werden müssen.
Bei erstmalig beabsichtigter Antragsstellung verweise ich auf das Schreiben vom 01. Februar 2008, in dem Folgendes ausgeführt worden ist:
„In Abstimmung mit dem Finanzverwaltungsamt wurde für den Landesbereich festgelegt, dass zur Klärung der Rechtsfrage verschiedene Einzelfälle als Musterverfahren durchgeführt und die übrigen Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ruhend gestellt werden. Der Kommunalbereich und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen wurden gebeten, dortige Verfahren ebenfalls ruhend zu stellen.
Für den Fall einer wider Erwarten erfolgenden rechtskräftigen höchstrichterlichen Verurteilung des Landes sollte nach Auffassung der Landesregierung der Gleichbehandlungsgrundsatz auch für diejenigen Kräfte, die bislang keinen Antrag gestellt haben, gelten. Zur Umsetzung würde ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden.“
Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (Aktenzeichen 2 BvL 6/17 u.a.) eine Anpassung der Bezüge für Beamtinnen und Beamte mit drei und mehr Kindern erfordern wird. Eine Korrekturmaßnahme für alle Betroffenen ist mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungs-gesetz 2022 mit Rückwirkung der neuen Regelungen ab dem 01. Januar 2020 beabsich-tigt.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Unterrichtung der Ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten etc.
Des Weiteren bitte ich - wie bisher - dieses Schreiben allen Beamtinnen und Beamten Ihres Bereichs in geeigneter Weise bekannt zu geben.