Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2674233 times)

micha77

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1695 am: 17.05.2021 14:01 »
Sachsen-Anhalt bemüht sich jetzt auch einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.

Auszug:
"Am 06. Mai 2021 haben sich Vertreter des dbb sachsen-anhalt zu einem Spitzengespräch mit Finanzminister Michael Richter (CDU) getroffen, um über aktuelle Themen des Beamtenrechts zu sprechen. Ein Schwerpunkt des Gespräches war die Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsurteile zur Besoldung in Nordrhein-Westfalen und Berlin.

Seit dem Jahr 2015 besteht die Zusage des Ministeriums der Finanzen, dass im Falle einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation in Sachsen-Anhalt und einer damit einhergehenden Pflicht zur Nachzahlung alle Beamte*innen, Richter*innen und Versorgungsempfänger*innen so behandelt werden, als hätten sie im Jahr 2015 einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung gestellt. Durch die im Januar 2021 getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Besoldung in Nordrhein-Westfalen und Berlin ergebe sich für Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf. Diesbezüglich informierte Finanzminister Richter die Gesprächsteilnehmer, dass derzeit an einem entsprechenden Gesetzentwurf gearbeitet werde. Aufgrund des Umfangs, Klärung etlicher Detailfragen und des zu erwartenden dreistelligen Millionenbetrages, sei das Gesetzgebungsverfahren aber erst in der nächsten Legislatur umsetzbar."

Landtagswahlen sind da übrigens am 06.06.2021 - ich denke mal bis Herbst wird man auch von da was hören...

sapere aude

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1696 am: 17.05.2021 14:48 »
Danke für die Info:
Die Entscheidungen des BVerfG bzgl. NRW und Berlin sind allerdings vom 04. Mai 2020 und nicht aus dem Januar 2021. Insoweit ist es bedauerlich, dass mittlerweile 1 Jahr nach den Entscheidungen noch nicht viel passiert ist; dies gilt nicht nur für Sachsen-Anhalt.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1697 am: 17.05.2021 14:53 »
...und die dann neue Landesregierung interessiert sich ganz bestimmt für Zusagen irgendeines Ministers von vor x Jahren, der dann ggfls. auch noch einer "falschen" Partei angehörte... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen


Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1699 am: 17.05.2021 15:06 »
...und die dann neue Landesregierung interessiert sich ganz bestimmt für Zusagen irgendeines Ministers von vor x Jahren, der dann ggfls. auch noch einer "falschen" Partei angehörte... ;)

Genau dies. Widerspruch einlegen und ruhend stellen lassen, dann ist die Rechtsposition zumindest gesichert und man muss sich nicht später ärgern.

stressinger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1700 am: 17.05.2021 21:17 »
...und die dann neue Landesregierung interessiert sich ganz bestimmt für Zusagen irgendeines Ministers von vor x Jahren, der dann ggfls. auch noch einer "falschen" Partei angehörte... ;)

Genau dies. Widerspruch einlegen und ruhend stellen lassen, dann ist die Rechtsposition zumindest gesichert und man muss sich nicht später ärgern.
Blöd nur, wenn der Widerspruch nicht ruhend gestellt, sondern abgelehnt wird, wie in RLP...

BStromberg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1701 am: 18.05.2021 07:19 »
https://www.sbb.de/aktuelles/news/start-der-gespraeche/

Lethargie mit Ansage.
Vorsätzliches Aussitzen durch Verschieben auf den St. Nimmerleinstag  :D

Verwundert mich jetzt nicht wirklich!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1702 am: 18.05.2021 17:17 »
... und hier die wiederkehrend recht eigene Sicht des Berliner Senats auf die Realität: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1086040.php

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1703 am: 18.05.2021 19:17 »
Es ist doch klar, dass Berlin (und auch die andere BL werden es tun) nicht einen einzigen Euro mehr rausrückt als unbedingt nötig.

Aber wieviele Richter und Staatsanwälte gibt es denn in Berlin? Über 10 Millionen allein für diese Berufsgruppe? was mag denn da die A Besoldung ausmachen?

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1704 am: 18.05.2021 21:54 »
Es ist doch klar, dass Berlin (und auch die andere BL werden es tun) nicht einen einzigen Euro mehr rausrückt als unbedingt nötig.

Aber wieviele Richter und Staatsanwälte gibt es denn in Berlin? Über 10 Millionen allein für diese Berufsgruppe? was mag denn da die A Besoldung ausmachen?

Naja, der Dienstherr rückt ja nicht raus, was unbedingt nötig, also auf Grundlage der BVerfG-Judikatur verfassungskonform wäre, sondern missachtet die "aus der Entscheidung des BVerfG zwingend zu ziehenden Schlüsse" in einer Art und Weise, die DRB in seiner Stellungnahme zum Entwurf im gleichen Atemzug als "demokratiegefährdend" bezeichnet. Eine Bemessung nach Maßgabe der zu beachtenden BVerfG-Judikatur hätte noch einmal deutlich höhere Kosten nach sich gezogen; gerade weil die Dimensionen der Unteralimentation so gewaltig sind, gilt das Motto Täuschen, Tarnen, Vertagen...

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1705 am: 18.05.2021 23:02 »
Ist wohl  so kurz vor Wahlen nicht opportun, dem Volk reinen Wein einzuschränken. Andererseits ist in irgendeinem BL immer Wahl.

uw147

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1706 am: 19.05.2021 07:35 »
Aus dem oben geposteten Link vom SBB:

"Um ggf. eine bundeseinheitliche Herangehensweise zu vereinbaren, will Hartmut Vorjohann nun zunächst mit seinen Finanzminister-Kollegen aus Bund und Ländern auf der nächsten Finanzministerkonferenz im Mai über zu dem Thema beraten."

Prüfer SH

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1707 am: 19.05.2021 07:57 »
Guten Morgen,

ich bin seit kurzem auch interessierter Leser dieses Threads. Habe in den letzten 3 Tagen rund 1/3 aller Beiträge geschafft und werde mir auch noch den Rest reinziehen. Vorab aber schon mal ein riesen Dank an SwenTanortsch, ohne dessen Geduld ich die Schwierigkeiten und Herausforderungen, die das Urteil des BVerfG mit sich bringt, niemals erfahren hätte. Ich bin leider auch kein Jurist und bin mir nicht eindeutig sicher, wer denn nun Recht hat. Aber die vielen Diskussionen haben dazu beigetragen, dass ich mir mein eigenes Bild und eben auch meine eigene rechtliche Würdigung bilden konnte. Ich bin mit dieser auch eher bei der von SwenTanortsch. Meine Frage an dieser Stelle: Es gibt hier doch mit Sicherheit einige Juristen, die diesen Thread verfolgen!? Mich würde die Meinung eines Juristen brennend interessieren, vielleicht outet sich ja demnächst mal einer.

Ich jedenfalls bin seit 13 Jahren Landesbeamter in SH und möchte euch meine Situation nicht vorenthalten, denn mit der Problematik amtsangemessen besoldet zu werden, setze ich mich nunmehr seit 8 Jahren auseinander (zunächst in 2013 aufgrund der diskriminierungsfreien Besoldung im Hinblick auf die Statthaftigkeit der damaligen sogenannten "Dienstaltersstufen". Auch dieser Stein wurde aus Berlin aus ins Rollen gebracht (Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin beim EUGH unter Az. C-501/12 bis C506/12, C540/12 und C541/12).

Anschließend seit 2018 aufgrund der Urteile des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20.09.2018, Az: 12 A 68/18, 12 A 11/18, 12 A 79/18, 12 A 70/18, 12 A 80/18, 12 A 71/18, 12 A 38/18, 12 A 69/18. Hierin wurde u.a. die Verfassungswidrigkeit der Besoldungsgruppe A7 in meinem Bundesland festgestellt. Jüngst sind auch Urteile für die Besoldungsgruppen A13, A15 und A16 hinzugekommen. Aufgrund meines Widerspruchs wurde die Entscheidung bis zum Abschluss der beim BVerfG anhängigen Gerichtsverfahren zurückgestellt. Das ist jetzt etwas mehr als 2,5 Jahre her. Mittlerweile hat das Finanzministerium die bedrohliche Lage erkannt und entsprechend Rücklagen gebildet. Die Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hat am 10.12.2020 schriftlich zugesagt, die für Schleswig-Holstein maßgebenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes rückwirkend gesetzlich umzusetzen. Widersprüche seien insoweit angeblich gar nicht nötig. So weit der Stand in Schleswig-Holstein.

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1708 am: 19.05.2021 08:30 »
Moin,

zur Lage in SH würde mich der entsprechende Erlass des Finanzministeriums hinsichtlich der Umsetzung der Entscheidung 2 BvL 4/18 (Amtsangemessene Alimentation) brennend interessieren. Bislang kenne ich das entsprechende Schreiben nur aus einer Pressemitteilung des dbb SH (https://www.dbb.de/artikel/verfassungswidrigkeit-der-besoldung-landesregierung-sagt-antragsunabhaengiges-handeln-zu.html).

Mit Erlass vom 04.12.2020 hat das Finanzministerium SH lediglich die zum 01.01.2020 rückwirkende Umsetzung der Entscheidung 2 BvL 6/17 (Alimentation kinderreicher Beamter) angekündigt (https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2020/12/VI-St-Rundschreiben-Sonderzahlung-2020.pdf). Ich würde mich hier nicht auf politische (und wohl nur eingeschränkt rechtlich verbindliche) Zusagen der Ministerin verlassen wollen, da nächstes Jahr Landtagswahlen anstehen  ::)

Man sollte hier auch weiterhin hartnäckig bleiben und individuelle Rechtsbehelfe einlegen, um den Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren darüber zu lassen, mit welchen Nachzahlungsvolumen zu rechnen ist  ;)

boysetsfire

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1709 am: 19.05.2021 09:36 »
Hmmm, ich kann leider keine Dokumente hochladen, deshalb hier "nur" der Text des letzten Erlasses (da ich hier im Forum mitbekommen habe, wie Berlin und Hamburg tricksen, habe ich trotzdem Ende 2020 Widerspruch eingelegt und werde dies auch Ende 2021 wieder tun. Ich habe kein Vertrauen mehr in den Besoldungsgesetzgeber....  :(:

Rechtsstreitverfahren zur Sonderzahlung 2020 und Alimentation kinderreicher Beamtinnen und Beamter

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die Erlasse aus den Jahren 2008 bis 2019 darf ich Ihnen mitteilen, dass Anträge auf Neufestsetzung der Sonderzahlung, die für das Jahr 2007 und ggf. für die Jahre 2008 bis 2019 gestellt wurden, für das Jahr 2020 nicht wiederholt werden müssen.

Bei erstmalig beabsichtigter Antragsstellung verweise ich auf das Schreiben vom 01. Februar 2008, in dem Folgendes ausgeführt worden ist:

„In Abstimmung mit dem Finanzverwaltungsamt wurde für den Landesbereich festgelegt, dass zur Klärung der Rechtsfrage verschiedene Einzelfälle als Musterverfahren durchgeführt und die übrigen Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ruhend gestellt werden. Der Kommunalbereich und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen wurden gebeten, dortige Verfahren ebenfalls ruhend zu stellen.

Für den Fall einer wider Erwarten erfolgenden rechtskräftigen höchstrichterlichen Verurteilung des Landes sollte nach Auffassung der Landesregierung der Gleichbehandlungsgrundsatz auch für diejenigen Kräfte, die bislang keinen Antrag gestellt haben, gelten. Zur Umsetzung würde ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden.“

Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (Aktenzeichen 2 BvL 6/17 u.a.) eine Anpassung der Bezüge für Beamtinnen und Beamte mit drei und mehr Kindern erfordern wird. Eine Korrekturmaßnahme für alle Betroffenen ist mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungs-gesetz 2022 mit Rückwirkung der neuen Regelungen ab dem 01. Januar 2020 beabsich-tigt.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Unterrichtung der Ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten etc.

Des Weiteren bitte ich - wie bisher - dieses Schreiben allen Beamtinnen und Beamten Ihres Bereichs in geeigneter Weise bekannt zu geben.