Ja, die Intransparenz hat ja nach der 2003/05 von der TdL gezielt vom Zaun gebrochenen Zerstörung der Besoldungseinheit sukezessive zugenommen, sodass die vorhin skizzierte Entlastung der Haushalte sowohl durch Einsparungen im Tarifbereich als auch in der Besoldung so erst möglich geworden ist. Das hat - zumindest auf Länderebene - ja weitgehend erst die Einhaltung der Ende der 2000er Jahre geschaffenen "Schuldenbremse" möglich gemacht, die bis Ende 2019 praktisch von allen Ländern erreicht worden war. Ohne jene "Sonderopfer" wäre das letztlich nicht möglich gewesen.
Die Intransparenz und ihre Folgen hat das Statistische Bundesamt erneut letztes Jahr (wie schon seit Jahren einheitlich) wie folgt beschrieben:
„Die Länderbesoldungen sind mit der Bundesbesoldung nur noch schwerlich vergleichbar. So haben einige Länder – ebenso wie der Bund – 15 Besoldungsgruppen in der Besoldungsordnung A, andere haben die Besoldungsgruppen im einfachen Dienst vermindert. Auch die vom Bund vollzogene Reform bei der Erhöhung des Grundgehalts in bestimmten Zeitabständen, den sogenannten Stufen, sowie die Einführung von Leistungszulagen wurden nur von einem Teil der Länder übernommen. Zudem unterscheiden sich Bundes- und Landesbesoldungsgesetze in Höhe und Zeitpunkt von Besoldungsanpassungen sowie den Regelungen zu Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld). Die Monats- und Jahresgehälter der Beamtinnen und Beamten beim Bund und bei den einzelnen Ländern weichen daher auch bei gleicher Besoldungsgruppe und gleichem Dienstalter voneinander ab. Diese Unterschiede werden in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter zunehmen.“ (Statistisches Bundesamt: Verdienste und Arbeitskosten. Verdienste im öffentlichen Dienst für Beamte und Tarifbeschäftigte bei Bund, Ländern und Gemeinden. o.O. 02.01.2020, S. 8 (
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/VerdiensteArbeitskosten/Tarifverdienste/Verdienst_oeffentlicherDienst5622102189004.pdf?__blob=publicationFile); vgl. zur vielfältig unterschiedlichen Struktur der Besoldung, Besoldungserhöhung und -anpassung, Arbeitszeit, Entgelt- und Erfahrungsgruppen sowie Sonderzahlungen der einzelnen Bundesländer ebd., 9-17)
Jene Intransparenz hat aber nicht nur primär Folgen für den ehemals einfachen und mittleren Dienst ermöglicht - die vorhin genannte Gisela Färber hat das auf Grundlage der umfassenden Berechnungen nicht zuletzt der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in dem vorhin genannten Artikel auf den S. 181 f. wie folgt festgehalten:
"Für einen Vergleich zwischen Beamten- und Tarifbereich ist weiter zu beachten, dass die Erfahrungsstufen unterschiedlich verlaufen, im Tarifbereich schneller - das Maximum der Erfahrungsstufe 6 ist im 16. Beschäftigungsjahr erreicht -, im Beamtenbereich über die seit 1997 gestreckten höheren Erfahrungsstufen langsamer [so erreichen Bundesbeamte der Besoldungsgruppen A 6 bis A 16 beispielsweise die Endstufe nach der 2009 neu geschaffenen Stufeneinteilung in der Regel erst ab dem 24. Jahr; S.T.]. Der Vergleich ist insbesondere für GrundschullehrerInnen, die in der Vergangenheit sowohl in A 12 als auch in E 11 beschäftigt wurden, unmittelbar realitätsrelevant. In den ersten sechs Jahren der Berufstätigkeit liegt das Jahresbruttoeinkommen der Besoldung und des Tarifentgelts noch auf einem relativ ähnlich hohen Niveau. Ab dem siebten Jahr ist das Tarifentgelt stets größer: im elften Beschäftigungsjahr erreicht der Vorsprung mit 17 % sein Maximum und nimmt in der Folge stufenweise auf schließlich 7 % ab. Selbst in dieser spätesten Phase wird der Einkommensnachteil i. H. v. 6% bis 6,5%, welchen die Rentenversicherungspflicht für die Tarifbeschäftigten gegenüber den BeamtInnen darstellt, noch übertroffen. Über das gesamte unterstellte 40 Jahre dauernde Berufsleben summiert sich der Bruttoeinkommensvorteil der Tarifentgelte in NRW auf 8,05 % auf, in den 'guten Besoldungsländern' mit Bayern an der Spitze allerdings nur auf 2,3 %, also nach Rentenversicherung effektiv schlechter für Tarifbeschäftigte."
Das ist einer der Gründe, weshalb die Besoldungsgesetzgeber seit geraumer Zeit mit Vorliebe an den ersten Erfahrungsstufen rumschrauben, ohne so nach Möglichkeit insbesondere die Endstufengehälter zu erhöhen. Nicht umsonst hat die niedersächsische CDU in Gestalt des heutigen Finanzministers Reinhold Hilbers Ende 2016 noch in der Opposition folgende Vorschlag zur vermeintlichen Attraktivitätssteigerung für Berufsanfänger unterbreitet, der weiterhin vielen Landesregierungen aus dem Herzen spricht; nicht umsonst hat die damals noch rot-grüne Landesregierung dann Anfang 2017 eine entsprechend ähnliche Reform vollzogen:
„Darüber hinaus fehlten gestalterische Elemente, insbesondere zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen. So sei beispielsweise denkbar, die Anfangsgrundgehälter höher zu bemessen und anschließend die Erfahrungsstufen ‚flacher‘ auszugestalten. Damit sei zwar auf lange Sicht im Ergebnis keine Besoldungserhöhung verbunden, der Einstieg in jungen Jahren wäre aber attraktiver.“ (Schriftlicher Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts sowie zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften; Nds.-Drs. 17/7081 v. 08.12.2016, S. 2)