Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2638877 times)

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1905 am: 09.08.2021 09:25 »
Nun ist die Frist 31. Juli schon fast eine Woche verstrichen, ohne dass NRW die Alimentation kinderreicher Familien per Gesetz neu geregelt hätte. Wie es scheint, steckt das Gesetz nach der 1. Lesung fest … Kann das Land NRW so eindeutig eine Vorgabe des BVerfG  mißachten? Hat das denn keine Folgen? Ich bin hier als Beamter des Landes NRW sehr enttäuscht von meinem Dienstherrn und auch etwas ratlos, wie es nun weitergeht.

Dafür muss man Verständnis haben, denn SPD und Grüne hatten noch Klärungsbedarf, was den Entwurf anging. Und die beiden haben es ja sowieso nicht so mit Kindern….Die nächste Sitzung des Finanzausschusses ist am 30. August und vorher läuft da gar nichts. Schon interessant, dass einerseits Entscheidungen des BVerfG als Goldene Bulle behandelt werden („Klima“) und andererseits als frei disponible Empfehlung.

Im Land NRW hat der Landtag den Gesetzesentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuß zur Beratung abgegeben. In dem letzten Termin des Haushaltsausschusses hat die Opposition (aus meiner Sicht zu Recht) gerügt, dass der Gesetzesentwurf nicht vollständig die Rechtsprechung des BVerfG umsetzt. Auch wurde gerügt, dass die Umsetzung nur teilweise für die Vergangenheit umgesetzt wird.

Daher hat man sich darauf geeinigt, dass man verschiedenen Experten die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 31.07.2021 (Frist vom BVerfG) einräumen möchte, um dann in der nächsten Sitzung darüber zu beraten. Die nächste Sitzung findet planmäßig am 02.09.2021 statt. Im Haushaltsausschuss wurde ein optionaler Zusatztermin für den 26.08.2021 in den Raum gestellt, ob der vor dem Hintergrund der umfangreichen Stellungnahmen tatsächlich gezogen wird, bleibt abzuwarten. Die nächsten, planmäßigen Sitzungen des Parlamentes nach der Sommerpause sind am 08.09.2021, 09.09.2021 und 10.09.2021.

Es ist geplant, dass der Haushaltausschuß bis zu diesem Zeitpunkt dem Parlament eine Stellungnahme abgibt, die dann in die Beratung des Gesetzesentwurfes mit einbezogen werden können. Die Landesregierung plant ausserdem, das Gesetzgebungsverfahren in der ersten Sitzungswoche abzuschließen.

Um nur ein paar Kritikpunkte aufzugreifen:

- Nachzahlung für die Vergangenheit nur für diejenigen, die jährlich Einspruch eingelegt haben
- Problematisch ist, dass die Landesregierung (noch) keine Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung gezogen hat. Diese Entscheidung müsste zu einer deutlichen Anhebung aller Besoldungsgruppen in NRW führen.
- Nachvollziehbarkeit der Berechnung des Familienzuschlages
- Orientierung der Beamtenbesoldung am Rande des gerade noch verfassungsrechtlich vertretbaren Rahmens

Vielleicht sieht sich die Landesregierung im Rahmen des Gesetzesvorhaben in der Verantwortung, den Entwurf noch nachzubessern.

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

TonyBox

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1906 am: 09.08.2021 15:26 »
Wo kann man das im Detail nachlesen?

Könnten Sie dies bitte verlinken?

Vielen Dank im Voraus

Tony

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1907 am: 09.08.2021 15:42 »
Wo kann man das im Detail nachlesen?

Könnten Sie dies bitte verlinken?

Vielen Dank im Voraus

Tony

Hallo,

hier der gewünschte link zum aktuellen Stand der Beratung im Haushaltsausschuss:

https://www.landtag.nrw.de/home/parlament-wahlen/ausschusse-und-gremien/ausschussubersicht-17wp/a07/ausschussspiegel-1.html

Hier die bisher eingegangenen Stellungnahmen:

https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente_und_recherche/parlamentsdatenbank/Suchergebnisse_Ladok.html?suchwort=14100&wp=17

Ich habe mir die Mühe gemacht, tatsächlich sowohl die Debatte im Landtag am 16.06.2021 (das waren aber höchstens 3 Minuten) als auch die Debatte im Haushaltsausschuß am 24.06.2021 live per stream zu verfolgen.

Leider ist das Protokoll des Haushaltsausschusses noch nicht veröffentlicht und daher beruht meine Zusammenfassung auf meinen Eindrücken, sollte sich aber irgendwann hier finden lassen

https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/termine/alle-kalendertermine.html?ausschuss=A07

Descartes

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1908 am: 10.08.2021 15:09 »
Nun ist die Frist 31. Juli schon fast eine Woche verstrichen, ohne dass NRW die Alimentation kinderreicher Familien per Gesetz neu geregelt hätte. Wie es scheint, steckt das Gesetz nach der 1. Lesung fest … Kann das Land NRW so eindeutig eine Vorgabe des BVerfG  mißachten? Hat das denn keine Folgen? Ich bin hier als Beamter des Landes NRW sehr enttäuscht von meinem Dienstherrn und auch etwas ratlos, wie es nun weitergeht.

Dafür muss man Verständnis haben, denn SPD und Grüne hatten noch Klärungsbedarf, was den Entwurf anging. Und die beiden haben es ja sowieso nicht so mit Kindern….Die nächste Sitzung des Finanzausschusses ist am 30. August und vorher läuft da gar nichts. Schon interessant, dass einerseits Entscheidungen des BVerfG als Goldene Bulle behandelt werden („Klima“) und andererseits als frei disponible Empfehlung.

Im Land NRW hat der Landtag den Gesetzesentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuß zur Beratung abgegeben. In dem letzten Termin des Haushaltsausschusses hat die Opposition (aus meiner Sicht zu Recht) gerügt, dass der Gesetzesentwurf nicht vollständig die Rechtsprechung des BVerfG umsetzt. Auch wurde gerügt, dass die Umsetzung nur teilweise für die Vergangenheit umgesetzt wird.

Daher hat man sich darauf geeinigt, dass man verschiedenen Experten die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 31.07.2021 (Frist vom BVerfG) einräumen möchte, um dann in der nächsten Sitzung darüber zu beraten. Die nächste Sitzung findet planmäßig am 02.09.2021 statt. Im Haushaltsausschuss wurde ein optionaler Zusatztermin für den 26.08.2021 in den Raum gestellt, ob der vor dem Hintergrund der umfangreichen Stellungnahmen tatsächlich gezogen wird, bleibt abzuwarten. Die nächsten, planmäßigen Sitzungen des Parlamentes nach der Sommerpause sind am 08.09.2021, 09.09.2021 und 10.09.2021.

Es ist geplant, dass der Haushaltausschuß bis zu diesem Zeitpunkt dem Parlament eine Stellungnahme abgibt, die dann in die Beratung des Gesetzesentwurfes mit einbezogen werden können. Die Landesregierung plant ausserdem, das Gesetzgebungsverfahren in der ersten Sitzungswoche abzuschließen.

Um nur ein paar Kritikpunkte aufzugreifen:

- Nachzahlung für die Vergangenheit nur für diejenigen, die jährlich Einspruch eingelegt haben
- Problematisch ist, dass die Landesregierung (noch) keine Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung gezogen hat. Diese Entscheidung müsste zu einer deutlichen Anhebung aller Besoldungsgruppen in NRW führen.
- Nachvollziehbarkeit der Berechnung des Familienzuschlages
- Orientierung der Beamtenbesoldung am Rande des gerade noch verfassungsrechtlich vertretbaren Rahmens

Vielleicht sieht sich die Landesregierung im Rahmen des Gesetzesvorhaben in der Verantwortung, den Entwurf noch nachzubessern.

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Angesichts der politischen Großwetterlage kann ich mir nicht vorstellen, dass DDorf da noch nachbessert, zumal ja in jedem Jahr seit 2011 darauf hingewiesen wurde, dass man gegen die Alimentation im allgemeinen und speziellen Fall Einspruch einlegen muss. Nur hat halt niemand eine solche Rechtsprechung des BVerfG erwartet.

DrStrange

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1909 am: 16.08.2021 10:23 »
aktueller Stand in Sachsen:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/gespraeche-laufen-weiter/

"...Die vom SMF zusammengetragenen Zahlen für Sachsen liegen zwischenzeitlich vor und wurden einer ersten Prüfung unterzogen. Es ist festzustellen, dass diese grundsätzlich richtig ermittelt wurden. Ob es aber auch die richtigen Zahlen sind, also die Beträge, auf die es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ankommt, dazu bestehen unterschiedliche Auffassungen...."  :o

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1910 am: 16.08.2021 10:37 »
"...Die Gespräche sollen im September fortgesetzt werden. Wir erwarten dann erste Umsetzungsvorschläge seitens des SMF.
Wir werden weiter berichten ..."

...2022....2023.... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BStromberg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1911 am: 16.08.2021 10:44 »
"...Die Gespräche sollen im September fortgesetzt werden. Wir erwarten dann erste Umsetzungsvorschläge seitens des SMF.
Wir werden weiter berichten ..."

...2022....2023.... 8)

Vor der Pension 2045 mache ich dem Dienstherrn dann eine lange Nase und lasse mir meine ruhend gestellten Ansprüche für knapp 30 Dienstjahre per Klageentscheidung auszahlen... nach Abzug von 75% Steuern, die uns vom Kabinett Baerbock-V auferlegt worden sind, reicht es dann immerhin für einen abgerockten Tesla des Baujahres 2019  ;D
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1912 am: 16.08.2021 10:51 »
Das reicht dann vielleicht höchstens noch für einen Drahtesel.

Spätestens wenn die Entscheidung des BVerfG zur A-Besoldung bekommt, wird sich zeigen, dass die ganzen Gespräche in den Bundesländern für die Katz waren.

BStromberg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1913 am: 16.08.2021 10:55 »
Spätestens wenn die Entscheidung des BVerfG zur A-Besoldung bekommt, wird sich zeigen, dass die ganzen Gespräche in den Bundesländern für die Katz waren.

Warum?

Rechnen Sie etwa mit praktikabler Judikatur oder zwingenden Vorgaben?

Ich für meinen Teil glaube, dass die Wurschtelei einfach fortgeführt wird und (wenn überhaupt) bloß nicht nennenswerte Stellschrauben neu justiert werden (Nebelkerzenpolitik).

"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1914 am: 16.08.2021 12:01 »
..Willkommen im Club der einsamen Rufer... 8) :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Der Obelix

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1915 am: 16.08.2021 15:58 »
Es ist sehr schade wie hilflos und chaotisch die Politik hier agiert. So verliert man Vertrauen, dass man sich seit der Föderalismusreform....ach das wurde da ja schon verloren durch die unzähligen Maßnahmen :-X :-X :-X

tomhsv

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1916 am: 16.08.2021 21:02 »
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/75130/bildung_von_rueckstellungen_im_jahresabschluss_2020_fuer_das_risiko_von_besoldungs_und_versorgungszahlungen_im_zusammenhang_mit_klageverfahren_auf_gew.pdf

So versucht man wohl in Hamburg den Kuchen zu verteilen. Kostengünstig wäre es natürlich alles über den kinderbezogenen OZ zu verteilen, was aber irgendwo auch nicht gehen kann, da dann Beamte mit Kindern mehr haben als Kollegen in deutlich höheren Ämtern ohne Kinder.

cyrix42

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« Antwort #1917 am: 16.08.2021 22:13 »
Kostengünstig wäre es natürlich alles über den kinderbezogenen OZ zu verteilen, was aber irgendwo auch nicht gehen kann, da dann Beamte mit Kindern mehr haben als Kollegen in deutlich höheren Ämtern ohne Kinder.

Warum sollte das nicht gehen? Sobald es einen Kinderzuschlag gibt -- egal, wie hoch er ist --, ist das Phänomen immer vorhanden. Es stellt sich nur die Frage, wie viele Kinder benötigt werden, um den Unterschied im Grundgehalt wettzumachen.

Entweder man ist der Meinung, dass die Tätigkeit des Einzelnen zu entlohnen sei (wer ein höheres Amt hat, soll auch mehr bekommen) -- dann dürfte es generell keine Familienzuschläge geben -- oder aber, dass die Familie der Beamtin/ des Beamten mit-zu-alimentieren ist. Im zweiten Fall ist dann natürlich auf die Größe der Familie abzustellen, was zu eben beschriebenem Phänomen führt.

Also mal bitte konsequent bleiben.

2strong

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« Antwort #1918 am: 16.08.2021 22:23 »
Man darf nicht vergessen, dass es im Kern nicht um Arbeitsentgelt geht, sondern um Unterhaltsleistungen.

cyrix42

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« Antwort #1919 am: 16.08.2021 23:01 »
Jep, und das Urteil zu kinderreichen Familien postulierte ja klar, dass die bisherigen Besoldungsbestandteile (oder Beihilfe-Sätze) den notwendigen Unterhalt für das dritte und weitere Kind(er) nicht deckte. Dass also gerade diese Punkte nun teilweise deutlich angehoben werden, liegt in der Natur der Sache.

Und natürlich bekommt man so auch den Mindestabstand zum Existenzminimum hin -- gemessen für die Vier-Kopf-Familie (wenn man zusätzlich noch die Eingangsämter etwas höher ansetzt u.Ä.).

Interessant wird aber noch die Frage nach den realen Bedarfen, insbesondere, was Miete angeht. Im Großen und Ganzen sehe ich nicht, wie man hier ohne gestaffelte Ortszuschläge auskommt, jedenfalls in -- was dies betrifft -- sehr diversen Bundesländern bzw. dem Bund.

Notwendige Erhöhungen der Grundbeträge, wie sie hier so mancher gerne hätte, sind ganz offenbar nicht -- jedenfalls nicht in der von manchen herbeigeredeten astronomischen Größenordnung -- notwendig. Und als Steuerzahler finde ich es auch sehr gut, wenn nicht das Geld für diejenigen herausgeschmissen wird, die gar nicht von den Urteilen betroffen sind, da sie keine weiteren Familienmitglieder zu versorgen haben, sondern passgenau(er) vergeben werden.