Nun ist die Frist 31. Juli schon fast eine Woche verstrichen, ohne dass NRW die Alimentation kinderreicher Familien per Gesetz neu geregelt hätte. Wie es scheint, steckt das Gesetz nach der 1. Lesung fest … Kann das Land NRW so eindeutig eine Vorgabe des BVerfG mißachten? Hat das denn keine Folgen? Ich bin hier als Beamter des Landes NRW sehr enttäuscht von meinem Dienstherrn und auch etwas ratlos, wie es nun weitergeht.
Dafür muss man Verständnis haben, denn SPD und Grüne hatten noch Klärungsbedarf, was den Entwurf anging. Und die beiden haben es ja sowieso nicht so mit Kindern….Die nächste Sitzung des Finanzausschusses ist am 30. August und vorher läuft da gar nichts. Schon interessant, dass einerseits Entscheidungen des BVerfG als Goldene Bulle behandelt werden („Klima“) und andererseits als frei disponible Empfehlung.
Im Land NRW hat der Landtag den Gesetzesentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuß zur Beratung abgegeben. In dem letzten Termin des Haushaltsausschusses hat die Opposition (aus meiner Sicht zu Recht) gerügt, dass der Gesetzesentwurf nicht vollständig die Rechtsprechung des BVerfG umsetzt. Auch wurde gerügt, dass die Umsetzung nur teilweise für die Vergangenheit umgesetzt wird.
Daher hat man sich darauf geeinigt, dass man verschiedenen Experten die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 31.07.2021 (Frist vom BVerfG) einräumen möchte, um dann in der nächsten Sitzung darüber zu beraten. Die nächste Sitzung findet planmäßig am 02.09.2021 statt. Im Haushaltsausschuss wurde ein optionaler Zusatztermin für den 26.08.2021 in den Raum gestellt, ob der vor dem Hintergrund der umfangreichen Stellungnahmen tatsächlich gezogen wird, bleibt abzuwarten. Die nächsten, planmäßigen Sitzungen des Parlamentes nach der Sommerpause sind am 08.09.2021, 09.09.2021 und 10.09.2021.
Es ist geplant, dass der Haushaltausschuß bis zu diesem Zeitpunkt dem Parlament eine Stellungnahme abgibt, die dann in die Beratung des Gesetzesentwurfes mit einbezogen werden können. Die Landesregierung plant ausserdem, das Gesetzgebungsverfahren in der ersten Sitzungswoche abzuschließen.
Um nur ein paar Kritikpunkte aufzugreifen:
- Nachzahlung für die Vergangenheit nur für diejenigen, die jährlich Einspruch eingelegt haben
- Problematisch ist, dass die Landesregierung (noch) keine Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung gezogen hat. Diese Entscheidung müsste zu einer deutlichen Anhebung aller Besoldungsgruppen in NRW führen.
- Nachvollziehbarkeit der Berechnung des Familienzuschlages
- Orientierung der Beamtenbesoldung am Rande des gerade noch verfassungsrechtlich vertretbaren Rahmens
Vielleicht sieht sich die Landesregierung im Rahmen des Gesetzesvorhaben in der Verantwortung, den Entwurf noch nachzubessern.
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.