[...] da in allen seitdem ausnahmslos die Nettoalimentation der zu betrachtenden untersten Erfahrungsstufe der untersten Besoldungsgruppe deutlich unterhalb der Mindestalimentation liegt und damit evident unzureichend ist, was sich wegen des systeminternen Abstandsgebots zwangsläufig bis hin zu den höchsten Besoldungsgruppen der A-, B- und R-Besoldungsordnung auswirkt.
Tja, und gerade letzteres scheinen ja die Juristen der Gesetzgeber nicht so zu sehen. Ob du die juristische Autorität hast, all jenen fehlende Verfassungstreue vorzuweisen, oder ob du einfach nur Forderungen aufstellst, die so gar nicht haltbar sind, wird sich wahrscheinlich erst bei den nächsten Prozessen dazu vor dem BVerfG zeigen.
Ich halte es da eher mit der sparsamen öffentlichen Hand, die zielgerichtet all jenen, die bisher evident zu wenig erhalten haben -- und das sind kinderreiche Familien, insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen -- nun stärker unterstützt, während auf die Gießkanne verzichtet wird, welche insbesondere auch die Single-Haushalte, denen es offensichtlich gut geht, unnötig bezuschusst hätte.
[...], da eine amtsangemessene Alimentation grundrechtsgleiches Recht und damit zwingend zu beachten ist, auch wenn einem das nicht passt, weil man das als Steuerverschwendung ansieht.
Die Behauptung, dass ein erhöhter Familienzuschlag nicht zu einer amtsangemessenen Besoldung führen würde, wäre dann erst einmal höchstrichterlich zu klären, siehe oben. Der Single-Beamte im höheren Dienst erhält weiterhin entsprechend mehr als der Single-Beamte im mittleren Dienst...
Ich behaupte einfach mal, dass der Wunschtraum vieler, dass einfach die Grundbesoldung deutlich angehoben werden würde, nicht notwendig ist. Und zumindest die Gesetzgeber, die hier schon Vorschläge veröffentlicht haben, sehen das ähnlich. Nun will ich mir nicht anmaßen, als juristische Autorität aufzutreten. Aber zumindest sollte man davon ausgehen, dass in den Ministerien auch Profis sitzen und also deren Ansatz als legitim betrachten. Wenn gerichtlich festgestellt wird, dass diese Besoldungs-Anpassungs-Gesetze nicht ausreichen, um die aufgezeigten Missstände zu beheben, dann kann man da weiter reden.