Bedenke, dass die Juristen in den Ministerien weisungsgebunden sind.
An der Stelle würde ich mich aber fragen, ob der Eid des Beamten nicht dagegen spricht, etwas offensichtlich nicht von der Verfassung gedecktes zu tun, weil es ihm befohlen wurde.
Wenn also -- wie hier vielfach unterstellt -- offensichtlicher Verfassungsbruch begangen werden würde, dann sollten diejenigen Beamten, die dies sehenden Auges tun, doch relativ leicht aus dem Dienst entfernt werden können.
btw: Ich behaupte, dass hier eben kein offensichtlicher[!] Verfassungsbruch vorliegt. Das heißt nicht, dass ich behaupten würde, alles wäre korrekt. Nur, dass es eben nicht so einfach ist, wie manche es hier gern darstellen.
Deine Argumentation führt außerdem dazu, dass das BVerfG falsch entschieden hat. Denn die bisherigen Gesetze wurden ja auch von "Profis" gemacht.
Nein, das folgt so nicht. Ich behaupte nur, dass sowohl die bisherigen Gesetze als auch die jetzt notwendig gewordenen Änderungen nach besten Wissen und Gewissen erarbeitet wurden. Dies schließt den Entwurf eines absehbar verfassungswidrigen Gesetzes aus.
Die Schlussfolgerung, die ihr zieht, ist, dass da entweder "böse Menschen" sitzen, die euch nichts Gutes wollen, oder Nulpen, die es nicht besser können. Meine Schlussfolgerung ist, dass die hier behauptete offensichtliche Verfassungswidrigkeit der Änderungen nicht in dieser Form gegeben ist. Ich sage nicht, dass ich meine Hand für die Korrektheit ins Feuer legen würde; wohl aber, dass derartige Beurteilungen sicherlich nicht von ein paar Foristen getroffen werden können.
Aber wahrscheinlich ist es hier wie im Fußball, wo jeder zu Hause bessere Entscheidungen treffen könnte als der Bundestrainer...
Hmm..warum werden wohl in den aktuellen Enwtürfen die untersten Besoldungsgruppen gestrichen!?
Nun, das ist ja kein neues Phänomen: Da gerade im Niedriglohnbereich die Beamten-Alimentation deutlich den "Marktwert" der Tätigkeit übersteigt, wird hier weniger bis gar nicht mehr verbeamtet und die Aufgaben an Tarifbeschäftigte übergeben (bzw. eher noch an Subunternehmer ausgelagert). Dadurch sind die 115% des Existenzminimums eben nur noch für Beamte höherer Besoldungsstufen anzuwenden, das Kriterium wird gehalten und so ist nichts nach oben zu propagieren, wie hier gern einmal gefordert wird, dass, da der A4-Beamte seine 4K-Familie von seinen mickrigen Bezügen nicht allein versorgen kann, der Single-Richter entsprechend mehr Grundgehalt bekommen solle.
btw: Der Anteil der Einkommensreichen ist unter den Selbstständigen tatsächlich höher als unter Beamten. So what? Dadurch wird kein reicher Beamter arm und kein armer Selbständiger reich...
Bzgl. des Einkommensreichtums: Könnte es nicht sein, dass die Definition nicht mehr richtig ist? Sie ist ja kein Naturgesetz. Der wachsende Wohlstand führt im Durchschnitt (Mittelwert) dazu, dass die Einkommen steigen. Jedoch spreizt sich die Einkommensschere. Das führt dazu, dass das Medianeinkommen nicht im gleichen Maß wie das Durchschnittseinkommen steigt. Vergleicht man also über die Jahre Durchschnitts- mit Medianeinkommen und betrachtet man die allgemeinen Lebenshaltungskosten, die sich am steigenden Gesamtwohlstand und damit eher am Durchschnitt als am Median orientieren, wird man zum Ergebnis kommen, dass man heute viel früher einkommensreich ist, obwohl man sich (viel) weniger leisten kann.
Die Ausrichtung am Median-Nettoäquivalenzeinkommen soll ja gerade Effekte wie deutliche Schwankungen im Bereich der Einkommensmillionäre ausblenden -- jene Schwankungen schlagen deutlich stärker auf den Durchschnitt durch -- und sich auf den Bereich,der für die meisten Personen relevant ist, konzentrieren -- eben die Mittelschicht.
Es ist aber korrekt beobachtet, dass die Definition "200% dessen, was der Median an Einkommen erzielt" nicht abbildet, was sich dieser Personenkreis über die Zeit leisten kann. Immobilien dürften hier ein gutes Stichwort sein: Für die meisten Haushalte ist es utopisch, sich über Wohneigentum Gedanken machen zu können -- gerade in struktur-stärkeren Regionen. Die "obersten 10%" konnten das und können das auch weiterhin. Allerdings was man sich für Immobilien leisten kann, ist ggf. durchaus abnehmend, da die Immobilienpreise schneller gestiegen sein dürften als das Median-Einkommen. (Oder anders formuliert: Der Kreis derjenigen, die sich eine gewisse Kategorie Luxus leisten konnten, ist kleiner geworden.)
Den relativen Reichtums-Begriff interessiert dergleichen aber weniger, da ja die Gesellschaft im "Jetzt" miteinander verglichen wird. Da bleibt die Aussage bestehen, dass -- nach Definition -- ein einkommensreicher Haushalt eben doppelt so viel an Einnahmen zur Verfügung hat wie der Median-Haushalt. Oder anders formuliert: 50% der Gesellschaft haben weniger als die Hälfte der Einnahmen im Vergleich zu einem einkommensreichen Haushalt.