Vielmehr sollte hinterfragt werden, warum alle Bundesländer nur bis zum Rand der Verfassungswidrigkeit erhöhen obwohl mal der Grundsatz galt, dass Beamte im bescheidenen Wohlstand leben sollten. 15% über der Grundsicherung ist für mich kein bescheidener Wohlstand.
Die Personal- und Versorgungskosten sind in der Regel der wichtigste Posten in allen Länderhaushalten. So gab beispielsweise Niedersachsen 2020 bei einem Haushaltsvolumen von insgesamt 34,7 Mrd. € 13,7 Mrd. € für's Personal aus, also rund 40 % (
https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/haushalt/haushaltsrecht_inklusive_haushaltsplane/haushaltsplanentwurf_2020/haushalt-2020-solide-finanzen-nachhaltigkeit-und-zukunftsinvestitionen-fur-ein-generationsgerechtes-niedersachsen-178340.html). Hier liegt folglich eine, wenn nicht die zentrale Stellschraube, um Mittel zu generieren, die man für andere Bereiche benötigt. Nicht umsonst plant beispielsweise Niedersachsen derzeit, rund 2.000 Stellen im öffentlichen Dienst zu streichen (vgl. im neuen Niedersachsenmagazin des nbb
https://www.nbb.dbb.de/presse-publikationen/niedersachsen-magazin/). Deshalb versuchen die Länder, die das Thema amtsangemessene Alimentation nach der aktuellen Entscheidung aufgenommen haben, genauso wie der Bund alles, um streckenweise verfassungsrechtlich irrsinnige Schlupflöcher aufzutun. Denn man hat sich in allen 16 Landeshauptstädten zu sehr daran gewöhnt, dass man mit der Föderalismusreform I ab dem 01.09.2006 die wieder konkurrenzlose Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der eigenen Beamten dazu nutzen konnte, verfassungswidrig gewaltige Kosten einzusparen, und die eingesparten Mittel so für andere Bereiche verwenden konnte, in denen sie nun fehlen würden, wenn man zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückkehrte. Deshalb auch hier der gewaltige Reformstau, der unser Land ja offensichtlich nicht nur diesbezüglich charakterisieren dürfte. Irgendwann wird man das der Bevölkerung mitteilen müssen und versucht, bevor einem der Laden dann um die Ohren fliegt, das solange wie möglich nach hinten zu schieben.
Herr Dr. Stromberg, bitte vergessen Sie nicht, mir ein Exemplar zukommen zu lassen, sofern die Schrift nicht umgehend als jugendgefährdend indiziert würde...