Ich fasse auch noch einmal zusammen. Nach der Sitzungspause führte die Abgeordnete Janine Merz (SPD) aus, dass die Familienzuschläge verfassungskonform seien, auch sei das Abstandsgebot gewahrt, es würden 50 Mio. € an Mehrkosten aufgewendet, was nicht als Kosteneinsparung zu werten sei. Die Beamtinnen und Beamten seien an der Bewältigung der angespannten Haushaltslage zu beteiligen. Der Entschließungsantrag der Regierungsfraktion sei wichtig und richtig.
Im Anschluss führte Robert-Martin Kaufmann seitens der FDP aus, dass die Alimentation im Freistaat seit Jahre verfassungswidrig sei. Der Gesetzentwurf versuche, das zu beheben, könne aber nur eine Zwischenlösung sein, wobei viele Fragen offenblieben, nicht zuletzt die vom Entwurf vorgenommene centgenaue Berechnung. Zukünftig müsse das Besoldungsrecht verändert werden, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Wertigkeit des Amts offensichtlich nicht genügend beachtet werde. Am Ende begründete er den gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP.
Der Abgeordnete Ringo Mühlmann ging vonseiten der AfD zunächst zustimmend auf die Anerkennungsleistungen für die ehemalig angestellten Professoren neuen Rechts ein und bezeichnete den Gesetzentwurf im Anschluss als beschämend. Er zitierte danach korrekt die ablehnenden Stellungnahmen des BDVR sowie des tbb und des wissenschaftlichen Diensts sowie des Thüringer Rechnungshofs, um daraufhin ein Rosinenpicken zulasten der Beamten zurückzuweisen und hervorzuheben, dass die Thüringer Beamten zu Melkkühen gemacht werden würden. Am Ende beantragte er seitens der Fraktion der AfD die Rücküberweisung des Gesetzentwurfs in den Haushalts- und Finanzausschuss.
Die Finanzministerin Heike Taubert (SPD) betonte zunächst, dass das Thema schwierig sei, und wiederholte danach, dass es außergewöhnlich schwierig sei. Der Gesetzentwurf sei verfassungskonform, was von keiner Seite anders gesehen werde. Der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen würde dem Wunsch des tbb nachkommen. Zentral sei die Aufkommensneutralität und die Gerechtigkeit im öffentlichen Dienst. Denn der Dienstherr könne den Beamten nicht 400,- € brutto mehr zubilligen, da das Land als Arbeitgeber keine Handhabe habe, Tarifbeschäftigte entsprechend zu entlohnen. Die Ansicht des BDVR sowie des tbb als Interessensverbände sei von der jeweiligen Funktion des einzelnen Richters und Beamten zu unterscheiden, als solche würden sie eine andere Sichtweise an den Tag legen als als Interessensvertreter.
Die zweite Lesung vollzog sich wie folgt:
Der Antrag der Fraktion der AfD auf Rücküberweisung des Gesetzentwurfs in den Haushalts- und Finanzausschuss wurde bei Zustimmung vonseiten der AfD und Enthaltung vonseiten der FDP von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses wurde bei Zustimmung der Regierungsfraktioneen und Enthaltung aller anderen Mitglieder des Landtags angenommen, um im Anschluss entsprechend die zweite und dritte Lesung des Entwurfs zu beenden, mit welcher letzterer das Gesetz verabschiedet wurde.
Der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und FDP wurde einstimmig angenommen, jener der Regierungsfraktionen bei Zustimmung aller Parteien mit Ausnahme der Fraktion der AfD und ohne Enthaltungen ebenfalls.