Kam vom BLV (Verband beruflicher Lehrkräfte).
Ihr seid also sicher, dass sie damit nicht durchkommen?
Sie werden es so verabschieden - und es wird dann im Verlauf der nächsten Jahre vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden, so wie es BW bereits vor drei Jahren mit der verfassungswidrigen Absenkung der Eingangsbesoldung ergangen ist (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28.11.2018, 2 BvL 2/17); das Kassieren wird nur umso mehr geschehen, da insbesondere mit vor allem fiskalischen Begründungen argumentiert wird, was nicht sachgerecht ist, wie man vonseiten der Landesregierung spätestens nach jener Entscheidung wissen sollte (vgl. ebd., Rn. 19-22, 27-38). Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 eine fast schon unverschämt kurze Entscheidungsbegründung angeführt, was auf den beinahe schon grotesken Gehalt der verfassungswidrigen Regelung zurückweist, der also keiner längeren Begründung bedurfte, um zurückgewiesen zu werden. Und insofern sollte man sich als politisch Verantwortlicher mindestens mal mit dieser an einen selbst gerichteten BVerfG-Entscheidung ein wenig beschäftigt haben, wenn man nun mit jener krummen "4-Säulen-Regelung" die nächste verfassungswidrige Gesetzgebung auf den Weg bringen möchte. Denn wie soll man Politiker ernst nehmen, die vorsätzlich verfassungswidrig handeln wollen, ohne dass sie offensichtlich noch immer nicht wissen, dass sie entsprechend vorsätzlich so handeln?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte bereits die Dienstrechtsreform vom November 2010 im Hinblick auf das Abstandsgebot, aber auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig gewesen sein, die zum 01.01.2011 den einfachen Dienst in BW abgeschafft und die betroffenen Kollegen der Besoldungsgruppen A 2 bis A 4 in die Besoldungsgruppe A 5 übergeleitet hat. Die jetzt geplante Überleitung des ehemals einfachen Diensts nach A 7 wird nun die gesamte Besoldungssystematik aus den Angeln heben und das Land langfristig sehr teuer zu stehen kommen.
Man kann über so viel sachliche Unkenntnis nur die Hände über den Kopf zusammenschlagen. Wenn ich es nicht ganz falsch sehe, wird dazu im nächsten Frühjahr auch eine Veröffentlichung am Beispiel eines anderen Landes erscheinen, die den offensichtlichen Irrsinn einer solchen Entscheidung exemplifiziert. Und es bedarf keiner großen Gedankenkraft, um den verfassungsrechtlich nicht statthaften Gehalt solcher Regelungen zu erkennen; umso mehr ist es immer wieder erstaunlich, mit welch scheinbarer Leichtigkeit solch maßlose Entscheidungen getroffen werden. Auch von daher dürfte es interessant werden, welcher besoldungsrechtlicher Rummelplatz uns nach dem Tarifabschluss der Länder noch erwarten wird: Die Politik als ewige Losbude - man kommt jedes Mal wieder nicht mehr aus dem Staunen heraus, was einem zugleich mehr und mehr auch sämtliche Ironie vergällt, weil das im Hinblick auf unser Staatswesen wirklich nicht mehr lustig ist. Wie will man einen solchen Irrsinn nach der verfassungsgerichtlichen Entscheidung wieder einfangen, frage ich mich. Auf die dann anstehende Ausgestaltung der nach der bundesverfassungsrichtlichen Entscheidung vorzunehmenden Dienstrechtsreform bin ich echt gespannt - und mir tun schon heute genauso die Politiker leid, die das dann der Öffentlichkeit verkaufen müssen, wie auch die Beamten in den jeweiligen Finanzministerien, die eine solche Reform verfassungskonform auszugestalten hätten. Denn das dürfte mit jedem weiteren zuvor vollzogenen verfassungswidrigen Draufsatteln jedes Mal nur umso schwieriger werden, was ja nun verfassungsrechtlich auf der Hand liegt.