Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2719418 times)

algo86

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 100
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2445 am: 07.11.2021 13:00 »
Das würde mich auch interessieren.
Denke die warten das Ende der Besoldungsrunde ab und ändern dann in dem Zug auch das BVG Urteil im baybesg. Denke vor Ende 2022 wird da nix gehen.

Gruenhorn

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 141
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2446 am: 07.11.2021 13:08 »

Auch wenn der Freistaat Bayern behauptet, dass ein Widerspruch keine weiteren Vorteile bringt, sollte man das nicht glauben. Angesichts der Stümpereien der anderen Bundesländer zur Beseitigung des Missstandes, kann man vermuten, dass auch Bayern nur unzureichend nachbessern wird.
Legt man nun keinen Widerspruch ein, ist man dem Gesetz schutzlos ausgeliefert und hat keine weiteren Rechtsmittel mehr.

eclipsoid

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2447 am: 09.11.2021 19:28 »
Kurzes Update aus Hamburg: Dort hatte ich - wie 11.000 andere Beamte auch - Widerspruch gegen die Besoldungsbescheide eingelegt. Jeder hat jetzt per Postzustellungsurkunde  einen Teilbescheid bekommen. Für 2013-2019 wird das Verfahren ausgesetzt, da das Verwaltungsgericht die Alimentation als verfassungswiedrig bewertet und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Das wird wohl noch dauern.
Für die Zeit ab 2020 wurde der Widerspruch zurückgewiesen. Dort bleibt jetzt nur die Klage...

Descartes

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2448 am: 10.11.2021 08:23 »
Update zur Situation in NRW. Irgendwie vermittelt mir mein Dienstherr gerade das Gefühl, dass mir Nachzahlungen für 2011-2020 eigentlich nicht zustünden, aber man ja letztendlich an das entsprechende Landesgesetz gebunden wäre. Mein Einwand, es handele sich hierbei um eine höchstrichterliche Entscheidung zu Besoldungs- und Alimentationsfragen wurde mit dem Einwand beantwortet, die Regelung der Landesregierung sei ziemlich ungerecht etc. . Soweit sind wir schon mit der allseits beschworenen ‚Haltung‘, dem ‚Gefühl‘, das sich gegen Logik durchsetzen möchte, dem Gesetz, das das ‚gesunde Volksempfinden‘ im individuellen Gerechtigkeitsempfinden nach eigenem Gusto interpretiert.

Descartes

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2449 am: 10.11.2021 08:29 »
Und: jetzt müsse man erst einmal sorgfältig prüfen, da die Regelung des Landes ja so überraschend und kurzfristig hereingebrochen sei…….
Also dem Land entstehen haushaltliche Belastungen von 30 statt 600 Mio. € (bei einer Zahlung von Amts wegen), aber man soll immer noch ein schlechtes Gewissen haben!

algo86

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 100
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2450 am: 10.11.2021 08:37 »
Update zur Situation in NRW. Irgendwie vermittelt mir mein Dienstherr gerade das Gefühl, dass mir Nachzahlungen für 2011-2020 eigentlich nicht zustünden, aber man ja letztendlich an das entsprechende Landesgesetz gebunden wäre. Mein Einwand, es handele sich hierbei um eine höchstrichterliche Entscheidung zu Besoldungs- und Alimentationsfragen wurde mit dem Einwand beantwortet, die Regelung der Landesregierung sei ziemlich ungerecht etc. . Soweit sind wir schon mit der allseits beschworenen ‚Haltung‘, dem ‚Gefühl‘, das sich gegen Logik durchsetzen möchte, dem Gesetz, das das ‚gesunde Volksempfinden‘ im individuellen Gerechtigkeitsempfinden nach eigenem Gusto interpretiert.

In welcher Form hat dein Dienstherr das denn getan?

Descartes

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2451 am: 10.11.2021 10:40 »
U.a. im Rahmen einer Informationsveranstaltung für Führungskräfte sowie im persönlichen Gespräch.
Vielleicht hatte ich auch nur diesen sehr subjektiven Eindruck…

KlausdieMaus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2452 am: 10.11.2021 14:14 »
U.a. im Rahmen einer Informationsveranstaltung für Führungskräfte sowie im persönlichen Gespräch.
Vielleicht hatte ich auch nur diesen sehr subjektiven Eindruck…

Du hast also einen Bescheid gekriegt und bekommst von 2011-2020 nachgezahlt? Respekt und Glückwunsch zugleich. Ein schlechtes Gewissen brauchst du nicht zu haben. Zinsen sparen das Land auf diesem Weg genug. Damals hätte das Land für die neuen Schulden für die Auszahlung Zinsen bezahlen müssen. Heute kriegt der Staat dank der Nullzinspolitik Geld fürs Schulden machen. Besser geht es nicht. Obendrein hat man dank weniger Widersprüche 570 Millionen Euro gespart. Das nennt man winwin-Situation.  Ich rechne gerade aus, wie oft und wie lange ich krank feiern muss, um die mir vorenthaltenen Beträge durch Urlaub auf gelben Schein wieder rein zu holen:)

LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 441
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2453 am: 11.11.2021 00:25 »
Mal ganz doof gefragt…wie bekommt man denn raus ob man angemessen besoldet ist?
Ich hätte jetzt beispielsweise A13, bin verheiratet und habe ein Kind.
Woran orientiere ich mich nun?

blauesviereck

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2454 am: 11.11.2021 03:03 »
Einfach die letzten 164 Seiten lesen. Die armen Schüler...

LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 441
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2455 am: 11.11.2021 06:34 »
Einfach die letzten 164 Seiten lesen. Die armen Schüler...
Danke für die qualifizierte Antwort  ;D

Descartes

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2456 am: 11.11.2021 08:36 »


Du hast also einen Bescheid gekriegt und bekommst von 2011-2020 nachgezahlt? Respekt und Glückwunsch zugleich. Ein schlechtes Gewissen brauchst du nicht zu haben. Zinsen sparen das Land auf diesem Weg genug. Damals hätte das Land für die neuen Schulden für die Auszahlung Zinsen bezahlen müssen. Heute kriegt der Staat dank der Nullzinspolitik Geld fürs Schulden machen. Besser geht es nicht. Obendrein hat man dank weniger Widersprüche 570 Millionen Euro gespart. Das nennt man winwin-Situation.  Ich rechne gerade aus, wie oft und wie lange ich krank feiern muss, um die mir vorenthaltenen Beträge durch Urlaub auf gelben Schein wieder rein zu holen:)
[/quote]

Leider nein! Ich habe wie die meisten Kolleginnen und Kollegen die Materie völlig falsch eingeschätzt und nie gedacht, dass das BVerfG so entscheiden würde. 1-2 Jahre dürften es sein für 2011-2020… . Aber man kann nur allen Kolleginnen und Kollegen raten, die Widersprüche auf amtsangemessene A. vor Jahresende einzureichen.

algo86

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 100
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2457 am: 11.11.2021 09:22 »
Ist an sich schon eine freche Regelung mit jedes Jahr Widerspruch einlegen müssen.
Welcher normale Mensch macht sowas?
Habe 2020 das erste Mal von der Thematik gehört und von daher auch nur Widerspruch für letztes und dieses Jahr eingelegt.

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 639
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2458 am: 11.11.2021 09:31 »
@algo86: noch frecher ist es, den Beamten vorzugaukeln sie müssten nicht jährlich Einspruch einlegen (siehe Hamburg).

Einfach jährlich Einspruch einlegen und fertig... und möglichst Viele an der eigenen Dienststelle für das Thema begeistern.

Ansonsten gilt: Wenn mein Dienstherr sagt die Sonne scheine, nehme ich mir meinen Regenschirm mit.

beelzebub

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 37
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2459 am: 11.11.2021 10:05 »
Wenn ich die Information des DBB Sachsen-Anhalt richtig lese, sollen Beamte mit Kindern eine Nachzahlung ab 2015 bekommen.
https://www.sachsen-anhalt.dbb.de/aktuelles/news/freud-und-leid-eng-bei-einander/

Die ohne Kinder und Pensionäre nicht...

Seit Jahren erfolgt die Mitteilung, niemand müsse einen Widerspruch einlegen, jeder würde so gestellt, als habe er Widerspruch eingelegt. (Ausser Beamte mit 3 und mehr Kindern im letzten Jahr)

Frage an die "Insider" hier, da in diesem Jahr die Zusage des Finanzministeriums ausgeblieben ist, in diesem Jahr Widerspruch einlegen???