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A6 mit 6 Kindern:
Grundgehalt= 2.471,99€ = Leistungsprinzip
Familienzuschlag (neu) 3.690,92€ + Kindergeld 1413€= 5.103,90€
Zuschlag und Kindergeld übersteigen das Gehalt damit um mehr als das Doppelte um es „mathematisch“ auszudrücken.
Aber nein, sämtliche Gutachten liegen falsch und WasDennNun liegt halt richtig, einfach weil …. naja weil das nunmal so ist!
Nein, weil das BVerG es so zu Recht fordert.
Das 600-800€ pro Kind 3 an Famzuschlag notwendig ist, ist doch einen eindeutige Forderung des BVerG.
Oder sehe ich da was falsch!
Bitte füttere mich mit Fakten.
Das alle Gewerkschaften jetzt trotz der Anhebung der Familienzuschläge zum Widerspruch gegen die Besoldung und bereits zu den nachfolgend notwendigen Klagen aufrufen und das sogar der Richterbund Klage vorbereitet, ist einfach nur eine Falle! Die wollen euch locken, weil die Besoldung ist ja jetzt laut WasDennNun verfassungsgemäß
Also wenn du nicht lesen (oder verstehen) kannst was ich schreibe, dann kannst du gerne rumschwurbeln.
Tunnelblick nennt man so was.
Alle mir bekannten Gesetzesentwürfe sind verfassungswidrig.
Allein schon aus der Tatsache, dass ab Kind 3 nicht auf die Nettostabilität abgezielt wird.
Nochmal (und Swen bitte korrigieren wenn ich es falsch verstanden habe):
Das BVerG hat für die kinderreiche (Richter)besoldung festgestellt, dass dem Beamten(in) ab Kind 3 Netto soviel für sich zur Verfügung stehen haben muss, wie der Kollegen mit 2 Kinder.
(Er also für die Grundversorgung seines dritten Kindes nichts aus "eigener Tasch" aufwenden muss)
Das Bedeutet: Das u.a. abhängig von der Steuerprogression, der Bruttobetrag des FamZuschlages für Kind 3 errechnet und werden muss, so dass der Beamte netto soviel überwiesen wird, wie der festzustellende Grundbedarf des Kindes ist.
Also kann logischer Weise:
Der Famzuschlag für ein A6er Kind niedriger sein als der Famzuschlag eines A15er
Der FamZuschlag bei einem A6 Stufe 1 niedriger als der beim A6 Stufe 9
Und selbst bei einem Steuerklasse 3,4,5 könnte man unterschiedliche FamZuschläge begründen.
Da es immer darauf ankommt, dass Netto mindestens der oben genannte Betrag raus kommt.
Natürlich kann der Gesetzgeber es sich einfach machen und den Teuersten Famzuschlag nehmen und allen geben, macht er aber nicht ( und würde auch zu einer Verschiebung führen, die in der Tat das Abstandsgebot berührt), darum sind die Gesetze Verfassungswidrig.
Lieber semper fi sind das jetzt Fakefakten, die ich da angesprochen habe?
Kannst du mir dann bitte mir helfen, dass ich BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 6/17, 2 BvL 8/17, 2 BvL 7/17
richtig verstehe.
BTW: ich habe nicht behauptet, dass hier irgendeins der Gesetzte korrekt oder ok wäre oder das man da nicht Widerspruch einlegen sollte.
und die Gewerkschaften stecken in Wirklichkeit mit den juristischen Schwurblern unter einer Decke, die Teilen sich nämlich in Wirklichkeit dann die zu zahlenden Anwaltskosten und stecken das in die eigene Tasche. So ist das nämlich. Also bitte ich euch eindringlich, nicht auf sämtliche Gewerkschaften oder Richter allgemein und die Verwaltungsrichter im Speziellen hören (die im Übrigen über die Klagen urteilen werden), denn die liegen falsch! Hört auf WasDennNun, er weiß einfach wo der Frosch die Locken hat. Und wenn ihr jetzt verwirrt seid und euch fragt „ja was denn nun?“, dann fragt WasDennNun!
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