https://www.land.nrw/pressemitteilung/verbaendeanhoerung-zur-corona-sonderzahlung-und-besoldungserhoehung-fuer-beamte
"Der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Alimentation der vierköpfigen Beamten- und Richterfamilie. Diese Vorgaben sind vom nordrhein-westfälischen Gesetzgeber bei allen künftigen Besoldungsentscheidungen zu beachten.
In diesem Rahmen soll als eine von vielen Maßnahmen die beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale für die nordrhein-westfälischen Beamten und Richter künftig vollständig entfallen. Hierbei handelt es sich um eine Selbstbeteiligung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter an ihren von der Beihilfe übernommenen Krankheitskosten."
Leeven Jott... Da kann doch nichts bei rumkommen bei uns in NRW...
Wenn ich die Diskussion hier richtig verfolgt habe, wäre die Kostendämpfungspauschale gerade
kein geeigneter Hebel zur Herstellung einer verfassungsmäßigen Besoldung. Denn die Beihilfe ist kein Bestandteil der Alimentation. Die KDP kann auch nicht wirklich bei der Berechnung des Abstands zur Grundsicherung herangezogen werden, da es sich um keinen regelmäßigen Aufwand des Beamten handelt. Und letztlich ist sie mit (je nach BesGr) ein paar Hundert Euro pro Jahr auch nicht wirklich relevant, wenn der aufzuholende Mindestabstand ein paar Tausender beträgt.
Gespannt sein dürfen wir also vor allem darauf, was mit „eine von vielen Maßnahmen“ gemeint ist.
Vermutlich sind auf den TOP 3 der Maßnahmenliste:
- Besoldungsumwandlung zum Leasing eines E-Bikes (mit verpflichtender Nutzung für alle Dienstreisen unter 75 Km)
- jährlicher Zuschuss für Fortbildungen i.H.v. 6,67 Euro pro Monat (bei gleichzeitigem Wegfall der Vermögenswirksamen Leistungen)
- langfristige Garantie dafür, dass das Toilettenpapier auf dem WC im Dienstgebäude 2x täglich kostenlos benutzt werden darf (bei Teilzeit wahlweise weniger häufig oder beidseitig).
Ich bin so gerührt über diese Großzügigkeit, dass ich Rotz und Wasser in meine Lebenszeiturkunde heule.