Erst einmal vielen Dank für die ganzen Beiträge und Erklärungen, nur dadurch informieren sich wahrscheinlich auch viele Menschen über ihre nicht "gerechte" und verfassungswidrige Alimentation.
Ich habe zwei Fragen:
Ist ein Widerspruch (und danach leider die Klage) auch als Beamter auf Probe gegen die Besoldung ratsam? Eigentlich hat die Besoldung ja nichts mit der Leistung und Befähigung zu tun, trotzdem bin ich da noch skeptisch.
Der zweite Punkt ist weniger eine Frage, mehr eine in den Raum geworfene These:
Die Erhöhung des Mindestlohns müsste ja irgendwann auch die Regelsätze des neuen "Bürgergeldes" erhöhen und demnach den Abstand zur A6 Besoldung weiter verringern. Dieser Abstand wird doch immer kleiner und eigentlich müssten die Besoldung Gesetzgeber doch erkennen, dass es keine angemessene Alimentation ist oder?
Für Beamte auf Probe gilt grundsätzlich dasselbe, was ich gestern ebenfalls zu Versorgungsempfängern und Beamten mit kinderreicher Familie gesagt habe: Da auch Du einem Beamtenverhältnis unterliegst, sind die Rechtsverhältnisse als solche (als Beamter) als wesentlich gleich zu betrachten, während das Beamtenverhältnis auf Probe diesbezüglich (also auf das Probeverhältnis bezogen) als wesentlich ungleich zum Lebenszeitverhältnis zu begreifen ist, wodurch es sich hier als wesentlich ungleich darstellt, sodass es dem Gesetzgeber gestattet ist, innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens eine ungleiche Behandlung vorzunehmen. Also als Beispiel: Der Beamte hat als solcher das Recht, dass nicht nur er, sondern auch seine Familie lebenslang amtsangemessen alimentiert wird. Allerdings endet auch das Beamtenverhältnis eines auf Lebenszeit Verbeamteten mit seinem Tod - jedoch folgt aus der Treuepflicht im Zusammenhang mit dem Alimentationsprinzip der weitere Anspruch der zurückbleibenden Familie, dass sie weiterhin amtsangemessen alimentiert wird, was für den lebenden Ehepartner bis zu seinem Tod weiterwirkt und für die Kinder innerhalb des rechtlichen Wirkungsrahmens. Auch das Beamtenverhältnis auf Probe endet, sofern der Beamte nicht in ein Lebenszeitverhältnis übernommen wird oder stirbt. In beiden Fällen erlischt damit aber auch der rechtliche Anspruch der Familie, weiterhin amtsangemessen alimentiert zu werden, was sich nicht aus dem vormaligen Beamtenverhältnis herleiten ließe, sondern daraus, dass das Rechtsverhältnis ein Probeverhältnis war, das in beiden Fällen nicht zu einem Lebenszeitverhältnis geworden ist.
Das vorweggeschickt, kann Dir niemand beantworten, ob eine Klage als ratsam zu betrachten ist. Wie dargestellt, hast Du auch als Beamter auf Probe das grundgesetzgleiche Recht, amtsangemessen alimentiert zu werden. Daraus resultiert, dass Du ebenfalls das Recht hast, diese amtsangemessene Alimentation gerichtlich zu erstreiten, da eine entsprechende Klage grundsätzlich nur vergangenheitsbezogen möglich ist, sodass das aktuelle Probeverhältnis dem nicht entgegensteht. Zugleich gehe ich davon aus, dass Du gegebenenfalls befürchtest, dass eine solche Klage Deine dienstliche Beurteilung hinsichtlich des angestrebten Lebenszeitverhältnis beeinflussen könnte. Formal hat dabei das eine mit dem anderen nichts zu tun. Also formal kann Dir eine solche Klage nicht negativ ausgelegt werden, da das eine sachlich nicht mit dem anderen in ein Verhältnis gesetzt werden darf, da unterschiedliche Rechtsgüter tangiert sind. Insofern kann ich Dir keinen rechtlichen Rat geben (oder vielleicht habe ich Dir einen solchen eben bereits gegeben), sondern nur als höchstwahrscheinlich älterer Mensch allgemein formulieren: Wenn es Dir ein Anliegen ist, gegen die Dir gewährte Alimentation zu klagen, weil es Dir ein Anliegen ist, dann tue das, die Wahrscheinlichkeit, dass Du damit vor dem zuständigen VG einen Vorlagebeschluss erwirkst, ist sehr hoch. Wenn Dich eine Klage hinsichtlich der geplanten Übernahme in ein Lebenszeitverhältnis verunsichert, dann lass es. Denn ein Probeverhältnis endet schneller, als man denkt (wenn man in einem Probeverhältnis steckt), und führt dann dazu, dass auch Du lebenslänglich erhältst (und das womöglich auch noch ein paar weitere Jahre bei Wasser und Brot), sodass dann noch immer genügend Zeit bleibt, dem Dienstherrn Deine Aufwartung mittels Klageeinreichung zu machen.
Sofern das neue "Bürgergeld" kommt (und es wird kommen), wird zu prüfen sein, welche rechtlichen Folgen daraus für das Existenzminimum und Grundsicherungsniveau als solche folgen. Daraufhin wäre zu prüfen, ob auf der dann ggf. neuen Rechtslage die bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben zur Bemessung der Mindestalimentation anwendbar sind oder nicht bzw., sofern sie anwendbar wären, ob sie wegen der ggf. neuen Rechtslage entsprechend modifiziert, also verändert werden müssten. Insofern kann heute seriös nichts dazu gesagt werden, welche (Aus-)Wirkung das neue "Bürgergeld" hinsichtlich der Besoldung und Versorgung haben wird, da nicht wirklich absehbar ist, wie dessen rechtliche Struktur ausgeformt werden wird. Das "Bürgergeld" und seine Folgen dürfte das nächste interessante Thema werden - jedoch wohl kaum in diesem und also frühestens ab dem nächsten Jahr, so ist zu vermuten. Denn sofern die neue Regierung eine grundlegende Reform des Sozialstaats in Angriff nehmen wollte, bürdete sie sich eine rechtlich, ökonomisch und politisch hochkomplexe Aufgabe auf. Insofern dürfte es auch nicht gänzlich unwahrscheinlich sein, dass das unter allen Umständen kommende "Bürgergeld" am Ende eine hübsche Schachtel ist, deren rechtlicher Inhalt aber weiterhin vor allem nur Pralinen zweier Sorten kennte: nämlich die Sorte Hartz und die Sorte 4, jeweils hübsch nebeneinander drapiert.