Hallo,
ich denke aber eben nicht, dass wenn jemand anderen mehr Besoldung gewährt wird, ein eigener Anspruch auf eine Besoldungserhöhung besteht. Wenn der Nachbar im Lotto gewinnt, habe ich auch kein Anrecht auf einen Lottogewinn, selbst dann nicht wenn ich doppelt so viele Lottoscheine gekauft habe wie der Nachbar.
Ein subjektives Ungerechtigtkeitgefühl vermag man einem A6er nicht absprechen, wenn er eine Ausbildung machen musste, während der einfache Dienst "einfach so" die A6 bekommt. Es muss sicherlich irgendwo eine Grenze geben, und die wird vermutlich gerichtlich geklärt werden müssen. Swen hat ja schon ein paar Prozentzahlen als Anhaltspunkt genannt.
Dir Swen ein gutes Gelingen Deines Eingriffes, damit Du bald wieder wertvollen Input liefern kannst.