Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2649857 times)

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3810 am: 23.09.2022 21:47 »
ich denke, das wird noch Jahre dsuern
und wie könnte die Lösung aussehen, für die vielen Beamten, die vorher in den Ruhestand gehen werden?

Einfach jedes Jahr Widerspruch einlegen und notfalls gegen Widerspruchsbescheide klagen. Anders geht es einfach nicht. Wenn man ein vernünftiges Muster einer Gewerkschaft findet und auf sein Bundesland anpasst oder rechtzeitig zur Rechtsantragsstelle des zuständigen VG rennt, zahlt man rund 340 Euro netto, bzw. 483 Euro Brutto aber das sind Werbungskosten. Je mehr Jahre man hat für die man Klagen kann, umso besser.

Für manche Mitstreiter sind noch Jahre ab 2007 offen... man braucht also jede Menge Geduld und Erben.

Für Versorgungsempfänger gibt es noch keine passende Rechtssprechung, aber auch da sind ca. 2-3 Verfahren der  derzeit ca. 50 Besoldungverfahren am BVerfG anhängig.

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3811 am: 27.09.2022 00:00 »
Alle warten gespannt wie die Reise vom „Karlsruher Reisebüro“ (vielen bekannt auch als BVERFG) weitergeht. Zuvor ein Blick zurück was im September sich gegönnt wurde:
76/2022   21. Sep 22   Bundesverfassungsgericht in Zagreb
75/2022   13. Sep 22   Bundesverfassungsgericht in Lausanne
74/2022   12. Sep 22   Bundesverfassungsrichter feiert seinen Geburtstag
Aber auch Peter M. hatte gerade sein Geburtstagwochenende während Lerke O. für diese Woche ihren Geburtstagssekt schonmal kaltstellt, ohne dass das eine öffentliche Erwähnung wert ist.
Dagegen wird wohl zum Dritten Mal Everhardt F.  zum 1. Oktober seine Geburtstagsparty Pressemitteilung veröffentlichen lassen. Wobei der taggleich gemeinsam mit Gabriele B. feiern kann.
Mitte des Monats ist unser Berichterstatter Ulrich M. an der Reihe.

Damit gibt das BVERFG indirekt Hinweise wie der § 34 BeamtStG alimentationsausgleichend wahrzunehmen ist: Statt Work-Work Balance hin zu Party&Travel-Balance , wo man sich von großzügigen Gastgebern einladen lässt und bei der Gelegenheit vielleicht mal bei seinen Nummernkonten vorbeischaut.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3812 am: 27.09.2022 01:59 »
Alle warten gespannt wie die Reise vom „Karlsruher Reisebüro“ (vielen bekannt auch als BVERFG) weitergeht.
[...]
[Statt Work-Work Balance hin zu Party&Travel-Balance , wo man sich von großzügigen Gastgebern einladen lässt und bei der Gelegenheit vielleicht mal bei seinen Nummernkonten vorbeischaut.

Sorry, aber eine solche Verunglimpfung unserer wichtigsten demokratieschützenden Institution finde ich unerträglich. Du suggerierst, dass diese Reisen dazu führten, dass sich die Verfassungsrichter dort ein schönes Leben machten und sich sogar bereicherten, während die Arbeit ruht. Das ist nicht in Ordnung und falsch!

Solche Reisen sind Dienstreisen, die nicht zuletzt dazu beitragen, wichtige europajuristische Fragen zu diskutieren und angleichende Lösungen zu finden, bspw. im Spannungsfeld der Befugnisse zwischen EuGH und den nationalen Gerichten. Da sitzt niemand den ganzen Tag am Strand und schlürft Cocktails, sondern man arbeiet - und mich wundert, dass Dir dieser Gedanke auf eienr Dienstreise zu arbeiten so fremd zu sein scheint. Zudem ist auch dem BVerfG der Begriff von Arbeitsteilung nicht fremd, und es fährt selbstverständlich nicht etwa das ganze Gericht auf solche Reisen, sondern jeweils eine kleine Fachdelegation.

Das BVerfG ist im Grunde einzige letzte Hoffnung zur Einhaltung der Verfassung - und es steht bislang offensichtlich auf unserer Seite. Mir geht das alles selbst auch viel zu langsam. Aber zu behaupten, dass die lange Arbeitsdauer an vielen Partys und Reisen läge - und weitere delegitimierenden und verunglimpfenden Äußerungen - sind einfach nur demokratieschädigend und falsch. Ich hoffe zumindest, dass Dein Interesse nicht genau dieser Demokratieschädigung dient.

Hefty

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3813 am: 29.09.2022 14:18 »
Wenn es dieses Jahr in ST kein Versprechen des Finanzministers mehr geben sollte, müsste man ja dann auch nochmal Widerspruch einlegen. Bis jetzt wurde jedenfalls nichts veröffentlicht ...

emdy

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3814 am: 01.10.2022 11:56 »
Wenn es dieses Jahr in ST kein Versprechen des Finanzministers mehr geben sollte, müsste man ja dann auch nochmal Widerspruch einlegen. Bis jetzt wurde jedenfalls nichts veröffentlicht ...

Seit wann verlassen wir uns auf Versprechen von Leuten, die die Beamtenschaft und das Grundgesetz mit Füßen treten?

Leg Widerspruch ein!

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3815 am: 01.10.2022 14:43 »
Wenn es dieses Jahr in ST kein Versprechen des Finanzministers mehr geben sollte, müsste man ja dann auch nochmal Widerspruch einlegen. Bis jetzt wurde jedenfalls nichts veröffentlicht ...

Es wurde schon einmal diskutiert, weshalb man trotzdem Widerspruch einlegen sollte.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3816 am: 01.10.2022 16:31 »
Alle warten gespannt wie die Reise vom „Karlsruher Reisebüro“ (vielen bekannt auch als BVERFG) weitergeht.

Zitat
Vom 21. bis 26. September 2022 reisten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr.
Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und der Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Peter M.
Huber nach Chile und Peru. Unter anderem nahmen sie am 27. Jahrestreffen der lateinamerikanischen
Verfassungsgerichte und Verfassungskammern in Santiago de Chile teil, wo Präsident Harbarth den
Eröffnungsvortrag zum Thema „Nationaler und regionaler Grundrechtsschutz in Lateinamerika und
Europa: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrechtsschutz im europäischen
Mehrebenensystem“ hielt. Ein weiterer Programmpunkt der Reise war ein Zusammentreffen mit dem
Präsidenten des peruanischen Verfassungsgerichts Prof. Dr. Francisco Morales Saravia und weiteren
Mitgliedern des Verfassungsgerichts in Lima.

Die Weltreise geht weiter.
Vielleicht sollte das Bundesverfassungsgericht lieber mal einen Ausflug zum Verwaltungsgericht Karlsruhe machen.

https://zeitung.faz.net/faz/medien/2022-09-13/78eafcfee64476d647184c90a2982a9d/?GEPC=s5

mehr details:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-karlsruhe-bverfg-presseanfrage-auskuenfte-bild-auskunftsanspruch-kosten-klage-rosenfelder/
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/teure-anwaelte-bundesverfassungsgericht-bild-zeitung-presserecht-auskunftsanspruch/


Beamtenmichel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3817 am: 01.10.2022 19:26 »
Alle warten gespannt wie die Reise vom „Karlsruher Reisebüro“ (vielen bekannt auch als BVERFG) weitergeht.

Zitat
Vom 21. bis 26. September 2022 reisten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr.
Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und der Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Peter M.
Huber nach Chile und Peru. Unter anderem nahmen sie am 27. Jahrestreffen der lateinamerikanischen
Verfassungsgerichte und Verfassungskammern in Santiago de Chile teil, wo Präsident Harbarth den
Eröffnungsvortrag zum Thema „Nationaler und regionaler Grundrechtsschutz in Lateinamerika und
Europa: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrechtsschutz im europäischen
Mehrebenensystem“ hielt. Ein weiterer Programmpunkt der Reise war ein Zusammentreffen mit dem
Präsidenten des peruanischen Verfassungsgerichts Prof. Dr. Francisco Morales Saravia und weiteren
Mitgliedern des Verfassungsgerichts in Lima.

Die Weltreise geht weiter.
Vielleicht sollte das Bundesverfassungsgericht lieber mal einen Ausflug zum Verwaltungsgericht Karlsruhe machen.

https://zeitung.faz.net/faz/medien/2022-09-13/78eafcfee64476d647184c90a2982a9d/?GEPC=s5

mehr details:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-karlsruhe-bverfg-presseanfrage-auskuenfte-bild-auskunftsanspruch-kosten-klage-rosenfelder/
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/teure-anwaelte-bundesverfassungsgericht-bild-zeitung-presserecht-auskunftsanspruch/

Das Reisebüro Karlsruhe holt sich wieder externe Expertise. Erinnert mich an die Beraterverträge der BW.

emdy

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3818 am: 01.10.2022 20:14 »
Es wäre schön wenn sich die Besoldungsgesetzgeber in dieser Sache auch mal externe Expertise einholen würden. Würde Steuerzahler und Gesetzgeber langfristig günstiger kommen.  ;)

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3819 am: 01.10.2022 21:35 »
Die Juristen in den Ministerien wissen genau,  wie eine verfassungsgemäße Alimentation gestrickt werden muss. Da bedarf es keiner externen Experten. Es fehlt an politischen Willen die verfassungsgemäße Alimentation umzusetzen und den Bürgern ggü zu begründen.

Ludwig2

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3820 am: 03.10.2022 21:30 »
Die Juristen in den Ministerien wissen genau,  wie eine verfassungsgemäße Alimentation gestrickt werden muss. Da bedarf es keiner externen Experten. Es fehlt an politischen Willen die verfassungsgemäße Alimentation umzusetzen und den Bürgern ggü zu begründen.

Und damit ist LEIDER alles gesagt

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3821 am: 04.10.2022 11:49 »
Mal ne "blöde" Frage. Jetzt wo das Bürgergeld eingeführt wird, die Lebenshaltungskosten (Energie usw.) steigen, müsste nicht auch dann wieder eine Besoldungserhöhung automatisch stattfinden?

Der Obelix

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3822 am: 04.10.2022 12:04 »
Automatisch findet gar nix statt. Gesetzgebung obliegt der Legislative.

Diese entscheidet ob, wann, wo , wie , in welchem Umfang Gesetze erlassen und verkündet werden.

Floki

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3823 am: 04.10.2022 12:14 »
Automatisch findet zwar nichts statt, aber natürlich hätte der Gesetzgeber zu prüfen, inwieweit die Alimentation anzupassen wäre und zwar ohne Gerichtsurteile, etc..

justilegal

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3824 am: 04.10.2022 12:59 »
Also in Niedersachsen hat der Gesetzgeber ja nun gerade erst das Gesetz zur Amtsangemessenen Alimentation beschlossen. Die Einführung des Bürgergeldes dürfte auch dort bekannt gewesen sein. Berücksichtigt wurde es dennoch nicht. Nun warten wir ja alle gespannt auf die entsprechende Verordnung zu den Familienergänzungszuschlägen. Mal schauen, ob das Bürgergeld da Berücksichtigung findet. Bisher konnte man ja bei zwei Kindern schon von einer Einebnung bis A10 ausgehen.