Moin zusammen,
mit großem Vergnügen habe ich die Beiträge von SwenTanortsch und WasDennNun gelesen. An dieser Stelle vielen Dank dafür. So muss Forum sein. Beide haben dargelegt, was der Gesetzgeber tun kann, um die Unteralimentation zu heilen und was nicht geht. Es ist für mich nun sonnenklar, dass man nicht einfach nur an der Grundbesoldung oder den Familienzuschlägen feilen kann. ME sollte der Gesetzgeber an allen Rädchen, die ihm zur Verfügung stehen drehen, um
1. dem Beschluss des BVerfG zu entsprechen
2. zukünftige Klagen zu vermeiden
3. die dafür benötigten öffentlicher Gelder "sparsam" einzusetzen.
Wenn der Gesetzgeber die Grundbesoldung derart erhöht, dass der A4er mit 2 Kindern ausreichend alimentiert ist, müsste er wegen des Abstandsgebotes auch alle anderen Besoldungsgruppen um ca. 30 % erhöhen. Dieses Gesetz wäre auf dem ersten Blick zwar verfassungskonform, wäre mE aber nicht finanzierbar und ein A4er mit z.B. 4 Kindern wäre unteralimentiert und würde klagen. Warum nicht nur der Familienzuschlag erhöht werden kann, ist hier bereits ausführlich erörtert worden.
Hier nun mein Vorschlag an den Gesetzgeber
:
1. Leistungsstufe 5 wird Leistungsstufe 1 ("Haushaltsneutral"
)
2. Erhöhung der Grundbesoldung um 5 %
3. Kinderzuschlag wird ab dem 3. Kind an die Sätze der Grundsicherung angepasst
4. Freie Heilfürsorge
Mal sehn, ob dass für den A4er mit 2 Kindern ausreicht:
A4 Stufe 5: 2387,03 €
+ 5 %: 119,35 €
Familienzuschlag wie bisher: 409,58 €
Gesamt Brutto: 2915,96 €
Gesamt Netto: 2715,80 €
Mit Kindergeld in Höhe von 408 Euro hätte der A4er mit Gattin und 2 Kindern 3123,80 Euro Nettoeinkommen zur Verfügung. Dieses Einkommen wäre wohl verfassungskonform und Beamte mit mehr als 2 Kindern wären durch die Erhöhung der Kinderzuschläge auch nicht außen vor.
Problem gelöst! Oder?