Der Grundbetrag ist fix und kann nicht mit dem Bürgergeld der Eltern verrechnet werden bedeutet, dass, wenn das Kind Kingergrundsicherung bekommt (nehmen wir mal an 500,- pro Monat) und dies den Bedarf des Kindes übersteigen würde (weil zum Beispiel keine oder nur geringe Miete anfällt und NUR der Regelbedarf ja geringer ist) - das übersteigende Einkommen des Kindes aus der Grundsicherung nicht auf die Eltern umgerechnet werden darf.
Aktuell ist es ja so, wenn das Kind mehr Einkommen (Kindergeld, Unterhalt) hat, als der Bedarf hoch ist, wird das übersteigende Einkommen (meist ein geringer Anteil aus dem Kindergeld) den Eltern als "Einkommen" zugeschrieben.
Das soll vermieden werden.
Also mal wieder ein sattes Plus für Bürgergeldfamilien.