Nun gut, nun warten wir erst einmal....... ab.
..was Anderes haben wir in den letzten drei Jahren nicht gemacht und werden es erfahrungsgemäß auch in den folgenden Jahren wohl noch tun (müssen)...
Das ist deine allgemeine Sicht auf die Dinge, da du offensichtlich seit Jahr und Tag abwartest.
Das ist meine spezielle Sicht auf die Dinge. Ich lege meinen jährlichen Widerspruch ein und warte ab.....
Ich bin zu lange im öD um noch auf einsichtige Politik oder gar auf schnelle Entscheidungen höffen zu können...
Mit diesen beiden Sichtweisen gehe ich d'accord. Die Einsicht der politisch Verantwortlichen wird sich erst dann substanziell ändern, wenn das Aufrechterhalten des konzertierten Verfassungsbruchs mit allen spezifischen Vorteilen sich für sie als nachteiliger erweisen wird als dessen Beendigung - und in Anbetracht der großen spezifischen Vorteile werden die Nachteile ein gehöriges Pfund sein müssen. Hinsichtlich dieses Pfunds bliebe zugleich (ggf.: jedoch) zu betrachten, dass die spezifischen Vorteile in erster Linie nicht dem einzelnen Politiker gutgeschrieben werden, denn sie sind bereits in das geschehene politische Handeln eingepreist, dass aber die Nachteile sich politisch sehr wohl auf einzelne Verantwortungsträger erstrecken können: Am Ende geht es also in erster Linie - auf den Punkt gebracht - um eine Motivationsfrage, ob einem das nun gefällt oder nicht (und mir gefällt das nicht, da ich in einem Rechtsstaat nicht in erster Linie der Motivation anderer unterworfen sein will, sondern eben dem Recht - darin wiederum liegt nun wiederum ein großer Teil meiner Motivation, auf die Dritter einzuwirken, wenn ich auch diesbezüglich meine eingeschränkte Kraft und Wirkmöglichkeit akzeptieren muss).
Im beschriebenen Sinne ist es zu verstehen, wenn ich hier wiederholt schreibe, dass die Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation zuförderst ein politischer und nicht in erster Linie ein juristischer Prozess sein wird - und dieser politischer Prozess wird in Abhängigkeit von dem, wie das Bundesverfassungsgericht die anstehenden Entscheidungen und ggf. auch die nächsten begründet, ein zäher werden, und zwar zunächst in jenem Rechtskreis oder ggf. jenen Rechtskreisen, dem oder denen das Bundesverfassungsgericht mit rechtlichen Mitteln mittelbar die schwerwiegendste politische Entscheidungslast aufbürden wird. Wie gesagt, mit der anstehenden Entscheidungsbegründung werden wir hinsichtlich der juristischen Konsequenzen deutlich und auch ggf. hinsichtlich der politischen Entscheidungslast mittelbar schlauer sein. Davon jedenfalls dürfte auszugehen sein.