Ich hatte ja Hoffnung, dass jemand etwas zur Gehaltsabrechnung September in Niedersachsen beitragen kann. Eventuell steht dies aber ja im Zusammenhang mit der heutigen Veröffentlichung.
"Gegebenenfalls Nachzahlung von Familienzuschlag für mehr als zwei Kinder für das Jahr 2022."
Wenn das Gestümper irgendetwas mit den Widersprüchen zu 3 Kindern aufwärts zu tun haben sollte:
Rechtsgrundlage? Mir ist kein Gesetz bekannt, aufgrund dessen eine Nachzahlung erfolgen könnte. Deshalb wird die Rechtsgrundlage wohl auch nicht genannt.
Bestimmtheit? Was will man mit diesem Satz nun entschieden haben? Mir sind Kollegen bekannt, bei denen der eine etwas bekommen hat bei drei Kindern, andere nicht.
In welchem Bezug steht das Ganze überhaupt? Es ist nicht zu erkennen, ob der Widerspruch gemeint ist.
Unabhängig davon müsste das Ganze, wenn es denn überhaupt VA-Qualität haben sollte, ja wohl eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.
Zur FamErgSoZuschlgVO, oder wie das Ungetüm heisst, welches doch eigentlich schon seit Ende 2022 gelten sollte:
Es gibt sie noch immer nicht, aber bitte auch ja keine Anträge mehr stellen. Ich lach‘ mich kaputt!
Und das Beste daran:
47 VwGO! Direkter Weg zum OVG! Ggf. Einstweilige Anordnung nach 47 Abs. 6 VwGO.