Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2670100 times)

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4950 am: 26.09.2023 13:50 »
Eigentlich könnte man doch auch Eltern, weitere Verwandte und vielleicht Nachbarn mit heranziehen bei der Einkommensanrechnung - man hilft sich doch untereinander.

Statt Alleinverdienermodell dann einfach Umgebungsverdienermodell: Alle zusammen bekommen 115% des Hartz-IV-Satzes.

Die Idee mit den Ehepartnern ist dagegen ja total halbherzig und durch Nichtheirat viel zu leicht zu umgehen...

  ;)

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4951 am: 27.09.2023 10:18 »
Vertrauen gegen Vertrauen Zukunftspakt Öffentlicher Dienst in Hessen https://www.spd-hessen.de/wp-content/uploads/sites/269/2023/09/230925-Zukunftspakt-Oeffentlicher-Dienst.pdf

Erster Satz: "Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst haben ein Recht auf gute Arbeit."

Na dann, so kann der Zukunftspakt zumindest in Teilen,  sprich bis zu diesem Satz eingelöst werden.

Jimbo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4952 am: 27.09.2023 10:45 »
Mir fällt gerade spontan auch noch etwas ein. Man könnte nämlich auch meinen dass man politisch gesehen versucht abzuwarten bis der Großteil der Belegschaft in Pension gegangen ist, der demografische Wandel in den nächsten ein oder zwei Jahren ist enorm. Also erstmal alle in die Pension entlassen und erst anschließend wirklich mal etwas machen.

Gerade kam bei uns eine Rundmail dass aufgrund "der knappen Haushaltsmittel" nicht einmal mehr das Mittagessen bei den Fortbildungsveranstaltungen seitens des Dienstherrn übernommen wird. Man soll sich offenbar jetzt sogar seine Brote dorthin mitnehmen und selber schmieren... (Niedersachsen).

In was für einer Zeit leben wir?! Ich falle vom Glauben ab, ganz ehrlich.

Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4953 am: 27.09.2023 11:30 »
Fette Wahlversprechen in Hessen  ;D
ob's was bringt?

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4954 am: 27.09.2023 12:12 »
Vertrauen gegen Vertrauen Zukunftspakt Öffentlicher Dienst in Hessen https://www.spd-hessen.de/wp-content/uploads/sites/269/2023/09/230925-Zukunftspakt-Oeffentlicher-Dienst.pdf

Erster Satz: "Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst haben ein Recht auf gute Arbeit."

Na dann, so kann der Zukunftspakt zumindest in Teilen,  sprich bis zu diesem Satz eingelöst werden.

Tatsächlich wechseln bei uns in SH auch regelmäßig die Regierungen zwischen SPD und CDU. Genau solche Forderungen werden dann natürlich auch immer von der derweiligen Opposition aufgestellt. Sobald diese dann aber an der Regierung ist, schnell wieder vergessen. Reiner Wählerfang.


flip

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4956 am: 27.09.2023 20:23 »
Zitat
Vertrauen gegen Vertrauen Zukunftspakt Öffentlicher Dienst in Hessen https://www.spd-hessen.de/wp-content/uploads/sites/269/2023/09/230925-Zukunftspakt-Oeffentlicher-Dienst.pdf

-> "Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst haben ein Recht auf gute Arbeit."


Haben die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst auch ein Recht auf gute Bezahlung?

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4957 am: 28.09.2023 07:40 »
Fette Wahlversprechen in Hessen  ;D
ob's was bringt?
Nein, weil die Versprechen von einer Partei/Person kommen, die haushoch verlieren wird. Aber selbst wenn Faeser MP´in wird (Wahrscheinlichkeit 0), würde sie nichts großartig ändern. Siehe Bund.

Pukki

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4958 am: 28.09.2023 13:19 »
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/wegfall-der-dauerwirkung-von-widerspruchen-gegen-die-angemessenheit-der-alimentation-225714.html

In Niedersachsen ist alles paletti!
Bin ich froh... dann gibt es dieses Jahr kein genervtes Schreiben, dass man ja in der Vergangenheit schon Widerspruch eingelegt hätte und dieses nicht Jahr für Jahr wieder tun müsse  ;D

ChRosFw

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4959 am: 28.09.2023 13:22 »
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/wegfall-der-dauerwirkung-von-widerspruchen-gegen-die-angemessenheit-der-alimentation-225714.html

In Niedersachsen ist alles paletti!
Bin ich froh... dann gibt es dieses Jahr kein genervtes Schreiben, dass man ja in der Vergangenheit schon Widerspruch eingelegt hätte und dieses nicht Jahr für Jahr wieder tun müsse  ;D

Vielleicht gibt es dann zur Abwechslung mal eine Entscheidung. Ich bin auf die Begründung gespannt  ;D

justilegal

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4960 am: 28.09.2023 13:44 »
Warum sollte es deshalb eine Entscheidung geben? Man wird halt „schlauer“ im MF. Vielleicht vergisst der ein oder andere in dem ein oder anderen Jahr mal den Widerspruch. Ich geh auch davon aus, dass man die Widersprüche nicht ruhend stellen wird, und zack sortieren sich wieder welche aus, die vor ner Klage zurückscheuen. Und selbst wenn man klagt und sich gegen ein Ruhen des Verfahrens ausspricht- es passiert bei Gericht gar nichts. Die Aussichten werden nicht besser. Aber dass man sich ernsthaft traut, offen zu behaupten, man hätte das Ganze ja nun verfassungsgemäß geregelt…  >:(

Bauernopfer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4961 am: 28.09.2023 14:57 »
Mir fällt gerade spontan auch noch etwas ein. Man könnte nämlich auch meinen dass man politisch gesehen versucht abzuwarten bis der Großteil der Belegschaft in Pension gegangen ist, der demografische Wandel in den nächsten ein oder zwei Jahren ist enorm. Also erstmal alle in die Pension entlassen und erst anschließend wirklich mal etwas machen.

Gerade kam bei uns eine Rundmail dass aufgrund "der knappen Haushaltsmittel" nicht einmal mehr das Mittagessen bei den Fortbildungsveranstaltungen seitens des Dienstherrn übernommen wird. Man soll sich offenbar jetzt sogar seine Brote dorthin mitnehmen und selber schmieren... (Niedersachsen).

In was für einer Zeit leben wir?! Ich falle vom Glauben ab, ganz ehrlich.


Zitat Jimbo:".....Also erstmal alle in die Pension entlassen und erst anschließend wirklich mal etwas machen".

Genau. Nämlich dann die Pensionen eindampfen, das kommt bei allen Nicht-ÖD`lern immer gut an, insbesondere weil derzeit in zahlreichen Medien die im "Vergleich" zu den armen Rentnern fürstlich versorgten Pensionäre mal wieder wie die sprichwörtliche Sau durchs Dorf getrieben werden. Ich befürchte, dass wir schon bei den bevorstehenden Verhandlungen bluten müssen:
Geringere tabellenwirksame Erhöhung im neuen TV-L im Vergleich zum TVöD
Keine zeitgleiche und inhaltsgleiche Übertragung der Ergebnisse für die Beamten
Wenn überhaupt, dann lediglich eine gekürzte Inflationsprämie für die Versorgungsempfänger

Zitat Jimbo: "Man soll sich offenbar jetzt sogar seine Brote dorthin mitnehmen und selber schmieren... "

Wobei ich das Schmieren der Brötchen nicht zu Lasten der Mittagspause erledigen würde. Das kommt bei den Dozenten und bei den anderen Teilnehmern sicher gut an. ;)

ChRosFw

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4962 am: 28.09.2023 16:32 »
Warum sollte es deshalb eine Entscheidung geben? Man wird halt „schlauer“ im MF. Vielleicht vergisst der ein oder andere in dem ein oder anderen Jahr mal den Widerspruch. Ich geh auch davon aus, dass man die Widersprüche nicht ruhend stellen wird, und zack sortieren sich wieder welche aus, die vor ner Klage zurückscheuen. Und selbst wenn man klagt und sich gegen ein Ruhen des Verfahrens ausspricht- es passiert bei Gericht gar nichts. Die Aussichten werden nicht besser. Aber dass man sich ernsthaft traut, offen zu behaupten, man hätte das Ganze ja nun verfassungsgemäß geregelt…  >:(

Nun denn, wenn nicht ruhend gestellt wird, wird man wohl über den Widerspruch entscheiden müssen. Derzeit rettet man sich durch die Ruhendstellung doch vor der Untätigkeit. Insoweit ist es ein weit verbreiteter Irrtum, der Dienstherr tue einem irgendeinen Gefallen, indem er das Verfahren ruhend stellt und auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Ein paarhundert Klagen bei den Verwaltungsgerichten werden für mehr Unruhe Sorgen als ein paartausend Widersprüche, die beim NLBV im Keller vergammeln. Bei einer Vielzahl von Klagen wäre es vielleicht dann doch auch angezeigt, Haushaltsmittel bereit zu stellen. Im Verhältnis Gebühren/mögliche Nachzahlung sind die Gebühren einer Klage doch ein Witz.

justilegal

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4963 am: 28.09.2023 19:13 »
Wir klagen seit mehr als zwei Jahren und haben der vom Gericht beabsichtigten Ruhendstellung widersprochen, mehrfach. Es tut sich nichts beim Verwaltungsgericht. Im November 2021 hieß es seitens des NLBV, es sei ja ein Gesetzesvorhaben auf dem Weg. Vor einem Jahr wurde dieses Gesetz bekanntlich beschlossen, mit Wirkung ab 12/2022 bzw 1/2023. Unsere Klage hat das nicht erledigt. Letzter Stand ( vor nem halben Jahr). Das Verwaltungsgericht hat das NLBV gebeten, alle Klageverfahren mitzuteilen und um Rückmeldung gebeten, falls es in einem anderen Verfahren an einem anderen nds. Verwaltungsgericht eine Entscheidung gibt. Wenn die alle so arbeiten, werden wir wohl keine Entscheidung bekommen und müssen zusehen, wie das in anderen Bundesländern läuft. Und wir werden dann auch ggfs weitere Klagen erheben… nur entscheiden möchten die nds Verwaltungsgerichte offensichtlich nicht.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4964 am: 28.09.2023 19:33 »
Seid ihr anwaltlich vertreten?
Hier wäre m.E. eine Verzögerungsrüge nach § 198 GVG langsam angebracht.

Ansonsten überprüfen, ob eine Vorlage an den Niedersächsischen Staatsgerichtshof möglich ist und ggf. vor dem VG anregen. Prozesstaktisch macht es aber mehr Sinn, zuerst auf die Bremer-Entscheidung, etc. vor dem BVerfG zu warten und danach diese Prozesshandlungen (Verzögerungsrüge+Vorlageanregung) zu überlegen und ggf. vorzunehmen.

Oder halt einfach nur warten. Das VG kann sowieso nichts anderes machen außer die Klage abzuweisen oder vorzulegen.

Morgen ist übrigens wieder Karlsruher Lotterie, Chancen stehen mittlerweile 1:12 für eine Entscheidung in diesem Jahr...  glaube kaum, dass da an Weihnachten und Silvester/Neujahr viel gearbeitet wird, daher wohl eher 1:10.