... ganz so extrem ist es nicht, dafür sorgt schon das BVerfGG. § 2 Abs. 3 BVerfGG sieht vor, dass drei Richter jedes Senats aus der Zahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes gewählt werden. Damit sind jeweils drei von Acht Richterämter verpflichtend mit Bundesrichtern zu besetzen. Daneben werden die weiteren Richter in nicht geringer Zahl aus der fachwissenschaftlichen Hochschullehrerschaft ausgewählt, wiederkehrend werden ebenfalls Richter ernannt, die über ausgeprägte Verwaltungsverfahrung verfügen. Am Ende wird jeder Senat nicht selen mit einem ehemaligen Berufspolitiker besetzt. Der Erste Senat setzt sich mit seinem Präsidenten entsprechend aus einem ehemaligen Berufspolitiker sowie vier ehemaligen Bundesrichtern und drei ehemaligen Hochschullehrern zusammen, ebenso der Zweite Senat. Aus jenem wird nun der ehemalige Ministerpräsident des Saarlands ausscheiden. In der Folge scheint es geplant zu sein, den Zweiten Senat erneut mit einem ehemaligen Berufspolitiker zu besetzen. Eine solche Besetzung erfolgt in der Regel, um den Blick eines ehemaligen Berufspolitikers in die Senate mit einzubringen. Dabei kommt es regelmäßig zu einem recht schnell verinnerlichten Rollenwechsels auch bei den ehemaligen Berufspolitikern - nicht umsonst ist Peter Müller nun nicht darin aufgefallen, besonders politikerfreundliche oder gar parteipolitische Positionen im Zweiten Senat vertreten zu haben.