Das Gutachten betrachtet die anderen "Geschenke" als Bürgergeldempfänger nicht, wie KV und GEZ, etc. Die angegeben Summen sind daher niedriger, als sie eigentlich sein sollten, da nur Regelbedarf und KdU betrachtet werden.
Es ist sogar noch schlimmer 4000 Euro Brutto oder lieber 3500 Euro Netto Bürgergeldleistungen?
Man spart sich Anzug, teures Auto, Benzin, teures Auswärtsessen, GEZ, hat mehr Zeit für DIY-Reparaturen und viele haben dann noch Langweile und kassieren schwarz.
Wenn nicht beide Ehepartner als Akademiker arbeiten gehen, fährt man mit dem Bürgergeld Geld- und Zeitechnisch besser. Da helfen auch die 2x12% Erhöhungen nicht weiter. Die Mittelschicht wird absolut zerquetscht, entweder man orientiert sich nach unten um und kassiert Bürgergeld oder man arbeitet wie verrückt und versucht aufzusteigen und Kapital aufzubauen. Das geht auch vielen kleinen Selbständigen so.
Für die Beamte muss man sich fragen, warum das Mindestabstandsgebot nur 15% betragen soll. Wer, wieso hat diese Zahl in die Welt gesetzt? Warum nicht 20 oder 25%? Meines Wissens kommt die Zahl vom BVerfG. Hat das BVerfG diese Zahl richtig prozeduralisiert?
Die 15% waren vielleicht mal angemessen als es noch A2 und den ganzen weiteren einfachen Dienst gab. In BW geht es jetzt bei A7 los, da passen die 15% nicht mehr ins Bild. Das wären zu dem Zeitpunkt als die 15% erfunden wurden, grob geschätzt locker über 30% gewesen. Auch solche Sachverhalte beschädigen aus meiner Sicht die amtsangemessene Alimentation, weil hier die Rechtsprechung gezielt durch Abschaffung der damals niedrigen Besoldungsgruppen sehr schnell und einfach ausgestrickst wird. Man kann sich auch gar nicht vernünftig dagegen wehren.
A2 15% über der Grundsicherung ist eben eine ganz andere Welt, als A7 15% über der Grundsicherung.
Aber die 15% sind halt nicht als variable oder dynamische Zahl erfunden worden.