Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2674127 times)

Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5250 am: 23.11.2023 10:24 »
Durch das Urteil bzgl. der 60 Milliarden wird das ganze ja noch viel spannender.
Wenn jetzt noch ein Urteil kommt, dass die Bundes- und Landesregierungen noch einmal Milliarden kosten wird...

Ich frage mich, trotz den unabhängig des BVerfG, ob es das nicht mit berücksichtigt...

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5251 am: 23.11.2023 12:32 »
Durch das Urteil bzgl. der 60 Milliarden wird das ganze ja noch viel spannender.
Wenn jetzt noch ein Urteil kommt, dass die Bundes- und Landesregierungen noch einmal Milliarden kosten wird...

Ich frage mich, trotz den unabhängig des BVerfG, ob es das nicht mit berücksichtigt...

Nein das ist nur Show. Die 60 Mrd. waren über Jahre verteilt. Wenn man es ausrechnet kommt man vielleicht auf 4% weniger jährlich. Und außerdem ist es so, dass der Staat grundsätzlich genug Geld hat. Er hat jederzeit die Möglichkeit Steuern zu erhöhen oder Ausgaben zu reduzieren.

Illunis

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5252 am: 23.11.2023 13:33 »
Durch das Urteil bzgl. der 60 Milliarden wird das ganze ja noch viel spannender.
Wenn jetzt noch ein Urteil kommt, dass die Bundes- und Landesregierungen noch einmal Milliarden kosten wird...

Ich frage mich, trotz den unabhängig des BVerfG, ob es das nicht mit berücksichtigt...

Nein das ist nur Show. Die 60 Mrd. waren über Jahre verteilt. Wenn man es ausrechnet kommt man vielleicht auf 4% weniger jährlich. Und außerdem ist es so, dass der Staat grundsätzlich genug Geld hat. Er hat jederzeit die Möglichkeit Steuern zu erhöhen oder Ausgaben zu reduzieren.

Außerdem hatte das BVerfG doch 2020 schon im Urteil darauf hingewiesen, dass das kein Argument für weniger ist, sondern dann im Prinzip alles auf "Schuldenbremse" geprüft werden müsste oder?

Zauberberg

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InternetistNeuland

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AR76

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5255 am: 26.11.2023 00:00 »
Warum erhebt niemand die Verzögerungsrüge und -beschwerde? Nach sieben Jahren....wow.

Studienrat

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5256 am: 26.11.2023 08:42 »
Weil es nichts bringen würde.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5257 am: 26.11.2023 08:57 »
Weil nicht das Bundesverfasungsgericht die Ursache des Problems ist, sondern deren Zweiter Senat versucht, es sachgerecht und damit mit sachlich komplexen Entscheidungen einer Lösung zuzuführen. Wer sachlich bessere Vorschläge hat, sollte sich nicht gehindert sehen, sie hier begründet auszuführen.

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5258 am: 26.11.2023 12:40 »
Nein das ist nur Show. Die 60 Mrd. waren über Jahre verteilt. Wenn man es ausrechnet kommt man vielleicht auf 4% weniger jährlich. Und außerdem ist es so, dass der Staat grundsätzlich genug Geld hat. Er hat jederzeit die Möglichkeit Steuern zu erhöhen oder Ausgaben zu reduzieren.
Ich glaube, dass das jährlich schon auf etwas mehr hinauslief, so um die 10 Mrd. Aber ja, das kriegt man irgendwie unter.

Das Problem scheint aber zu sein, dass dieses Geld die bisherige Koalition zusammengehalten hat. Alle konnten ihre Projekte verfolgen und bezahlen lassen. Jetzt, wo ihnen dieses Geld fehlt, kommen die Differenzen ganz gravierend zum Vorschein. Man sieht das bereits in den Anhörungen im FInanzausschuss, wo sich die Regierungsfraktionen gegenseitig angiften. Und diese Truppe kann eben nicht so einfach mal "die Steuern erhöhen" oder "die Ausgaben reduzieren". Wir wissen sofort, wer da Njet sagt.

Könnte sein, dass die das nicht mehr lange gemeinsam miteinander durchhalten.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5259 am: 26.11.2023 12:57 »
Warum erhebt niemand die Verzögerungsrüge und -beschwerde? Nach sieben Jahren....wow.

Weil es nicht viel bringt. Außerdem kostet es Zeit und Geld. Jedes Rechtsmittel muss wohlüberlegt sein.
Der prozessbevollmächtigte Anwalt arbeitet nicht umsonst. Wir im Forum können gut schimpfen, hier haben nur eine Handvoll bislang klagen müssen. Ich denke, die meisten sind froh, wenn die Widersprüche ruhen. Ich z.B. habe 6-7 Beamte in der Familie, denen ich die Infos liefere und die sind froh nichts weiter machen zu müssen, da gerade Fälle mit hohen Besoldungsgruppen ohne Kindergeldkinder (haben erwachsene Kinder) derzeit überall mit Absicht leer ausgehen.

Eine Dame in SH hat, glaube ich, eine Verzögerungsrüge am VG gemacht, nach Abzug der Anwaltskosten hat sich das kaum gelohnt und eine eigentliche Entscheidung gibt es immer noch nicht.

Den aufgezeigten Weg von Stuttmann und Co. über Landesverfassungsgerichte, der angeblich schneller entscheiden könnte, ist bis heute noch niemand gegangen. Da muss man sich oder wir uns mal selber an die Nase fassen.  ;)

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5260 am: 26.11.2023 14:48 »
Den aufgezeigten Weg von Stuttmann und Co. über Landesverfassungsgerichte, der angeblich schneller entscheiden könnte, ist bis heute noch niemand gegangen. Da muss man sich oder wir uns mal selber an die Nase fassen.  ;)

Wäre es doch nur so einfach :-(

Leider sichert nicht jede Landesverfassung die Rechte der Beamten als grundrechtsgleiche Rechte. In diesen Ländern (so z.B. HH gem Vorlagebeschluss des VG HH an das BVerfG aus 2021) scheidet eine Anrufung der Landesverfassungsgerichtsbarkeit vollständig aus.

Andere Landesverfassungen (z.B. NRW und SH) sichern die grundrechtsgleichenn Rechte der Beamtinnen und Beamten unter Verweis auf die Grundrechte des Grundgesetzes. In SH exisitiert im Landesrecht jedoch kein Recht auf eine individuelle Verfassungsbeschwerde zum LVerfG.

Hier wäre es an der Verwaltungsgerichtbarkeit die Landesverfassungsgerichte gem. Art. 100 GG einzubinden. Warum das OVG Schleswig dies 2021 in seinem Vorlagebeschluss an das BVerfG nicht getan (bzw. nichtmal geprüft!) hat, kann selbst innerhalb der Justizbubble niemand so recht nachvollziehen. Ich glaube auch das BVerfG wäre für einen gewissen Meinungspluralismus innerhalb der deutschen Verfassungsgerichtbarkeit dankbar. Wenn ein LVerfG "frei drehen" sollte, könnte das BVerfG dieses ja immer noch nachträglich einfangen.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5261 am: 26.11.2023 15:15 »
Das erklärt zumindest einige Bundesländer. Es gibt ja noch zig andere Verfassungsgerichtshöfe, Staatsgerichtshöfe und Verfassungsgerichte in z.B. Brandenburg. Irgendwo muss es in der langen Zeit doch mal klappen.
Ob die dann wirklich schneller entscheiden, steht auf einem anderen Blatt.  ;)
Interessant wäre eine solche Entscheidung allemal.

lumer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5262 am: 27.11.2023 09:41 »
Ich glaube auch das BVerfG wäre für einen gewissen Meinungspluralismus innerhalb der deutschen Verfassungsgerichtbarkeit dankbar.
Einen Meinungspluralismus wird es nicht geben. Das schließt das Grundgesetz selbst aus: Art. 100 Abs. 3 GG: "   Will das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder des Verfassungsgerichtes eines anderen Landes abweichen, so hat das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen." Letztentscheider ist damit immer das BVerfG.

Das Problem, weshalb die Verfassungsgerichte der Länder nicht angerufen werden, dürfte auch darin bestehen, dass diese unter Umständen dem BVerfG die Frage vorlegen müssen, ob ihr Verfassungsrecht mit dem Grundgesetz diesbezüglich übereinstimmt. Das würde alles eher verlängern als verkürzen.

LehrerInNRW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5263 am: 27.11.2023 20:12 »
Wenn in ferner Zukunft es passieren sollte, dass das BverfG das aktuelle Gesetz in NRW kippt, was passiert dann eigentlich mit den bereits geleisteten Zahlungen für das 1./2. Kind?

Werden die verrechnet oder gibt es dann entsprechende Nachzahlungen on top?

Reisinger850

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5264 am: 27.11.2023 20:19 »
Eine Verrechnung wäre ja noch nett. Eigentlich müsste man die Zahlungen rückwirkend einkassieren, da
offensichtlich rechtswidrig. Für alle, die Widerspruch einlegen UND 3 Kinder haben kann ich mir nicht vorstellen, dass da je ein Plus - Betrag noch bei rumkommt, zumindest nicht ab 2022.

Man muss sich das für NRW nochmal auf der Zunge zergehen lassen. Mein Kollege neben mir, 3 Kinder, knapp 2100 netto mehr wenn man Kindergeld einberechnet. Sonst gleiche Stufe und Gruppe.