Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2674141 times)

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5460 am: 24.12.2023 11:24 »
Weil gar kein reales Interesse daran besteht seitens der jeweiligen Landesregierung.

Ja und das ist das Problem. Es wird anscheinend nicht verstanden, dass das am Ende dazu führt, dass man keine funktionierende Verwaltung mehr hat. Und dann werden die Pupillen plötzlich groß, wenn man politische Entscheidungen trifft, die am Ende nicht mehr umgesetzt werden können. Und auf diesen Tag warte ich.

Die Arbeitsagenturen machen es vor. Da wechseln jährlich Bezieher und Sachbearbeiter die Seiten vom Schreibtisch.

Du kannst dir Schleswig-Holstein ansehen, um zu schauen wohin das führt. Ich kenne selbst eine Menge , die nur noch Dienst nach Vorschrift machen oder regelmäßig erkrankt ausfallen. Hier wird, anstelle die Bedingungen zu verbessern, immer mehr Personal eingestellt um die Lücken zu stopfen.

Taigawolf

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5461 am: 25.12.2023 01:22 »
Weil gar kein reales Interesse daran besteht seitens der jeweiligen Landesregierung.

Ja und das ist das Problem. Es wird anscheinend nicht verstanden, dass das am Ende dazu führt, dass man keine funktionierende Verwaltung mehr hat. Und dann werden die Pupillen plötzlich groß, wenn man politische Entscheidungen trifft, die am Ende nicht mehr umgesetzt werden können. Und auf diesen Tag warte ich.

Die Arbeitsagenturen machen es vor. Da wechseln jährlich Bezieher und Sachbearbeiter die Seiten vom Schreibtisch.

Du kannst dir Schleswig-Holstein ansehen, um zu schauen wohin das führt. Ich kenne selbst eine Menge , die nur noch Dienst nach Vorschrift machen oder regelmäßig erkrankt ausfallen. Hier wird, anstelle die Bedingungen zu verbessern, immer mehr Personal eingestellt um die Lücken zu stopfen.

Glaube ich gerne, erlebe ich selbst so. Dennoch warte ich weiterhin auf den Tag, an dem das Ganze zusammenbricht. Stichwort Fachkräftemangel. Das Problem kann ein paar Jahre kaschiert werden, aber schon heute gibt es massiv Ausschreibungen, auf die sich keine Sau mehr bewirbt. Das wird in ein paar Jahren mit den Pensionierungen nicht besser. Insofern spielt die Zeit für uns. Aber so fährt man den Karren doch vollends an die Wand...

Wenn ich sehe, dass manche Volljuristen oder Ingenieure für A12 suchen, dann kann ich nur herzhaft lachen. In welcher Realität leben solche Leute?

Der Vorteil ist, dass die allermeisten in wenigen Jahren erkennen müssen und werden, dass sie für das Geld nur noch Schleudersitzstellen haben, die null personelle Kontinuität haben. Schon heute werden vielerorts Studienabgänger direkt zu Amtsleitern oder deren Stv. Wohin das auf Dauer führt sollte jeder selbst einschätzen, wenn früher ein Amtsleiter z.B. in A13 dort etliche Jahre bis zur Pensionierung verbracht hat. Als Amtsleiter war man ein gemachter und angesehener Mann. Zu was entwickelt es sich? Zum Interimsposten für Studienabgänger.

Nanum

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5462 am: 25.12.2023 08:52 »
Hallo,


dazu fällt mir aber auch folgendes Problem ein:
Oberbehörde Referatsleitung hat 0 fachliche Ahnung und 5 Mitarbeiter unter sich. A15.
Schlammzone viel mehr Verantwortung und keiner der die Inkompetenz kaschieren könnte A9.


So groß ist die Wertschätzung. Es gibt halt eine Elfenbeinturm Ebene und das operative Geschäft. Letzteres ist bescheiden bezahlt.

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5463 am: 25.12.2023 11:03 »
Hallo,


dazu fällt mir aber auch folgendes Problem ein:
Oberbehörde Referatsleitung hat 0 fachliche Ahnung und 5 Mitarbeiter unter sich. A15.
Schlammzone viel mehr Verantwortung und keiner der die Inkompetenz kaschieren könnte A9.


So groß ist die Wertschätzung. Es gibt halt eine Elfenbeinturm Ebene und das operative Geschäft. Letzteres ist bescheiden bezahlt.
E
Same here in Hessen.  Zusätzliche mit dem Hessischem Competence Center  (HCC) eine weitere Mittelbehörde und ein aufgeblähtes Ministerium.  Hauptsache genügend Posten für die ganzen armen Juristen.

PolareuD

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5464 am: 25.12.2023 13:24 »
In dem Tenor kann das BAAInBw mitspielen. Im hD sind nur noch Durchlauferhitzer zu finden. Alle 2-3 Jahre ein Verwendungswechsel. Spätestens wenn die Schweißperle auf der Stirn erscheint ist es Zeit zum Wechseln. Wenn man die A15 erreicht als Referatsleiter ist man fein raus und spielt nur noch Meldeboje uns gibt Info nach oben oder unten weiter. Fachlich ist nichts vorhanden. Und ab A16 zählt man zu den Spitzenbeamten, die alles können. Rofl.  :o

Nanum

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5465 am: 25.12.2023 20:34 »
Hallo,
was ich als Reaktion auf Anrufe mit lustigen Anfragen immer äußerst amüsant finde bisher: Ich: "Machen Sie es doch selbst!"
Gegenseite:"Irritation", da man ja eh nix weiß. Weiß, das die Leute unten eh nur ausgebeutet werden und da noch nicht 9999999 Jahre im Dienst gerade mal so "Erfahrungsstufe" 1,5 haben. Hauptsache die "Sekretärin" nebenan bekommt mehr Kohle.
Ohne meine persönlichen Gründe kann ich jedem, der vor dem Anfang ins Berufsleben steht nur vom öffentlichen Dienst abraten, es sei denn man hat "seine Nische wo es sich ruhig lebt.
Wie bereits die Vorredner schrieben, ansonsten wirds erst ab A15 Oberbehörde wieder entspannter :D

BeamteNI

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« Antwort #5466 am: 26.12.2023 12:14 »
Weil gar kein reales Interesse daran besteht seitens der jeweiligen Landesregierung.

Ja und das ist das Problem. Es wird anscheinend nicht verstanden, dass das am Ende dazu führt, dass man keine funktionierende Verwaltung mehr hat. Und dann werden die Pupillen plötzlich groß, wenn man politische Entscheidungen trifft, die am Ende nicht mehr umgesetzt werden können. Und auf diesen Tag warte ich.

Die Arbeitsagenturen machen es vor. Da wechseln jährlich Bezieher und Sachbearbeiter die Seiten vom Schreibtisch.

Du kannst dir Schleswig-Holstein ansehen, um zu schauen wohin das führt. Ich kenne selbst eine Menge , die nur noch Dienst nach Vorschrift machen oder regelmäßig erkrankt ausfallen. Hier wird, anstelle die Bedingungen zu verbessern, immer mehr Personal eingestellt um die Lücken zu stopfen.

Glaube ich gerne, erlebe ich selbst so. Dennoch warte ich weiterhin auf den Tag, an dem das Ganze zusammenbricht. Stichwort Fachkräftemangel. Das Problem kann ein paar Jahre kaschiert werden, aber schon heute gibt es massiv Ausschreibungen, auf die sich keine Sau mehr bewirbt. Das wird in ein paar Jahren mit den Pensionierungen nicht besser. Insofern spielt die Zeit für uns. Aber so fährt man den Karren doch vollends an die Wand...

Wenn ich sehe, dass manche Volljuristen oder Ingenieure für A12 suchen, dann kann ich nur herzhaft lachen. In welcher Realität leben solche Leute?

Der Vorteil ist, dass die allermeisten in wenigen Jahren erkennen müssen und werden, dass sie für das Geld nur noch Schleudersitzstellen haben, die null personelle Kontinuität haben. Schon heute werden vielerorts Studienabgänger direkt zu Amtsleitern oder deren Stv. Wohin das auf Dauer führt sollte jeder selbst einschätzen, wenn früher ein Amtsleiter z.B. in A13 dort etliche Jahre bis zur Pensionierung verbracht hat. Als Amtsleiter war man ein gemachter und angesehener Mann. Zu was entwickelt es sich? Zum Interimsposten für Studienabgänger.


A13 war auch damals viel mehr wert im Vergleich zum deutschen Durchschnittsgehalt. Das liegt aber nicht nur daran, dass der ÖD nicht mit der allgemeinen Lohnentwicklung mitgegangen ist, sondern auch, dass es heute einfach viel mehr Menschen gibt, die studieren oder studiert haben. Deswegen finde ich es schwer einen „gemachter Amtsleiter“ von „damals“ mit A13-Posten heute zu vergleichen. Viele Stellen wurden auch aufgewertet und werden heute höher eingruppiert. Der mittlere Dienst wurde in einigen Bundesländern sehr ausgedünnt, besonders durch Aufwertung des Polizeiberufes.
Unabhängig davon, ist ein A13-Gehalt in fast allen Regionen Deutschlands völlig ausreichend für ein gutes bürgerliches Leben.

Bauernopfer

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« Antwort #5467 am: 26.12.2023 12:26 »
Weil gar kein reales Interesse daran besteht seitens der jeweiligen Landesregierung.

Ja und das ist das Problem. Es wird anscheinend nicht verstanden, dass das am Ende dazu führt, dass man keine funktionierende Verwaltung mehr hat. Und dann werden die Pupillen plötzlich groß, wenn man politische Entscheidungen trifft, die am Ende nicht mehr umgesetzt werden können. Und auf diesen Tag warte ich.

Die Arbeitsagenturen machen es vor. Da wechseln jährlich Bezieher und Sachbearbeiter die Seiten vom Schreibtisch.

Du kannst dir Schleswig-Holstein ansehen, um zu schauen wohin das führt. Ich kenne selbst eine Menge , die nur noch Dienst nach Vorschrift machen oder regelmäßig erkrankt ausfallen. Hier wird, anstelle die Bedingungen zu verbessern, immer mehr Personal eingestellt um die Lücken zu stopfen.

Glaube ich gerne, erlebe ich selbst so. Dennoch warte ich weiterhin auf den Tag, an dem das Ganze zusammenbricht. Stichwort Fachkräftemangel. Das Problem kann ein paar Jahre kaschiert werden, aber schon heute gibt es massiv Ausschreibungen, auf die sich keine Sau mehr bewirbt. Das wird in ein paar Jahren mit den Pensionierungen nicht besser. Insofern spielt die Zeit für uns. Aber so fährt man den Karren doch vollends an die Wand...

Wenn ich sehe, dass manche Volljuristen oder Ingenieure für A12 suchen, dann kann ich nur herzhaft lachen. In welcher Realität leben solche Leute?

Der Vorteil ist, dass die allermeisten in wenigen Jahren erkennen müssen und werden, dass sie für das Geld nur noch Schleudersitzstellen haben, die null personelle Kontinuität haben. Schon heute werden vielerorts Studienabgänger direkt zu Amtsleitern oder deren Stv. Wohin das auf Dauer führt sollte jeder selbst einschätzen, wenn früher ein Amtsleiter z.B. in A13 dort etliche Jahre bis zur Pensionierung verbracht hat. Als Amtsleiter war man ein gemachter und angesehener Mann. Zu was entwickelt es sich? Zum Interimsposten für Studienabgänger.


A13 war auch damals viel mehr wert im Vergleich zum deutschen Durchschnittsgehalt. Das liegt aber nicht nur daran, dass der ÖD nicht mit der allgemeinen Lohnentwicklung mitgegangen ist, sondern auch, dass es heute einfach viel mehr Menschen gibt, die studieren oder studiert haben. Deswegen finde ich es schwer einen „gemachter Amtsleiter“ von „damals“ mit A13-Posten heute zu vergleichen. Viele Stellen wurden auch aufgewertet und werden heute höher eingruppiert. Der mittlere Dienst wurde in einigen Bundesländern sehr ausgedünnt, besonders durch Aufwertung des Polizeiberufes.
Unabhängig davon, ist ein A13-Gehalt in fast allen Regionen Deutschlands völlig ausreichend für ein gutes bürgerliches Leben.
Nur, wenn A13-Gehalt "in fast allen Regionen Deutschlands völlig ausreichend ist für ein gutes bürgerliches Leben", was ist dann z. B. A 11, Stufe 5, wohlgemerkt mit der gleichen HS-Ausbildung und ggf. Anfang bis Mitte 40 Jahre?

BeamteNI

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5468 am: 26.12.2023 13:07 »
 Auch das Gehalt A-11 reicht in den meisten Regionen Deutschlands für ein gutes bürgerliches Leben. Als Beamter bekommst du auch noch Familienzuschläge, solltest du eine Familie gründen wollen.
Insgesamt ist das immer ein gutes Gehalt. Natürlich gibt es Bereiche in der Wirtschaft wo mehr verdient wird.
Man darf und sollte natürlich fordern angemessen bezahlt zu werden. Nur darf man nicht vergessen, dass man immer noch sehr privilegiert ist.

Bauernopfer

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« Antwort #5469 am: 26.12.2023 13:15 »
Auch das Gehalt A-11 reicht in den meisten Regionen Deutschlands für ein gutes bürgerliches Leben. Als Beamter bekommst du auch noch Familienzuschläge, solltest du eine Familie gründen wollen.
Insgesamt ist das immer ein gutes Gehalt. Natürlich gibt es Bereiche in der Wirtschaft wo mehr verdient wird.
Man darf und sollte natürlich fordern angemessen bezahlt zu werden. Nur darf man nicht vergessen, dass man immer noch sehr privilegiert ist.
Die Familie gründe ich nicht mit 40-45 Jahren, sondern i. d. Regel früher, also derzeit dann mit A10 und z. B. dem "Privileg" von 6,65 € vermögenswirksamen Leistungen. 

BeamteNI

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5470 am: 26.12.2023 13:30 »
Auch das Gehalt A-11 reicht in den meisten Regionen Deutschlands für ein gutes bürgerliches Leben. Als Beamter bekommst du auch noch Familienzuschläge, solltest du eine Familie gründen wollen.
Insgesamt ist das immer ein gutes Gehalt. Natürlich gibt es Bereiche in der Wirtschaft wo mehr verdient wird.
Man darf und sollte natürlich fordern angemessen bezahlt zu werden. Nur darf man nicht vergessen, dass man immer noch sehr privilegiert ist.
Die Familie gründe ich nicht mit 40-45 Jahren, sondern i. d. Regel früher, also derzeit dann mit A10 und z. B. dem "Privileg" von 6,65 € vermögenswirksamen Leistungen.
Du bekommst dann aber Familienzuschläge bei Heirat und für Kinder. Besonders die Kinderzuschläge sind bei mehreren Kindern in einigen Bundesländern sehr hoch. Das ist schon ein Privileg.
Alle, die ich kenne, die gleich nach dem Abitur die Laufbahn in den gehobenen Dienst eingeschlagen haben, sind um ihr 30. Lebensjahr A11 gewesen. Danach ist der Aufstieg dann schwerer. Sie haben schon im Studium Geld verdient und wurden danach direkt mit A9/ A10 mit Anfang 20 für ihr Alter gut bezahlt. Andere Studenten bekommen ihr Studium nicht bezahlt.
Auch sind sie dann logischerweise mit Anfang 40 in einer höheren Stufe als Stufe 5.

Natürlich ist das für dich blöd, wenn du eigentlich ein Master/ Staatsexamen hast und erst später in den gehobenen Dienst bist und „nur“ nach A11 besoldet wirst. Vielleicht war es dann aber für dich nicht die richtige Entscheidung, wenn du mit dem Sold so unglücklich bist. In der Wirtschaft werden viele Arbeitskräfte gesucht.



DrStrange

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5471 am: 26.12.2023 14:19 »
Der Zuschlag für die Kinder fällt irgendwann wieder weg.

Bauernopfer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5472 am: 26.12.2023 14:27 »
Auch das Gehalt A-11 reicht in den meisten Regionen Deutschlands für ein gutes bürgerliches Leben. Als Beamter bekommst du auch noch Familienzuschläge, solltest du eine Familie gründen wollen.
Insgesamt ist das immer ein gutes Gehalt. Natürlich gibt es Bereiche in der Wirtschaft wo mehr verdient wird.
Man darf und sollte natürlich fordern angemessen bezahlt zu werden. Nur darf man nicht vergessen, dass man immer noch sehr privilegiert ist.
Die Familie gründe ich nicht mit 40-45 Jahren, sondern i. d. Regel früher, also derzeit dann mit A10 und z. B. dem "Privileg" von 6,65 € vermögenswirksamen Leistungen.
Du bekommst dann aber Familienzuschläge bei Heirat und für Kinder. Besonders die Kinderzuschläge sind bei mehreren Kindern in einigen Bundesländern sehr hoch. Das ist schon ein Privileg.
Alle, die ich kenne, die gleich nach dem Abitur die Laufbahn in den gehobenen Dienst eingeschlagen haben, sind um ihr 30. Lebensjahr A11 gewesen. Danach ist der Aufstieg dann schwerer. Sie haben schon im Studium Geld verdient und wurden danach direkt mit A9/ A10 mit Anfang 20 für ihr Alter gut bezahlt. Andere Studenten bekommen ihr Studium nicht bezahlt.
Auch sind sie dann logischerweise mit Anfang 40 in einer höheren Stufe als Stufe 5.

Natürlich ist das für dich blöd, wenn du eigentlich ein Master/ Staatsexamen hast und erst später in den gehobenen Dienst bist und „nur“ nach A11 besoldet wirst. Vielleicht war es dann aber für dich nicht die richtige Entscheidung, wenn du mit dem Sold so unglücklich bist. In der Wirtschaft werden viele Arbeitskräfte gesucht.
Sorry, wo habe ich gesagt, dass ich mit meinen Bezügen unglücklich bin? Im übrigen wird meine Arbeitskraft nirgends mehr gesucht :).
Übrigens, die Kinderzuschläge als Privileg zu bezeichnen, ist schon sehr gutgläubig. Die sind einfach der Tatsache geschuldet, dass dein Dienstherr versucht, eine einigermaßen amtsangemessene Alimentation "herbeizuzaubern", wobei die Zaubertricks immer verwegener werden. Warte mal ab, wie diese Zuschläge dahinschmelzen und wo sie verblieben sind, wenn einst dein Ruhegehalt berechnet werden wird.
Aber ich möchte dir deine Illusionen nicht ganz nehmen.... ;)

BeamteNI

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5473 am: 26.12.2023 14:40 »
In den letzten Jahren habe ich mit der Gewerkschaft auch gekämpft von A12 auf A13 besoldet zu werden.
Ich finde auch, dass wir mehr verdienen sollen.
Wollte nur sagen, dass wir nicht vergessen sollten, dass unsere Besoldung trotzdem noch im Vergleich mit vielen Menschen in Deutschland gut ist. Natürlich verdienen andere Akademiker vielleicht mehr. Aber viel eben auch nicht.
A11-A13 bleibt, auch in Vergleich mit anderen Akademikern, ein gutes Gehalt in Deutschland. Das ist statistisch einfach ein Fakt.



Tagelöhner

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5474 am: 26.12.2023 14:57 »
Für das Privatvergnügen "Fortpflanzung" Geld zu bekommen, was bei der restlichen arbeitenden Bevölkerung nicht der Fall ist, die diese Zuwendungen aber erwirtschaften müssen, ist also kein Privileg?

Das Beamtenverhältnis trägt bei vielen jedenfalls nicht gerade zu einer gesunden Selbstreflexion bei...