Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2650228 times)

Tagelöhner

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5520 am: 03.01.2024 09:44 »
Bin zwar kein Undercover-Behördenleiter, aber als Kritiker des Beamtensystems in der heutigen Form bzw. der allgegenwärtigen Verbeamtungspraxis finde ich es gut, wenn ihr etwas Wasser auf meine Mühlen schüttet.

Der Eid als schlichtes Lippenbekenntnis, an das man sich nicht gebunden fühlt und dann auch noch die Charaktereigenschaft den "Rädelsführer" im übertragenen Sinn raushängen zu lassen sprechen nicht gerade für eine Personalauswahl nach Eignung und Befähigung i.S. der so oft betonten sogenannten Bestenauslese. Außerdem schadet ihr dem Beamtenverhältnis damit langfristig selber und tragt zur dringend notwendigen Reform bei.

DrStrange

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5521 am: 03.01.2024 10:44 »
Leistung, Eignung, Befähigung... die Grundpfeiler für Beförderungen. Wurden reihenweise ausgesetzt, als man wegen des 2020er BVerfG Urteils die A4er in A5 "überleitete".
Ich frage mal nach, wann ich "übergeleitet" werde.

Ich kann hier jeden Frustrierten verstehen.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5522 am: 03.01.2024 10:52 »
Leistung, Eignung, Befähigung... die Grundpfeiler für Beförderungen. Wurden reihenweise ausgesetzt, als man wegen des 2020er BVerfG Urteils die A4er in A5 "überleitete".
Ich frage mal nach, wann ich "übergeleitet" werde.

Ich kann hier jeden Frustrierten verstehen.

Bei uns sogar in A6 mit gleichzeitiger Streichung der untersten Erfahrungsstufe in A6. Alle "Bestandsbeamten" gingen leer aus.

Neuling2016

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5523 am: 03.01.2024 20:57 »
Einige Off-topic Beiträge gelöscht. Bitte beim Thema bleiben.

Danke.

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5524 am: 04.01.2024 11:41 »
Die Frage wird ja auch sein, wenn es denn dieses Jahr zu einem Urteil des BVerfG kommt, wie die Länder darauf reagieren werden und vor allem in welchem Zeitraum.
Ich war ja immer der Meinung, dass die Länder das hinbekommen. Allerdings fällt denen jetzt die Schuldenbremse auf die Füße. Für mehr Sold muss ja mehr Geld in die Kasse. Da ist aber laut Haushalt keines. Das könnte eine veritable Staatskrise bedeuten.

Oder sieht jemand, wo das Geld herkommen soll?

Wahrscheinlich Bund-Länder-Arbeitsgruppe und dann übernimmt der Bund wieder die Besoldung, im Gegenzug zahlt er die Länder aus. Aber damit ist immer noch nicht klar, wo das Geld herkommt.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5525 am: 04.01.2024 11:51 »
Die Frage wird ja auch sein, wenn es denn dieses Jahr zu einem Urteil des BVerfG kommt, wie die Länder darauf reagieren werden und vor allem in welchem Zeitraum.
Ich war ja immer der Meinung, dass die Länder das hinbekommen. Allerdings fällt denen jetzt die Schuldenbremse auf die Füße. Für mehr Sold muss ja mehr Geld in die Kasse. Da ist aber laut Haushalt keines. Das könnte eine veritable Staatskrise bedeuten.

Oder sieht jemand, wo das Geld herkommen soll?

Das Geld ist da. 300 Mrd. Mehreinnahmen (Bund) sagen eigentlich alles. Es wird nur falsch verteilt.

Schauen wir für 2023 nach Hamburg.

Gehaltserhöhung 700 Millionen
Kreditrückzahlung 1000 Millionen
Flüchtlingskosten 1200 Millionen
Rückstellung aA 700 Millionen
Länderfinanzausgleich 800 Millionen
Kosten der aA. 25000 Millionen = 1000 Millionen mehr Steuereinnahmen

Bedeutet: Unterm Strich wäre es einfach gewesen. Selbst wenn der Staat für die Refinanzierung der Nachzahlungen einen Kredit Aufnehmen müsste, die Mehreinnahmen durch die Steuern wären die Zinskosten sogar mehr als gedeckt. Zur Not nimmt die BRD das Geld bei der EU auf (siehe Italien)

Vorteil wäre auch gewesen, bei aA. wären alle Stellen der Behörde sofort mehr als besetzt. Für 1000€ mehr bewegen sich bequeme Menschen auf einmal sehr schnell.

« Last Edit: 04.01.2024 12:04 von Paterlexx »

Floki

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5526 am: 04.01.2024 11:55 »
In NRW werden hohe Personalkosten im Haushalt veranschlagt. Diese gelten praktisch für alle Stellen, die es im ö.D. gibt. Etliche tausend Stellen sind gar nicht besetzt, sodass seit Jahren ein riesiger Betrag wieder zurückfließt und gar nicht ausgegeben wird. Auch das wird seit Jahren heftig kritisiert. Alleine dieses Geld könnte schon einen riesigen Schritt bewirken, ohne Planungen, Kürzungen, Steuererhöhungen, etc..

Ich weiß nur nicht, wie es in anderen Bundesländern ausschaut,.

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5527 am: 04.01.2024 12:00 »
Aber ein ausgeglichener Haushalt heißt doch Einnahmen=Ausgaben.

Demzufolge müssten dann andere Ausgaben runter (was ich ja begrüßen würde). Ihr meint, dass das reicht?

(Am Ende ist es zum Glück nicht mein Problem :)

Perisher

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5528 am: 04.01.2024 12:00 »

Oder sieht jemand, wo das Geld herkommen soll?


Die Bundesrepublik bezahlt mit Schulden äh Sondervermögen den ukrainischen Staatsapparat nebst dortiger Beamtengehälter.

Deine Frage erübrigt sich. Es ist auch nicht Aufgabe des betroffenen Beamten, dem Dienstherrn aufzuzeigen, woher das Geld für eine amtsangemessene Besoldung kommt.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5529 am: 04.01.2024 12:15 »
Aber ein ausgeglichener Haushalt heißt doch Einnahmen=Ausgaben.

Demzufolge müssten dann andere Ausgaben runter (was ich ja begrüßen würde). Ihr meint, dass das reicht?

(Am Ende ist es zum Glück nicht mein Problem :)
Dieser Satz des ehemaligen Präsidenten des BVerfG soll letztes Jahr auf einer Tagung in Speyer gefallen sein:
Frau Prof. Dr. Gisela Färber:  Ich hatte Voßkuhle auf einer Tagung in Speyer. Er hat ausdrücklich und
öffentlich gesagt: Wir haben euch lange mit euren Kürzungen im öffentlichen Dienst gewarnt.

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5530 am: 04.01.2024 12:26 »
Deswegen bin ich mir ja auch sicher, dass das Urteil dem Gesetzgeber wenig Spielraum einräumen wird. Die machen sicher kurzen Prozess.

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5531 am: 04.01.2024 12:43 »
Die machen sicher kurzen Prozess.

Bei der Verfahrensdauer ist die Formulierung "kurzer Prozess" an Ironie kaum zu überbieten, und sei der Beschluss am Ende noch so schön  ;D

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5532 am: 04.01.2024 13:09 »
Vielleicht ist es ja ein Zeichen, dass sich derzeit ein Gerücht hartnäckig hält, dass bei uns in SH die Finanzministerin Ende des Quartals vorzeitig verabschieden will. Vielleicht ahnt sie schon, dass sie da etwas ausbaden müsste, was sie selbst mit zu verantworten hat.

Studienrat

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5533 am: 04.01.2024 14:28 »
Wann ist denn mit einem Karlsruher Urteil zu rechnen?
Noch dieses Jahr?

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5534 am: 04.01.2024 15:17 »
Das genaue Datum der Entscheidungen bzw. ihrer Veröffentlichung weiß wegen des Beratungsgeheimnisses mit Ausnahme der acht Richter des Zweiten Senats niemand - hier wird begründet dargelegt, dass sich die Zeichen mehreren, dass die im März des vergangenen Jahres angekündigten Entscheidungen nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen dürften: https://www.berliner-besoldung.de/begruenden-heisst-befolgen-zur-pragmatik-der-bundesverfassungsgerichtlichen-entscheidung-zum-zweiten-nachtragshaushaltsgesetz-2021/