Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2716175 times)

was_guckst_du

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...ach so...ja, wenn das alles so klar ist und sogar Nichtjuristen Bescheid wissen, dann herzlichen Glückwunsch zu 20%igen Gehaltserhöhung... ;D

...und falls es dann doch nicht klappt...es gibt Schlimmeres!...

...schönes WE
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

DrStrange

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Du könntest ja auch einfach antworten. Mich interessieren auch andere Juristenmeinungen (vorallem die gegensätzlichen) zu diesem Thema. Am Besten unbelastet (also weder Richter noch Jurist beim Dienstherren/Finanzministerium)
Solche gibt es doch bei den Gewerkschaften, oder?

SwenTanortsch

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...Klarnamen im Internet zu verbreiten ohne Einverständnis des Namensträgers ist eine datenschutzrechtliche Todsünde...

..im Übrigen kann ich auch kein gesteigertes Interesse der "Öffentlichkeit" erkennen...was sollte das wem (ausser der Befriedigung deiner persönlichen Neugierde) bringen?...

...und selbst, wenn du den Namen kennen würdest, wäre diese Erkenntnis doch auf keinen Fall geeignet, dich von deiner festsitzenden Überzeugung auch nur ansatzweise zu lösen...

...also was soll dieser "Nebenschauplatz"?

Du kündigst hier mehrfach mit großem Pomp jenes "spezielle beamtenpolitische Seminar" des dbb an und dass du darüber berichten würdest, gehst dann auf Tauchstation, redest schließlich auf Nachfrage von "nichts Erfreuliche[m]" und von einer dort getroffenen dubiosen Vereinbarung, "(vorerst) Stillschweigen" zu wahren, stellst es auf weitere Nachfrage undifferenziert so dar, als würde der dbb als solcher "absolut nicht Richtung 'Stuttmann'" tendieren und kannst darüber hinaus die nächsten Nachfragen anderer zum Seminar allesamt nicht beantworten, pflaumst stattdessen wie gehabt alle anderen an, die nachfragen bzw. nicht deiner Meinung sind - eine Meinung, die keine Literatur nennt, keine Gerichtsentscheidungen, nichts, worauf sie gründet, außer deine beständig vorgetragenen Vorurteile. Da du hier also zur Präsentation deiner Vorurteile nichts Konstruktives beiträgst, hätt's mich interessiert, ob es jenen Seminarleiter einer dbb-VA tatsächlich gegeben hat - denn ich kann mir, wie schon gesagt, nicht vorstellen, dass auf einer öffentlichen dbb-VA so gehandelt wird, wie du das hier präsentierst. Auch und gerade dem dbb ist in Zeiten grassierender Verschwörungstheorien mehr als klar, dass jenen kein Vorschub geleistet werden darf. Ob dir das so ganz klar ist, da habe ich, so wie du dich hier beständig präsentierst, doch eher meine Zweifel.

Stefan35347

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Also ich stelle jetzt nur mal "Was guckst Du" und "Swen Tarnosch" vom Redestil gegenüber. Da muss ich schon sagen, dass mir bei "Was guckst Du" ständig Aggressionen bis hin zu Fast-Beleidigungen gegenüber Swen auffallen.
Ich finde das ist ein schlechter Stil, ganz unabhängig von dem Thema. Aber vlt. wird Deutschland auch immer mehr zu "Trump-Land", wo so etwas ganz einfach üblich ist. Eine wirklich ungute Entwicklung....

2strong

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Wer darin Aggression oder Beleidugung zu erkennen meint, verkennt schlicht die Ironie die Kollegen. Wer ernsthaft erwartet, dass es durch die jüngste Rechtsprechung zu flächendeckenden Besoldungserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich kommt, lebt gedanklich offenkundig in Absurdistan und hart den Knall einfach noch nicht gehört. Das kann ich kaum noch als naiv bezeichnen.

SwenTanortsch

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Wer darin Aggression oder Beleidugung zu erkennen meint, verkennt schlicht die Ironie die Kollegen. Wer ernsthaft erwartet, dass es durch die jüngste Rechtsprechung zu flächendeckenden Besoldungserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich kommt, lebt gedanklich offenkundig in Absurdistan und hart den Knall einfach noch nicht gehört. Das kann ich kaum noch als naiv bezeichnen.

Ok, das BVerfG hat in der genannten Entscheidung gerade für Recht erkannt, dass die Berliner Mindestalimentation zwischen 2009 und 2015 im Durchschnitt pro Jahr um rund 27,4 Prozent zu niedrig bemessen worden (vgl. ebd., Rn. 153 f.) und im Umkehrschluss die entsprechende Nettoalimentation pro Jahr durchschnittlich um rund 37,7 Prozent zu erhöhen ist. Die Direktiven, die zu jenem Ergebnis geführt haben, gelten nun nicht nur für das Berliner Abgeordnetenhaus, sondern ausnahmslos für alle deutschen Parlamente. Art. 20 Abs. 3 GG führt aus: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." Und jetzt erkläre mal ruhig und sachlich, ohne Knall und Absurdistan, wie die Besoldungsgesetzgeber Deiner Meinung nach die sie bindenden Vorgaben des BVerfG ohne Verfassungsbruch umgehen können.

2strong

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Ich würde mich gerne mit Dir hier in einem Jahr verabreden und dann gucken wir mal, was sich ergeben hat. Solltest Du Recht behalten, geht Dein nächster Sommerurlaub nach Corona auf mich.

Ozymandias

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Wenn es so glasklar ist, warum dann eigentlich nicht selber klagen? Bei einer Klage dürften auch noch Prozesszinsen rausspringen.

SwenTanortsch

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Ich würde mich gerne mit Dir hier in einem Jahr verabreden und dann gucken wir mal, was sich ergeben hat. Solltest Du Recht behalten, geht Dein nächster Sommerurlaub nach Corona auf mich.

Alles gut, auch nett gemeint und eine feine Ironie, die ich gut finde. Ich denke genauso wie Du und wohl fast alle hier (schätze ich) im Forum, dass die Besoldungsgesetzgeber wie gehabt alles versuchen werden, die Besoldungs- und Versorgungskosten - die mit der höchste Posten in allen Länderhaushalten sind - auch zukünftig möglichst gering zu halten. Das ist für sich genommen sogar eine rationale Entscheidung, eben weil die Mittel, die für Personalkosten eingesetzt werden müssen, nicht noch einmal woanders verwendet werden können.

Andererseits oder als Kehrseite derselben Medaille wurde die Kosteneinsparung in den letzten 15 Jahren erst durch den Wegfall des sog. 13 Monatsgehalts 2003 bis 2005 (das später auf niedrigerem Niveau von vielen Ländern wieder eingeführt wurde), später durch Nullrunden, unterdurchschnittliche und/oder zeitverzögerte Besoldungsanpassungen, Beihilfeabsenkungen etc. häufig bis auf die Spitze getrieben - nicht umsonst liegt heute die Nettoalimentation der Länder erst ab A 8 bis A 10/11 15 % oberhalb des sozialhilferechtlichen Existenzminimums. Verfassungskonform muss die unterste Besoldungsgruppe diese 15 % überschreiten. Wo viel Geld ausgegeben wird, da kann man anteilsmäßig auch viel sparen.

Dem hat das BVerfG nun in recht deutlicher Form (jedenfalls für das BVerfG) einen Riegel vorgeschoben - und mit diesem Riegel müssen die deutschen Besoldungsgesetzgeber nun leben, da sie ihn nicht von der Tür abmontieren können, ihn also beachten müssen. Interessant wird es nun werden, wie sie das unter Fortführung des im ersten Absatz genannten Ziels veranstalten werden. Je mehr sie daran erinnert werden - insbesondere von den Gewerkschaften und Verbänden; sicherlich nicht von unserem kleinen beschaulichen Forum hier -, dass ihnen nun mit Blick auf die neuen BVerfG-Direktiven auf ihre öffentlichen Hände geschaut werden wird, desto wahrscheinlicher dürfte es sein, dass sie sich aufgefordert fühlen werden, nicht allzu kreativ in der Auslegung der entsprechenden Direktiven zu verfahren (nicht zuletzt, weil jene Direktiven eben auch eindeutig formuliert sind).

Schauen wir also mal, wo die Besoldungsreise von Bund und Ländern nun hingehen wird - und zugleich hoffe ich, dass Du mich dann im nächsten Sommerurlaub nicht auf eine einsame Insel verfrachtest und mir als Reisegenossen einen abgewählten Finanzminister an die Seite stellen wirst, der mir dann Tag für Tag vorrechnet, welche gewaltigen Personalkosteneinsparungen er in seiner aktiven Zeit erreicht hat...

2strong

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Keine Sorge, wenn ich in Fokge dieser Rechtsprechung tatsächlich Besoldungsaufwuchs im zweistelligen Prozentbereich erhalten sollte, werde ich nicht kleinlich sein  ;)

Falls mal jemand nen Musterwiderspruch in die Finger bekommt, darf er den auch gerne hier posten.

SwenTanortsch

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Keine Sorge, wenn ich in Fokge dieser Rechtsprechung tatsächlich Besoldungsaufwuchs im zweistelligen Prozentbereich erhalten sollte, werde ich nicht kleinlich sein  ;)

Falls mal jemand nen Musterwiderspruch in die Finger bekommt, darf er den auch gerne hier posten.

Am 31.07. habe ich ein entsprechendes Schreiben hier eingestellt - die Gewerkschaften und Verbände werden allerdings sicherlich bis zum Ende des Jahres ebenfalls Schreiben zur Verfügung stellen. Die haben den Vorteil, dass sie von Juristen formuliert worden sind. Ich denke, dass das genannte Schreiben rechtssicher sein dürfte, die Garantie dafür kann ich aber nicht geben.

micha77

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Keine Sorge, wenn ich in Fokge dieser Rechtsprechung tatsächlich Besoldungsaufwuchs im zweistelligen Prozentbereich erhalten sollte, werde ich nicht kleinlich sein  ;)

Falls mal jemand nen Musterwiderspruch in die Finger bekommt, darf er den auch gerne hier posten.

Oder auch vom 16.10. vom DBB Thüringen:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/widersprueche-haushaltsnah-geltend-machen/

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Merci! Muss aber nochmal ne Nacht drüber schlafen. Wenn ICH das hier im Haus einreiche, mache ich mich komplett zum Honk  ;D

Texter

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Ist es noch ein A oder schon B für "Bedürftig"? 8)

Ozymandias

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https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnvwz-beil%2F2020%2Fcont%2Fnvwz-beil.2020.83.1.htm&pos=11

Man muss sich über Beck-Treffer registrieren und dann den Artikel kaufen. Preis scheint mittlerweile bei 7 Euro zu sein.

Sehr lesenswert, wurde aber auch alles hier schon grob angesprochen.

Sich mit A5 wie A11 bezahlen lassen, hört sich schön an. Schlussendlich müsste man jedem Beamten inklusive Pensionären pro Jahr ~10.000 Euro mehr in die Hand drücken, um die Ämterhierachie beizubehalten.

Einfach jedes Jahr den Widerspruch schicken und abwarten was rauskommt, die Länder werden sich jedenfalls nicht beeilen und was dann am Ende als Summe rauskommt ist wieder eine andere Frage. In der vorgetragenen Größenordnung ist es jedenfalls für die Länderhaushalte völlig unbezahlbar.
« Last Edit: 19.10.2020 16:32 von Ozymandias »