Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2674096 times)

Rheini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 190
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6330 am: 20.08.2024 03:56 »
Bei den Vergleichen seitens von Behörden wird oft eher der Kläger über den Tisch gezogen.
Kostenaufhebung, etc. dann spart man sich die Verfahrenskosten des Klägers. Unabhängig davon ob der Betrag stimmt oder nicht.

In einem Vergleich sollte man natürlich auch über die Kosten des Verfahrens und der beteiligten RA, eine Regelung treffen.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 994
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6331 am: 20.08.2024 13:18 »
Bei den Vergleichen seitens von Behörden wird oft eher der Kläger über den Tisch gezogen.
Kostenaufhebung, etc. dann spart man sich die Verfahrenskosten des Klägers. Unabhängig davon ob der Betrag stimmt oder nicht.

In einem Vergleich sollte man natürlich auch über die Kosten des Verfahrens und der beteiligten RA, eine Regelung treffen.

Natürlich. Die Behörde hat aber im Prinzip verloren und schmuggelt dann doch gerne nur Kostenaufhebung rein.

Jetzt unabhängig davon, ob die Nachzahlung der Alimentation auch völlig richtig berechnet wurde. Wie Malkav hinweist, darf eigtl. nur gesetzlich besoldet werden.

Malkav

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 239
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6332 am: 20.08.2024 15:18 »
Jetzt unabhängig davon, ob die Nachzahlung der Alimentation auch völlig richtig berechnet wurde. Wie Malkav hinweist, darf eigtl. nur gesetzlich besoldet werden.

https://fragdenstaat.de/anfrage/vergleiche-alimentationsstreitigkeiten/

Huch, wo kommt denn diese Anfrage um Veröffentlichung der anonymisierten Vergleiche zu A 4 und A 6 her?  ;D
Na mal schauen was darauf geantwortet wird. Im schlimmsten Fall können sie die Veröffentlichung verhindern, aber es wird immerhin deutlich, dass man ihnen auf die Finger guckt  ;)

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,024
  • Bundesbeamter
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6333 am: 20.08.2024 16:59 »
Jetzt unabhängig davon, ob die Nachzahlung der Alimentation auch völlig richtig berechnet wurde. Wie Malkav hinweist, darf eigtl. nur gesetzlich besoldet werden.

https://fragdenstaat.de/anfrage/vergleiche-alimentationsstreitigkeiten/

Huch, wo kommt denn diese Anfrage um Veröffentlichung der anonymisierten Vergleiche zu A 4 und A 6 her?  ;D
Na mal schauen was darauf geantwortet wird. Im schlimmsten Fall können sie die Veröffentlichung verhindern, aber es wird immerhin deutlich, dass man ihnen auf die Finger guckt  ;)

Das ist bestimmt als Verschlusssache deklariert und einer Veröffentlichung wird daraufhin abgelehnt.  ;)

InternetistNeuland

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 274
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6334 am: 20.08.2024 18:00 »
Jetzt unabhängig davon, ob die Nachzahlung der Alimentation auch völlig richtig berechnet wurde. Wie Malkav hinweist, darf eigtl. nur gesetzlich besoldet werden.

https://fragdenstaat.de/anfrage/vergleiche-alimentationsstreitigkeiten/

Huch, wo kommt denn diese Anfrage um Veröffentlichung der anonymisierten Vergleiche zu A 4 und A 6 her?  ;D
Na mal schauen was darauf geantwortet wird. Im schlimmsten Fall können sie die Veröffentlichung verhindern, aber es wird immerhin deutlich, dass man ihnen auf die Finger guckt  ;)

Sehe ich das richtig, dass hier einfach nur die Mindestalimentation gezahlt wurde anstatt zu sagen, die Mindestalimentation gilt für die unterste Besoldungsgruppe und als A8 erhält man entsprechend mehr?

InVinoVeritas

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 176
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6335 am: 21.08.2024 02:33 »
Mich würde gerne der aktuelle Beitrag vom Bayerischen Richterverein 2024 - Besoldung - so billig wie möglich? -

Interessieren was juristisch höchstgeschulte Menschen dazu verschriftlichen. Der Bayerische Richterverein war ja auch bei seinen Stellungnahmen äußerst kritisch im Gegensatz zum Bayerischen Beamtenbund zum Gesetz zur Neuausrichtung Orts und Familienbezogener Besoldungsbestandteile in Bayern. (Diese Stellungnahmen sind auf deren Webseite frei verfügbar nicht aber der angefragte Artikel)

https://www.bayrv.de/newsroom/meldungen/nachricht/2282

LehrerinRLP

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 115
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6336 am: 21.08.2024 09:10 »
Jetzt unabhängig davon, ob die Nachzahlung der Alimentation auch völlig richtig berechnet wurde. Wie Malkav hinweist, darf eigtl. nur gesetzlich besoldet werden.

https://fragdenstaat.de/anfrage/vergleiche-alimentationsstreitigkeiten/

Huch, wo kommt denn diese Anfrage um Veröffentlichung der anonymisierten Vergleiche zu A 4 und A 6 her?  ;D
Na mal schauen was darauf geantwortet wird. Im schlimmsten Fall können sie die Veröffentlichung verhindern, aber es wird immerhin deutlich, dass man ihnen auf die Finger guckt  ;)

Oh - da bin ich gespannt und werde es weiter verfolgen!

so lala

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6337 am: 23.08.2024 10:43 »
Anbei ein Link einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Iris Nieland (AfD) an den Landtag RLP.

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/9696-18.pdf

Hiernach wurden 4 Klagen (A8/A12/A13/R2) zurückgenommen und mit Beschluss erledigt, sowie ein klageabweisendes Urteil (A12) zugunsten des Landes erwirkt. Also alles bestens in RLP.

Auf der anderen Seite schreibt das VG Koblenz etwas von zwei Vergleichen (A4 / A6) Ende Mai.
Von A4 und A6 wird in der Kleinen Anfrage nichts erwähnt. Liegt bestimmt an der engen Terminüberschneidung.

https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht

Alles sehr  ???

DeGr

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 72
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6338 am: 23.08.2024 11:56 »
Anbei ein Link einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Iris Nieland (AfD) an den Landtag RLP.

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/9696-18.pdf

Hiernach wurden 4 Klagen (A8/A12/A13/R2) zurückgenommen und mit Beschluss erledigt, sowie ein klageabweisendes Urteil (A12) zugunsten des Landes erwirkt. Also alles bestens in RLP.

Auf der anderen Seite schreibt das VG Koblenz etwas von zwei Vergleichen (A4 / A6) Ende Mai.
Von A4 und A6 wird in der Kleinen Anfrage nichts erwähnt. Liegt bestimmt an der engen Terminüberschneidung.

https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht

Alles sehr  ???

Bei der Kleinen Anfrage der AfD richtete sich die Anfrage auf Landesbeamte. Bei den Verfahren vor dem VG Koblenz handelte es sich um Kommunalbeamte der Stadt Koblenz und somit um einen anderen Dienstherrn.

LehrerinRLP

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 115
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6339 am: 23.08.2024 12:45 »
Bei der Kleinen Anfrage der AfD richtete sich die Anfrage auf Landesbeamte. Bei den Verfahren vor dem VG Koblenz handelte es sich um Kommunalbeamte der Stadt Koblenz und somit um einen anderen Dienstherrn.
[/quote]

Stimmt. Wobei Landesbeamte, da Kommunalbeamte mittelbare Landesbeamte sind, auch von dieser Rechtssprechung davon tangiert sind. Von daher wäre der Inhalt der Vergleiche interessant!

DeGr

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 72
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6340 am: 23.08.2024 14:18 »
Natürlich sind die Verfahren mit den Vergleichen sehr interessant, insbesondere da Vergleiche mit höherer als vom Gesetz vorgesehenen Besoldungen nicht zulässig sind. Ich wollte allerdings nur aufklären, wieso das Land die beiden Verfahren nicht mit aufgeführt hat, was "so lala" verwundert hatte und er/sie es ironisch mit einer "engen Terminüberschneidung" begründet hat.

Verwaltungsgedöns

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 119
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6341 am: 25.08.2024 16:30 »
Ich habe ab jetzt einen Aluhut auf. Dieses Jahr kommt kein Urteil mehr vom BVG. Die verschleppen das noch mindestens ins nächste Jahr. Jedes Jahr spart Milliarden.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 994
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6342 am: 25.08.2024 17:29 »
Kann gut sein, dass es erst Q1 oder Q2 25 kommt.
Das BVerfG spart allerdings nichts. Es liegt an uns die Rechtskraft zu verhindern, so dass alle Ansprüche offen und damit gesichert sind.

Die Umsetzung in den Ländern dauert dann noch mal 1-2 Jahre.

Die Verfahren vor dem BVerfG betreffen allerdings nur Verfahren vor den Reparaturgesetzen. Man muss also noch für viele weitere Jahre seine Ansprüche sichern. Durch Widersprüche oder Klagen. Die Chancen sind gut genug, vor allem auch für den höheren Dienst, der bislang komplett leer ausging.

ProfTii

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 199
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6343 am: 26.08.2024 11:06 »
Bei den Vergleichen seitens von Behörden wird oft eher der Kläger über den Tisch gezogen.
Kostenaufhebung, etc. dann spart man sich die Verfahrenskosten des Klägers. Unabhängig davon ob der Betrag stimmt oder nicht.

Ich würde eher davon ausgehen, dass das Land die aussichtsreichsten Fälle "weggekauft" hat, da diese die gefährlichsten und teuersten wären, wenn es zu einem Urteil kommen würde. Dementsprechend dürfte das für die Kläger individuell sehr attraktiv gewesen sein. Schade, dass sie den Nutzen der Allgemeinheit dabei offenbar nicht weiterverfolgt haben angesichts des persönlichen Glücks - andererseits angesichts der Jahrzehnte dauernden Verfahren nicht ohne gewisses Verständnis, denn man lebt bekanntlich nur einmal.

Selbst wenn der Vergleich, wie zu vermuten, unterhalb der "richtigen" Summe landet:

Gehen wir davon aus, dass der Beamte 300€ netto unteralimentiert ist und seit 2012 Widerspruch eingelegt hat, dann macht das 43.200 € netto - gehen wir hiervon für den Vergleich jetzt mal 15% runter sind das immer noch knapp 37.000 €. Da muss man schon sehr volle Taschen oder sehr dicke E**er haben, um vermeintlich zu Gunsten anderer Beamten auf die rechtmäßige Summe auf unbestimmte Zeit zu verzichten.

Atzinator

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6344 am: 26.08.2024 11:29 »
Hallo allerseits,

ich muss jetzt auch mal zwei Fragen loswerden:

1. Falls es irgendwann mal ein Urteil geben sollte, wer profitiert denn auch rückwirkend davon? Ich habe seit 2019 Widerspruch eingereicht und 2023 das erste Mal geklagt. Ich meine auf Seite 3xx etwas von einem Urteil aus Berlin zur R1 und R2 gelesen zu haben, in denen lediglich die Kläger rückwirkend entschädigt wurden. Ist dies ein Dogma? Oder kann der Widerspruch ausreichen, um eine Nachzahlung zu erhalten? Wer bestimmt dies auf welcher Grundlage - es muss ja in den Gesetzestext (also klar, allgemein bestimmt es die Legislative :)) ) mit aufgenommen werden. Spontan würde ich natürlich sagen, dass man nur die Klagenden nachalimentiert, spart ja erneut massiv Geld.

2. Wie will man sich das eigentlich vorstellen, wenn ein Urteil gesprochen wird? Es gibt ja mittlerweile wirklich viele konkrete Beispiele der Landgerichte, aktuell nehme ich mal Bezug zu Rheinland-Pfalz. Ich glaube hier stand irgendwo, dass dort die A8 um 3.700€ im Jahr 2014 unteralimentiert war. Ich habe das übrigens als netto angenommen. Jetzt spinne ich das mal theoretisch weiter - für Thüringen (mein Dienstherr) ergäbe sich bei gleichen Vergleichskosten 3.400€ zu wenig, weil wir mehr besoldet hatten. Sagen wir also mal im Mittel wurde deutschlandweit in der A8 um 3.000€ zu wenig besoldet, mal mehr, mal weniger.

Bezugnehmend auf das Abstandsgebot könnte man jetzt immer ein paar Prozent nach oben und nach unten anrechnen - sagen wir mal die A3 beginnt bei 2.500€ zu wenig und die A16 endet bei 4.500€ zu wenig. Bei ca. 2 Mio Beamten in Deutschland (ich weiß nicht, ob es eine Statistik nach Besoldungsgruppen gibt) bleibe ich mal hypothetisch dabei, dass JEDER einzelne um 3.000€ / Jahr zu wenig alimentiert wurde, also ca. 250€ / Monat. Und das ist schon sehr sehr schlecht geschätzt denke ich.

Vergleiche ich jetzt mal die Besoldungsentwicklung (mal 2% mehr / Jahr, mal 5%, mal 3%) mit der Erhöhung der Sozialleistungen (hier 15%, da 10% usw.) dann bin ich doch 2024 definitiv bei ca. 5.000€ / Jahr und somit ca. 400€ / Monat, die jeder Beamte im Mittel zu wenig alimentiert wird.

Wer soll das denn wie alles bezahlen? Ich meine ich freue mich, wenn das wirklich das Ergebnis wird - mehr Geld geht immer - aber wo sollen diese 800 Millionen Euro monatlich bzw. 10 Milliarden jährlich in meiner Rechnung kommen? Klar, für Verteidigung sind 100 Milliarden auch kein Problem - aber das? Wobei ich ja auch glaube, das ist noch deutlich zu wenig gerechnet. Klar, die Erfordernis ergibt sich aus dem Grundgesetz, aber... Von den Versorgungsempfängern mal abgesehen!

Also - kurz und knapp - wie soll das funktionieren, wenn es 2027 ein Urteil gibt und man es ab 2030 umsetzt? Bin nur froh, dass ich erst 35 bin und noch keine 60. Ein Hoch auf diejenigen, die sich jetzt doch noch für den öD entscheiden. Einstiegsehalt Polizei Thüringen A7 2030 dann bei 4.000€ netto mit allen Zulagen. Wupp wupp!